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AK

-Infoservice

6.2 Websites und Medienrecht

Während die Verbreitung eigener Texte und selbst aufgenommener Bilder

urheberrechtskonform ist, können damit jedoch durch die Verwendung

von Fotografien Dritter oder durch Äußerungen über Dritte P

ersönlich-

keitsrechte

verletzt werden (siehe unten, Frage 15).

Werden Persönlichkeitsrechte auf einer Website verletzt, stehen damit

dem Verletzten grundsätzlich die Rechtsdurchsetzungen nach dem Me-

diengesetz, wie eine

Gegendarstellung

auf der Website, zu.

Da eine Website ein periodisches elektronisches Medium im Sinn des

Mediengesetzes ist, sind die einschlägigen gesetzlichen Verantwortlich-

keiten zu erfüllen. Dies umfasst bei einer privaten Website insbesondere

die

Offenlegungspflicht

. Diese ist je nachdem, ob es sich um eine mei-

nungsbeeinflussende Website („große Website“) oder um eine nicht mei-

nungsbeeinflussende Website („kleine Websites“) handelt, also Websites,

die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereiches oder

die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsge-

halt aufweisen, von unterschiedlichem Umfang.

Kleine Websites müssen nur den Namen oder die Firma, gegebenen-

falls den Unternehmensgegenstand, sowie den Wohnort oder den Sitz

des Medieninhabers angeben, während für große Websites neben diesen

Angaben noch umfassendere Informationen, die insbesondere für Unter-

nehmen wichtig sind, sowie die Bekanntgabe einer

Blattlinie

erforderlich

sind. Ab 1.7.2012 sind die Offenlegungspflichten für große Websites noch

verschärft worden. Nunmehr sind für sämtliche an einem Medieninhaber

(Website-Inhaber, Ersteller des Newsletters) direkt oder indirekt beteilig-

ten Personen (inklusive Gesellschaften) die jeweiligen Eigentums-, Betei-

ligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnisse anzugeben. Ferner sind

allfällige stille Beteiligungen am Medieninhaber anzugeben sowie Treu-

handverhältnisse für jede Stufe offen zu legen; diese Verschärfung zielt

auf die Erhöhung von Transparenz von Mediengesellschaften ab und wird

Verbraucher in der Regel nicht treffen.

6.3 Links und Framing

Im Gegensatz zum Verwenden fremder Inhalte sind

Links

auf bereits auf

einer anderen Website zur Verfügung stehende Inhalte auch ohne Zustim-