AK
-Infoservice
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Sobald der Nutzer eines Streaming-Angebotes aber eine (dauernde) Ko-
pie der Daten erstellt oder technische Beschränkungen denen ein sol-
ches Angebot unterliegt zu umgehen versucht, begeht er unter Umstän-
den eine Urheberrechtsverletzung, zB durch den Einsatz eines speziellen
Proxyservers um länderspezifische Sperren zu umgehen und damit den
Stream außerhalb des lizenzierten Territoriums zu nutzen.
6. WAS KANN BEI DER GESTALTUNG EINES
EIGENEN INTERNETAUFTRITTES ALLES SCHIEF
GEHEN?
Peter möchte seinen eigenen Internetauftritt. Er findet einen Internet-
Serviceanbieter, der auf seiner Website kostenlos einen „Baukasten“ und
Speicherplatz zur Verfügung stellt. Die AGB des Anbieters sehen nur eine
nicht-kommerzielle Nutzung vor. Für die kommerzielle Nutzung ist der
Umstieg auf ein kostenpflichtiges Premiumprodukt Voraussetzung. Peter
nutzt die einzelnen Bauteile und füllt sie mit Beschreibung seiner Person,
seinen eigenen Fotos, selbstproduzierten Kurzfilmen und Informationen
über seine Reisen. Nach einiger Zeit hat er die Idee seine Reiseberichte zu
verfeinern indem er die einzelnen Berichte mit professionellen Fotos aus
Reisemagazinen und Hinweisen aus Reiseführern versieht.
6.1 Beachten von urheberrechtlichen
und markenrechtlichen Regelungen
Auch bei der Gestaltung der eigenen Website ist darauf zu achten, wel-
che Inhalte angeboten werden sollen. Während selbst erstellte Inhalte wie
eigene Texte, Bilder, Fotografien grundsätzlich urheberrechtlich ohne Be-
denken verwendet werden können, ist die Einbindung
fremder Inhalte
oder die
Nutzung von geschützten Markenbezeichnungen
, um den
eigenen Web-Auftritt interessanter zu gestalten ohne Zustimmung der
Rechteinhaber grundsätzlich unzulässig. Auch wenn der Websiteauftritt
eine Darstellung des privaten Lebens an Freunde und Bekannte sein soll,
darf nicht vergessen werden, dass eine frei zugängliche Website im In-
ternet in der Regel weltweit und ohne Beschränkung auf private Kreise
abgerufen werden kann.