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Im Zuge der Rechtsdurchsetzung erfolgt in der Regel ein Aufforderungs-
bzw. Abmahnschreiben des Rechteinhabers (siehe dazu unten, Punkt
12.) bevor gerichtliche Verfahren eingeleitet werden können. Dass diese
Schreiben und Verfahren in Österreich keine erheblichen Ausmaße ange-
nommen haben, liegt in der
strengen Rechtsprechung des österreichi-
schen Obersten Gerichtshofs zur zulässigen Verwendung von Daten
,
die im Rahmen der Internetnutzung anfallen. Der Rechteinhaber muss
nämlich um den Rechtsverletzer zu eruieren zuerst über den Anschluss
den Anschlussinhaber und über diesen den tatsächlichen Rechtsverletzer
finden. Mangels anwendbarer Regelungen zur Ausforschung von (einfa-
chen) Urheberrechtsdelikten ist nach derzeitiger Rechtslage den Rechte-
inhabern eine
Zuordnung der einzelnen Internetanschlüsse zu deren
Teilnehmern oft nicht möglich
, was eine Rechtsverfolgung – insbeson-
dere im niederschwelligen Bereich – von Urheberrechtsverletzungen im
Internet erschwert.
5. IST DIE NUTZUNG VON STREAMING-
ANGEBOTEN RECHTLICH LEGAL?
Hanna möchte sich ein Kinoticket ersparen und sieht sich einen schon mit
Spannung erwarteten Film als Stream im Internet an; ist das rechtswidrig?
5.1 Was ist Streaming?
Unter Streaming versteht man die Übertragung von Audio- oder Video-
dateien im Internet, wobei die übertragenen Daten auf dem Rechner des
Nutzers nicht abgespeichert, sondern bloß kurzfristig zwischengespei-
chert werden.
5.2 Ist das Ansehen von Streams erlaubt?
Diese
vorübergehende Vervielfältigung
ist auf der Seite des Verbrau-
chers, der ein solches Streaming-Angebot im Internet nutzt und dadurch
urheberrechtlich geschützte Daten – vorübergehend – speichert, nach
überwiegender Ansicht erlaubt. Denn obwohl die übertragenen Daten
möglicherweise selbst unrechtmäßig hergestellt worden sind, findet beim
Streaming bloß eine vorübergehende Vervielfältigung statt, die als freie
Werknutzung zulässig ist.