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AK
-Infoservice
Tasten „Alt“ und „Druck“, mach ein Word-Dokument auf, klick die
rechte Maustaste und füg das Bild ein). Achte auf mögliche Fristen
für Erklärungen, z.B. ein Rücktrittsrecht.
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Bist du einmal bei solchen Abzockseiten registriert, könnten solche
Anbieter versuchen durch Drohungen (Inkassobüro, Anwalt, Klage
etc.) Druck zu machen, um dich zur Zahlung zu bewegen.
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Achte bei Websites auf versteckte Kosten, die leicht übersehen
werden können.
So erkennt man Abzockseiten im Internet:
Bei sogenannten „Gratis“-Angeboten handelt es sich höchstwahrschein-
lich um Abzockseiten, wenn folgendes zutrifft:
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Suchspiel nach dem Motto: Suche die 10 versteckten Kosten!
Diese Infos findest du in der Regel schwer, denn die Kosten werden
besser versteckt, als die Ostereier zu Ostern. Zum Beispiel ganz
am Ende der Seite.
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Die Leistungen sind vage und so gut wie gar nicht beschrieben.
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Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.: Viele
persönliche Daten werden erfragt, obwohl das Angebot „gratis“ ist.
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Achtung Gewinnspiel! Um dich zur Registrierung zu bewegen, locken
die Abzockseiten mit Gewinnspielen. Abzockanbieter versuchen oft
mit Pop-up-Fenstern auf „Gratis“-Dienste aufmerksam zu machen.
Bei Gratisangeboten oder Gewinnspielen deshalb: Misstrauisch sein!
b. Internetgeschäfte und Jugendliche
Welche Internetgeschäfte darfst du alleine abschließen?
Auch für Internetverträge gilt grundsätzlich das zu Beginn Gesagte: So
kannst du dich auch bei Verträgen, die du im Internet abgeschlossen
hast, auf deine fehlende Geschäftsfähigkeit berufen. Der Vertrag ist dies-
falls unwirksam und rückabzuwickeln, das heißt beide Leistungen werden
zurückgestellt. Bei entsprechendem Verhalten (z.B. Beschädigung der
Ware) kannst du aber unter Umständen vom Verkäufer zu Schadenersatz
herangezogen werden. Dies kann auch dann gelten, wenn du im Internet