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Vertrages, die Aufgaben und Pflichten der Betreuungsperson sowie
die Namen und Anschriften der Vertragsteile.
Im überwiegenden Ausmaß werden die Betreuungspersonen von
einer Agentur an die betreuungsbedürftige Person vermittelt. Dazu
ist der Abschluss weiterer Verträge erforderlich. Dies sind der Orga-
nisationsvertrag (zwischen dem Vermittler und dem Personenbetreu-
er) und der Vermittlungsvertrag (zwischen dem Vermittler und der
betreuungsbedürftigen Person).
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Anstellung der Betreuungsperson bei der betreuten Person
oder einem Familienangehörigen (unselbständige Tätigkeit)
Die betreute Person, ein Angehöriger oder ein Sachwalter schließt mit
der Betreuungsperson einen Dienstvertrag ab. Der Auftraggeber han-
delt als Arbeitgeber und hat deshalb auch die Pflichten eines Dienst-
gebers, wie die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Vornahme
der Lohnabrechnung sowie das Abführen der Sozialversicherungs-
beiträge und der Steuern, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen.
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Anstellung der Betreuungsperson
bei einem gemeinnützigen Anbieter
Zu den gemeinnützigen Anbietern zählen z. B. das Rote Kreuz, die
Caritas, die Volkshilfe oder das Hilfswerk. Die Betreuungskraft ist bei
einem dieser Anbieter angestellt und wird von dieser Organisation
nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag entlohnt.
Am häufigsten werden selbständige 24-Stunden-Personenbetreuungs-
kräfte engagiert. Die beiden letztgenannten Anstellungsvarianten werden
in der Praxis kaum angewandt.
Arbeitszeit
Mit selbständig tätigen Betreuungskräften, also jenen, die das Gewerbe
der Personenbetreuung ausüben, kann die Arbeitszeit frei vereinbart wer-
den.