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2. EIN „RECHT AUF PRIVATKOPIE“ –
WAS DARF ICH RECHTLICH DAMIT MACHEN?
Jakob nimmt eine Fernsehsendung auf und speichert diese dann auf ei-
ner digitalen Festplatte ab. Darf er das? Maria kopiert eine Musik-CD, die
mit einem digitalen Kopierschutz, sogenannt „Digital Rights Management
(DRM)“ geschützt ist. Ist das erlaubt?
2.1 Was ist eine Privatkopie?
Die Vervielfältigung von künstlerischen Werken wie Musikstücken, Fo-
tografien oder Filmen zum privaten Gebrauch wird Privatkopie genannt.
Damit wird das Vervielfältigungsrecht als ein bestimmtes Recht des Ur-
hebers, dh des Schöpfers eines künstlerischen Werkes zu Gunsten der
Allgemeinheit ausnahmsweise eingeschränkt.
2.2 Was ist bei Privatkopien erlaubt, was nicht?
Jede natürliche Person darf von urheberrechtlich geschützten Werken für
den privaten Gebrauch
einzelne
Kopien anfertigen und solche Kopien
im privaten Kreis weitergeben, sofern sie
nicht veröffentlicht
oder
kom-
merziell
verwendet werden. In welcher
Anzahl
Kopien hergestellt wer-
den dürfen, richtet sich nach dem Zweck der Herstellung von Vervielfäl-
tigungsstücken; zur groben Orientierung kann von der in der juristischen
Literatur gerne herangezogenen „magischen Zahl 7“ als Obergrenze aus-
gegangen werden, auch wenn im Einzelfall weniger oder deutlich mehr
Kopien zulässig sein können.
Die Kopie darf auf herkömmlichem (angreifbarem) Material wie Papier
oder auch digital erfolgen. Es können also Bilder, Filme und Musikstücke
digital gespeichert
werden.
Nicht erlaubt
ist es aber, ganze Bücher und Zeitschriften zu kopieren.
Auch Musiknoten dürfen nicht vervielfältigt werden. Das Abschreiben von
Texten oder Noten per Hand ist aber gestattet.
Das Recht auf Privatkopie geht nicht so weit, dass mit
wirksamen tech-
nischen Maßnahmen geschützte Werke
kopiert werden dürfen. Ein
technisch wirksamer Kopierschutz etwa auf CDs oder DVDs (zB DRM-
Systeme) darf in der Regel nicht umgangen werden.