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AK

-Infoservice

Im Zuge der Rechtsdurchsetzung erfolgt in der Regel ein Aufforderungs-

bzw. Abmahnschreiben des Rechteinhabers (siehe dazu unten, Punkt

12.) bevor gerichtliche Verfahren eingeleitet werden können. Dass diese

Schreiben und Verfahren in Österreich keine erheblichen Ausmaße ange-

nommen haben, liegt in der

strengen Rechtsprechung des österreichi-

schen Obersten Gerichtshofs zur zulässigen Verwendung von Daten

,

die im Rahmen der Internetnutzung anfallen. Der Rechteinhaber muss

nämlich um den Rechtsverletzer zu eruieren zuerst über den Anschluss

den Anschlussinhaber und über diesen den tatsächlichen Rechtsverletzer

finden. Mangels anwendbarer Regelungen zur Ausforschung von (einfa-

chen) Urheberrechtsdelikten ist nach derzeitiger Rechtslage den Rechte-

inhabern eine

Zuordnung der einzelnen Internetanschlüsse zu deren

Teilnehmern oft nicht möglich

, was eine Rechtsverfolgung – insbeson-

dere im niederschwelligen Bereich – von Urheberrechtsverletzungen im

Internet erschwert.

5. IST DIE NUTZUNG VON STREAMING-

ANGEBOTEN RECHTLICH LEGAL?

Hanna möchte sich ein Kinoticket ersparen und sieht sich einen schon mit

Spannung erwarteten Film als Stream im Internet an; ist das rechtswidrig?

5.1 Was ist Streaming?

Unter Streaming versteht man die Übertragung von Audio- oder Video-

dateien im Internet, wobei die übertragenen Daten auf dem Rechner des

Nutzers nicht abgespeichert, sondern bloß kurzfristig zwischengespei-

chert werden.

5.2 Ist das Ansehen von Streams erlaubt?

Diese

vorübergehende Vervielfältigung

ist auf der Seite des Verbrau-

chers, der ein solches Streaming-Angebot im Internet nutzt und dadurch

urheberrechtlich geschützte Daten – vorübergehend – speichert, nach

überwiegender Ansicht erlaubt. Denn obwohl die übertragenen Daten

möglicherweise selbst unrechtmäßig hergestellt worden sind, findet beim

Streaming bloß eine vorübergehende Vervielfältigung statt, die als freie

Werknutzung zulässig ist.