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Unter Betreuung versteht das Hausbetreuungsgesetz Arbeiten, die eine

Hilfestellung in der Haushaltsführung und Lebensführung für die betreu-

ungsbedürftige Person darstellen. Das sind Tätigkeiten wie das Putzen

der Wohnung, Waschen der Wäsche, Zubereiten von Mahlzeiten oder das

Begleiten zu Ärzten, Therapeuten, Behörden und Ämtern.

Pflegehandlungen, wie etwa die Unterstützung bei der Körperpflege, der

Essensaufnahme oder beim Aufstehen oder Niederlegen, dürfen von den

Betreuungspersonen nur dann durchgeführt werden, wenn dazu kein

Fachwissen erforderlich ist oder diese Handlungen für die betreute Per-

son keine gesundheitliche Gefahr darstellen. Deshalb ist eine Zusammen-

arbeit mit qualifizierten Pflegekräften, zum Beispiel mit dem Sozial- und

Gesundheitssprengel, empfehlenswert.

In diesem Rahmen soll darauf hingewiesen werden, dass der Tätigkeits-

bereich pflegender Angehöriger im Rahmen der Pflege und Betreuung

ihrer Angehörigen weitreichender ist als jener der 24-Stunden-Personen-

betreuungskräfte.

Welche Aufgaben und Pflichten

haben 24-Stunden-Personenbetreuungskräfte?

Aufgaben

Das Handlungsfeld der Betreuungspersonen reicht über den Einkauf, die

Gartenarbeit oder die Versorgung von Haustieren bis hin zu leichten pfle-

gerischen Aufgaben und manchmal sogar ärztlichen Tätigkeiten.

Betreuungstätigkeiten

:

Haushaltsnahe Tätigkeiten

Unterstützung bei der Lebensführung

Gesellschaft leisten

Führen eines Haushaltsbuches:

In dieses sind alle für die betreute Person getätigten Ausgaben und

die erhaltenen Geldbeträge einzutragen.