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rechtsgesetz festgeschriebenen Umständen zulässig, zB, wenn es zur
Herstellung der Interoperabilität, also zur Zusammenarbeit von verschie-
denen Programmen oder Systemen, erforderlich ist oder der Urheber zu-
gestimmt hat.
4. BIN ICH EIN RAUBKOPIERER, WENN ICH
TAUSCHBÖRSEN NUTZE?
Thomas benutzt das Programm BitTorrent, um die aktuelle Episode seiner
Lieblingsserie herunterzuladen. Darf er das? Manuela lädt sich über einen
Link Musikstücke von einem Server eines „One-Click-Hosters“ herunter,
die Max hochgeladen hat. Ist das erlaubt?
4.1 Was ist eine „Raubkopie“?
Das österreichische Urheberrecht erlaubt grundsätzlich Kopien für den
privaten oder eigenen Gebrauch. Kopien, die erstellt wurden, um sie au-
ßerhalb des privaten Kreises weiter zu verbreiten bzw anderen zur Verfü-
gung zu stellen oder in kommerzieller Absicht zu verwerten, überschreiten
jedoch den
urheberrechtlichen
zulässigen Rahmen. Diese „urheber-
rechtswidrigen“ Kopien werden polemisch oft „Raubkopien“ genannt,
obwohl ein „Raub“ im rechtlichen Sinn tatsächlich nicht vorliegt.
4.2 Sind Privatkopien aus dem Internet zulässig?
Strittig ist, ob das Recht auf Privatkopie voraus setzt, dass die
Vorlage
selbst rechtmäßig hergestellt wurde und damit zum Beispiel das Kopieren
eines aktuellen Kinofilms von einem möglicherweise illegal betriebenen
Server eine urheberrechtswidrige Kopie darstellt. Während in Deutsch-
land eine rechtmäßige hergestellte Vorlage als Voraussetzung für eine ur-
heberrechtlich zulässige Privatkopie gesetzlich ausdrücklich vorgesehen
ist, fehlt eine solche Regelung im österreichischen Urheberrechtsgesetz.
Mangels einschlägiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist es wohl
zumindest eine vertretbare Rechtsansicht, dass die Rechtmäßigkeit der
Herstellung der Vorlage keine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Pri-
vatkopie nach österreichischem Recht ist.