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AK

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rechtsgesetz festgeschriebenen Umständen zulässig, zB, wenn es zur

Herstellung der Interoperabilität, also zur Zusammenarbeit von verschie-

denen Programmen oder Systemen, erforderlich ist oder der Urheber zu-

gestimmt hat.

4. BIN ICH EIN RAUBKOPIERER, WENN ICH

TAUSCHBÖRSEN NUTZE?

Thomas benutzt das Programm BitTorrent, um die aktuelle Episode seiner

Lieblingsserie herunterzuladen. Darf er das? Manuela lädt sich über einen

Link Musikstücke von einem Server eines „One-Click-Hosters“ herunter,

die Max hochgeladen hat. Ist das erlaubt?

4.1 Was ist eine „Raubkopie“?

Das österreichische Urheberrecht erlaubt grundsätzlich Kopien für den

privaten oder eigenen Gebrauch. Kopien, die erstellt wurden, um sie au-

ßerhalb des privaten Kreises weiter zu verbreiten bzw anderen zur Verfü-

gung zu stellen oder in kommerzieller Absicht zu verwerten, überschreiten

jedoch den

urheberrechtlichen

zulässigen Rahmen. Diese „urheber-

rechtswidrigen“ Kopien werden polemisch oft „Raubkopien“ genannt,

obwohl ein „Raub“ im rechtlichen Sinn tatsächlich nicht vorliegt.

4.2 Sind Privatkopien aus dem Internet zulässig?

Strittig ist, ob das Recht auf Privatkopie voraus setzt, dass die

Vorlage

selbst rechtmäßig hergestellt wurde und damit zum Beispiel das Kopieren

eines aktuellen Kinofilms von einem möglicherweise illegal betriebenen

Server eine urheberrechtswidrige Kopie darstellt. Während in Deutsch-

land eine rechtmäßige hergestellte Vorlage als Voraussetzung für eine ur-

heberrechtlich zulässige Privatkopie gesetzlich ausdrücklich vorgesehen

ist, fehlt eine solche Regelung im österreichischen Urheberrechtsgesetz.

Mangels einschlägiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist es wohl

zumindest eine vertretbare Rechtsansicht, dass die Rechtmäßigkeit der

Herstellung der Vorlage keine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Pri-

vatkopie nach österreichischem Recht ist.