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AK

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7. WIE KANN ICH INHALTE DRITTER

KREATIV NUTZEN?

Caroline gefällt der Liedtext von Lady Gagas letztem Hit. Sie findet ihn im

Internet und übersetzt ihn auf Deutsch. Nach einiger Zeit hat sie die Idee

den Text auf Deutsch zu singen und auf ihren Beitrag als Zeichen der An-

erkennung der Künstlerin auf die Plattform Youtube zu stellen.

7.1 Bearbeitung, Neugestaltung und Zitatrecht

Das Urheberrecht schützt immer nur eine konkrete Ausformung einer

Idee. Die Grundidee selbst ist nie geschützt, um kreatives Schaffen per

se zu ermöglichen. So können einzelne Noten nicht geschützt sein, eine

kreative Komposition darauf aufbauend freilich schon.

Bearbeitungen

von urheberrechtlich geschützten Werken, dazu zählen

auch Übersetzungen, die selbst die Voraussetzungen des Urheberrechts-

schutzes erreichen, sind auch urheberrechtlich geschützt und können

ohne Zustimmung des Urhebers angefertigt werden; möchte der Bearbei-

ter oder die Bearbeiterin diese jedoch verwerten, zB auf seiner Website

veröffentlichen, ist es erforderlich die Zustimmung des Rechteinhabers

einzuholen.

Die Benutzung eines Werkes bei der Schaffung eines anderen macht die-

ses nicht zur Bearbeitung, wenn es im Vergleich zu dem benutzten Werke

ein selbständiges neues Werk darstellt. In diesem Fall handelt es sich um

eine

Neugestaltung

, die als eigenes „originäres“ Werk genutzt werden

kann.

Als wichtige freie Werknutzung sieht das Urheberrecht das

Zitatrecht

vor. So ist generell das Zitieren einzelner Stellen (Kleinzitat) oder für das

wissenschaftliche Arbeiten auch das Zitieren eines ganzen erschienenen

Sprachwerkes (Großzitat) zulässig, sofern dabei eine gewisse intellektu-

elle Auseinandersetzung erfolgt und eine Verbindung zwischen zitiertem

Werk und zitierendem Werk besteht. Bei der Verwendung von Zitaten ist

in der Regel eine

Quellenangabe

erforderlich. Diese setzt sich zusam-

men aus dem Titel, der Bezeichnung des Urhebers und aus der Fundstel-

le. Wichtig: In Österreich gibt es kein „Filmzitatrecht“, wohl aber die Mög-

lichkeit des Bildzitats. MaW dürfen keine Szenenausschnitte aus Filmen

als Zitat gebraucht werden; die Verwendung von Bildern ist jedoch unter