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AK

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3. WIE IST DAS RECHT AUF PRIVATKOPIE BEI

COMPUTERPROGRAMMEN GEREGELT?

Martin vervielfältigt ein Computerspiel für einen Freund und verwendet

dabei einen aus dem Internet bezogenen „Softwarecode“, Katharina in-

stalliert ein Softwareprogramm auf verschiedenen Rechnern. Ist das zu-

lässig?

3.1 Was ist ein Computerprogramm?

Computerprogramme oder „Software“ sind alle Ausdrucksformen der

Computerprogrammierung einschließlich Maschinencodes und Entwick-

lungsmaterial, nicht aber Begleitmaterialen wie zB Benutzerhandbücher.

Das Urheberrechtsgesetz schützt Computerprogramme als

Werke der

Literatur

.

3.2 Kann ich eine Privatkopie eines Computerprogramms machen?

Nein

, Privatkopien von Computerprogrammen wie zB Computerspielen

sind nicht zulässig. So ist auch grundsätzlich die Weitergabe einer Ko-

pie eines Computerspiels an einen Freund verboten; die Nutzung eines

Software-Codes aus dem Internet kann dabei eine strafbare Umgehung

technischer Schutzmaßnahmen sein. Die Erstellung einer

Sicherungsko-

pie

ist gesetzlich zulässig. Diese darf jedoch nicht „parallel“ betrieben

werden; damit ist gemeint, dass nicht das Original und die Kopie gleich-

zeitig im Einsatz sein dürfen.

Im Rahmen der Nutzungsberechtigung sind Kopien und Bearbeitungen

erlaubt, sofern das Computerprogramm gerade dafür bestimmt ist. So

ist unter Umständen eine Anpassung der Software an individuelle Be-

dürfnisse oder das Beobachten der Programmfunktion, zum Beispiel um

technisch interessierten Nutzern die Erstellung von Schnittstellen zu er-

möglichen, erlaubt. Ob die Installation auf mehreren Geräten zulässig ist,

richtet sich demnach primär nach den entsprechenden Nutzungsbedin-

gungen des Produkts (siehe dazu unten, Punkt 8.)

3.3 Darf ich den Programm-Code von Software nutzen?

Die Rückübersetzung eines Maschinencodes in von Menschen lesbare

Programmcode,

Dekompilierung

, ist nur unter bestimmten im Urheber-