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AK

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2. EIN „RECHT AUF PRIVATKOPIE“ –

WAS DARF ICH RECHTLICH DAMIT MACHEN?

Jakob nimmt eine Fernsehsendung auf und speichert diese dann auf ei-

ner digitalen Festplatte ab. Darf er das? Maria kopiert eine Musik-CD, die

mit einem digitalen Kopierschutz, sogenannt „Digital Rights Management

(DRM)“ geschützt ist. Ist das erlaubt?

2.1 Was ist eine Privatkopie?

Die Vervielfältigung von künstlerischen Werken wie Musikstücken, Fo-

tografien oder Filmen zum privaten Gebrauch wird Privatkopie genannt.

Damit wird das Vervielfältigungsrecht als ein bestimmtes Recht des Ur-

hebers, dh des Schöpfers eines künstlerischen Werkes zu Gunsten der

Allgemeinheit ausnahmsweise eingeschränkt.

2.2 Was ist bei Privatkopien erlaubt, was nicht?

Jede natürliche Person darf von urheberrechtlich geschützten Werken für

den privaten Gebrauch

einzelne

Kopien anfertigen und solche Kopien

im privaten Kreis weitergeben, sofern sie

nicht veröffentlicht

oder

kom-

merziell

verwendet werden. In welcher

Anzahl

Kopien hergestellt wer-

den dürfen, richtet sich nach dem Zweck der Herstellung von Vervielfäl-

tigungsstücken; zur groben Orientierung kann von der in der juristischen

Literatur gerne herangezogenen „magischen Zahl 7“ als Obergrenze aus-

gegangen werden, auch wenn im Einzelfall weniger oder deutlich mehr

Kopien zulässig sein können.

Die Kopie darf auf herkömmlichem (angreifbarem) Material wie Papier

oder auch digital erfolgen. Es können also Bilder, Filme und Musikstücke

digital gespeichert

werden.

Nicht erlaubt

ist es aber, ganze Bücher und Zeitschriften zu kopieren.

Auch Musiknoten dürfen nicht vervielfältigt werden. Das Abschreiben von

Texten oder Noten per Hand ist aber gestattet.

Das Recht auf Privatkopie geht nicht so weit, dass mit

wirksamen tech-

nischen Maßnahmen geschützte Werke

kopiert werden dürfen. Ein

technisch wirksamer Kopierschutz etwa auf CDs oder DVDs (zB DRM-

Systeme) darf in der Regel nicht umgangen werden.