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3. WIE IST DAS RECHT AUF PRIVATKOPIE BEI
COMPUTERPROGRAMMEN GEREGELT?
Martin vervielfältigt ein Computerspiel für einen Freund und verwendet
dabei einen aus dem Internet bezogenen „Softwarecode“, Katharina in-
stalliert ein Softwareprogramm auf verschiedenen Rechnern. Ist das zu-
lässig?
3.1 Was ist ein Computerprogramm?
Computerprogramme oder „Software“ sind alle Ausdrucksformen der
Computerprogrammierung einschließlich Maschinencodes und Entwick-
lungsmaterial, nicht aber Begleitmaterialen wie zB Benutzerhandbücher.
Das Urheberrechtsgesetz schützt Computerprogramme als
Werke der
Literatur
.
3.2 Kann ich eine Privatkopie eines Computerprogramms machen?
Nein
, Privatkopien von Computerprogrammen wie zB Computerspielen
sind nicht zulässig. So ist auch grundsätzlich die Weitergabe einer Ko-
pie eines Computerspiels an einen Freund verboten; die Nutzung eines
Software-Codes aus dem Internet kann dabei eine strafbare Umgehung
technischer Schutzmaßnahmen sein. Die Erstellung einer
Sicherungsko-
pie
ist gesetzlich zulässig. Diese darf jedoch nicht „parallel“ betrieben
werden; damit ist gemeint, dass nicht das Original und die Kopie gleich-
zeitig im Einsatz sein dürfen.
Im Rahmen der Nutzungsberechtigung sind Kopien und Bearbeitungen
erlaubt, sofern das Computerprogramm gerade dafür bestimmt ist. So
ist unter Umständen eine Anpassung der Software an individuelle Be-
dürfnisse oder das Beobachten der Programmfunktion, zum Beispiel um
technisch interessierten Nutzern die Erstellung von Schnittstellen zu er-
möglichen, erlaubt. Ob die Installation auf mehreren Geräten zulässig ist,
richtet sich demnach primär nach den entsprechenden Nutzungsbedin-
gungen des Produkts (siehe dazu unten, Punkt 8.)
3.3 Darf ich den Programm-Code von Software nutzen?
Die Rückübersetzung eines Maschinencodes in von Menschen lesbare
Programmcode,
Dekompilierung
, ist nur unter bestimmten im Urheber-