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1. WAS IST GEISTIGES EIGENTUM?

1.1 Worin liegt der Unterschied zwischen „normalem“ Eigentum und

geistigem Eigentum?

Wer

Eigentum

an einer Sache hat, kann über diese grundsätzlich frei

verfügen, man kann auch sagen, sie „gehört“ einem. Eigentum im juris-

tischen Sprachgebrauch kann man aber im Allgemeinen nur an körperli-

chen Sachen haben, dh an Dingen, die angreifbar sind, wie zB ein Haus

oder ein Auto. Daneben ist

„geistiges Eigentum“

das Recht an einer

nicht-körperlichen, dh nicht-angreifbaren Sache. Hier greift ein besonde-

rer Schutz durch Urheber-, Marken-, Musterschutz- und Patentrecht.

1.2 Was umfasst das Recht des geistigen Eigentums?

Das

Urheberrecht

schützt die Urheberschaft an einem künstlerischen

Werk. Diese kann eine musikalische Komposition, die künstlerische Be-

sonderheit einer Fotografie oder auch die Architektur eines Gebäudes

sein. Das Urheberrecht schützt aber nicht die körperliche Sache, in der

sich die künstlerische Idee verwirklicht, selbst. ZB ist die architektoni-

sche Gestaltung eines Gebäudes geschützt, nicht aber das Gebäude, die

Komposition eines Musikstückes, nicht aber die CD, die Fotografie, nicht

aber das angreifbare Foto.

Das

Markenrecht

schützt hingegen die von Unternehmern im Handel

verwendete Marke, das

Musterschutzrecht

das Design einer Sache (und

nicht die designte Sache selbst) und das

Patentrecht

eine Erfindung im

Sinne einer erfinderischen Idee (und nicht die erfundene Sache selbst).

1.3 Wozu dient das Recht des geistigen Eigentums?

So wie auch das körperliche Eigentum, wie zB ein Haus oder ein Auto

vor Beschädigung, Diebstahl oder anderen unerlaubten Handlungen

geschützt werden soll, so bedarf auch das „geistige Eigentum“ eines

Schutzes in der Rechtsordnung. Denn auch dieses hat oft einen hohen

wirtschaftlichen Nutzen für den „geistigen Eigentümer“. Die Entwicklung

einer zB erfinderischen oder künstlerischen Idee ist mit viel Aufwand ver-

bunden und das „geistige Kapital“ eines Unternehmers mit dem er am

wirtschaftlichen Leben teilnimmt. Nicht jeder soll daher ungewollt von

diesen geistigen Schöpfungen profitieren können.