Previous Page  11 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 20 Next Page
Page Background

9

Vertrages, die Aufgaben und Pflichten der Betreuungsperson sowie

die Namen und Anschriften der Vertragsteile.

Im überwiegenden Ausmaß werden die Betreuungspersonen von

einer Agentur an die betreuungsbedürftige Person vermittelt. Dazu

ist der Abschluss weiterer Verträge erforderlich. Dies sind der Orga-

nisationsvertrag (zwischen dem Vermittler und dem Personenbetreu-

er) und der Vermittlungsvertrag (zwischen dem Vermittler und der

betreuungsbedürftigen Person).

Anstellung der Betreuungsperson bei der betreuten Person

oder einem Familienangehörigen (unselbständige Tätigkeit)

Die betreute Person, ein Angehöriger oder ein Sachwalter schließt mit

der Betreuungsperson einen Dienstvertrag ab. Der Auftraggeber han-

delt als Arbeitgeber und hat deshalb auch die Pflichten eines Dienst-

gebers, wie die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Vornahme

der Lohnabrechnung sowie das Abführen der Sozialversicherungs-

beiträge und der Steuern, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen.

Anstellung der Betreuungsperson

bei einem gemeinnützigen Anbieter

Zu den gemeinnützigen Anbietern zählen z. B. das Rote Kreuz, die

Caritas, die Volkshilfe oder das Hilfswerk. Die Betreuungskraft ist bei

einem dieser Anbieter angestellt und wird von dieser Organisation

nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag entlohnt.

Am häufigsten werden selbständige 24-Stunden-Personenbetreuungs-

kräfte engagiert. Die beiden letztgenannten Anstellungsvarianten werden

in der Praxis kaum angewandt.

Arbeitszeit

Mit selbständig tätigen Betreuungskräften, also jenen, die das Gewerbe

der Personenbetreuung ausüben, kann die Arbeitszeit frei vereinbart wer-

den.