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7. WIE KANN ICH INHALTE DRITTER
KREATIV NUTZEN?
Caroline gefällt der Liedtext von Lady Gagas letztem Hit. Sie findet ihn im
Internet und übersetzt ihn auf Deutsch. Nach einiger Zeit hat sie die Idee
den Text auf Deutsch zu singen und auf ihren Beitrag als Zeichen der An-
erkennung der Künstlerin auf die Plattform Youtube zu stellen.
7.1 Bearbeitung, Neugestaltung und Zitatrecht
Das Urheberrecht schützt immer nur eine konkrete Ausformung einer
Idee. Die Grundidee selbst ist nie geschützt, um kreatives Schaffen per
se zu ermöglichen. So können einzelne Noten nicht geschützt sein, eine
kreative Komposition darauf aufbauend freilich schon.
Bearbeitungen
von urheberrechtlich geschützten Werken, dazu zählen
auch Übersetzungen, die selbst die Voraussetzungen des Urheberrechts-
schutzes erreichen, sind auch urheberrechtlich geschützt und können
ohne Zustimmung des Urhebers angefertigt werden; möchte der Bearbei-
ter oder die Bearbeiterin diese jedoch verwerten, zB auf seiner Website
veröffentlichen, ist es erforderlich die Zustimmung des Rechteinhabers
einzuholen.
Die Benutzung eines Werkes bei der Schaffung eines anderen macht die-
ses nicht zur Bearbeitung, wenn es im Vergleich zu dem benutzten Werke
ein selbständiges neues Werk darstellt. In diesem Fall handelt es sich um
eine
Neugestaltung
, die als eigenes „originäres“ Werk genutzt werden
kann.
Als wichtige freie Werknutzung sieht das Urheberrecht das
Zitatrecht
vor. So ist generell das Zitieren einzelner Stellen (Kleinzitat) oder für das
wissenschaftliche Arbeiten auch das Zitieren eines ganzen erschienenen
Sprachwerkes (Großzitat) zulässig, sofern dabei eine gewisse intellektu-
elle Auseinandersetzung erfolgt und eine Verbindung zwischen zitiertem
Werk und zitierendem Werk besteht. Bei der Verwendung von Zitaten ist
in der Regel eine
Quellenangabe
erforderlich. Diese setzt sich zusam-
men aus dem Titel, der Bezeichnung des Urhebers und aus der Fundstel-
le. Wichtig: In Österreich gibt es kein „Filmzitatrecht“, wohl aber die Mög-
lichkeit des Bildzitats. MaW dürfen keine Szenenausschnitte aus Filmen
als Zitat gebraucht werden; die Verwendung von Bildern ist jedoch unter