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AK

-Infoservice

Tasten „Alt“ und „Druck“, mach ein Word-Dokument auf, klick die

rechte Maustaste und füg das Bild ein). Achte auf mögliche Fristen

für Erklärungen, z.B. ein Rücktrittsrecht.

Bist du einmal bei solchen Abzockseiten registriert, könnten solche

Anbieter versuchen durch Drohungen (Inkassobüro, Anwalt, Klage

etc.) Druck zu machen, um dich zur Zahlung zu bewegen.

Achte bei Websites auf versteckte Kosten, die leicht übersehen

werden können.

So erkennt man Abzockseiten im Internet:

Bei sogenannten „Gratis“-Angeboten handelt es sich höchstwahrschein-

lich um Abzockseiten, wenn folgendes zutrifft:

Suchspiel nach dem Motto: Suche die 10 versteckten Kosten!

Diese Infos findest du in der Regel schwer, denn die Kosten werden

besser versteckt, als die Ostereier zu Ostern. Zum Beispiel ganz

am Ende der Seite.

Die Leistungen sind vage und so gut wie gar nicht beschrieben.

Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.: Viele

persönliche Daten werden erfragt, obwohl das Angebot „gratis“ ist.

Achtung Gewinnspiel! Um dich zur Registrierung zu bewegen, locken

die Abzockseiten mit Gewinnspielen. Abzockanbieter versuchen oft

mit Pop-up-Fenstern auf „Gratis“-Dienste aufmerksam zu machen.

Bei Gratisangeboten oder Gewinnspielen deshalb: Misstrauisch sein!

b. Internetgeschäfte und Jugendliche

Welche Internetgeschäfte darfst du alleine abschließen?

Auch für Internetverträge gilt grundsätzlich das zu Beginn Gesagte: So

kannst du dich auch bei Verträgen, die du im Internet abgeschlossen

hast, auf deine fehlende Geschäftsfähigkeit berufen. Der Vertrag ist dies-

falls unwirksam und rückabzuwickeln, das heißt beide Leistungen werden

zurückgestellt. Bei entsprechendem Verhalten (z.B. Beschädigung der

Ware) kannst du aber unter Umständen vom Verkäufer zu Schadenersatz

herangezogen werden. Dies kann auch dann gelten, wenn du im Internet