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AK

-Infoservice

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Kosten für SMS oder MMS an. Die Nutzung ist natürlich nur solange kos-

tenlos, als man noch ausreichend Datenvolumen für die mobile Internet-

nutzung (Mobilfunkvertrag oder Wertkarte) zur Verfügung hat.

Aufgrund immer wieder thematisierter Risiken bei Datenschutz und Si-

cherheitslücken sollte man, wie bei jedem sozialen Netzwerk, auch bei

WhatsApp mit seinen Daten vorsichtig umgehen. Immer wieder wird be-

richtet, dass die Verschlüsselung der Nachrichten nicht ausreichend ist,

um Missbrauch auszuschließen. Was WhatsApp (bzw. dessen Eigentü-

mer facebook) mit den gesammelten Daten der User jetzt oder künftig

macht, ist auch nicht bekannt.

TIPPS:

WhatsApp im WLAN nutzen, wo dieses kostenlos verfügbar ist, um

das monatlich verfügbare Datenguthaben zu sparen bzw. im Ausland

keine Roaminggebühren zu zahlen.

Achtet auf die von euch preisgegebenen Informationen. Je nach den

gewählten Einstellungen können andere Nutzer mehr oder weniger

Informationen auf eurem Profil sehen. Schickt keine sehr persönli-

chen Informationen, die jemand anderer zu eurem Nachteil verwenden

könnte, keine intimen Fotos und keine Passwörter!

Mobbing, Kostenprobleme oder sonstige Unklarheiten mit Eltern oder

Lehrern oder bei den spezialisierten Organisationen (z.B. Jugendinfo

Tirol, AK Tirol) Informationen einholen.

d. Nutzung des Handys im Ausland

Für die Nutzung des eigenen Handys bzw. mobiler Geräte im Ausland

benutzt man das Mobilfunknetz eines lokalen Anbieters. Abgerechnet

wird dies über den eigenen Netzbetreiber mit den Roaminggebühren. Seit

2007 legt die EU in mehreren Verordnungen Informationspflichten und

Kostenobergrenzen fest. Mit der jüngsten Verordnung, die am 30.04.2016

in Kraft trat, schafft die EU Roaminggebühren grundsätzlich ab, jedoch

nur innerhalb bestimmter Einschränkungen (u.a. „Fair Use“-Kontingente)

und erst nach einer Übergangsphase (voraussichtlich 15.06.2017). Bis es

soweit ist gelten bei Aufenthalten im EWR-Ausland (EU-Mitgliedstaaten +

Island, Liechtenstein, Norwegen) folgende Kostenobergrenzen beim Roa-