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G

ELD

&

S

TEUER

2

Nr. 104, Februar 2018

Negativsteuer bei

niedrigem Einkommen

Pauschale für Pendler

W

enn man wenig verdient oder nicht das gesamte Jahr

über gearbeitet hat, lohnt sich die Arbeitnehmer-

veranlagung besonders häufig: Die Einkünfte werden auf

das ganze Jahr verteilt und zuviel bezahlte Lohnsteuer

zurückgezahlt. Die Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich

selbst dann, wenn man keine Lohnsteuer bezahlt hat, weil

das Einkommen unter 12.000 € jährlich bzw. 1.200 €

brutto per Monat lag. Man erhält einen Teil der bezahlten

Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte Negativsteuer

vom Finanzamt zurück. Hat man außerdem noch Anspruch

auf das Pendlerpauschale, kann sich die Negativsteuer sogar

noch erhöhen.

A

rbeitnehmer, deren Wohnort von der Arbeit zumin-

dest 20 Kilometer entfernt liegt, können das kleine

Pendlerpauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung

geltend machen. Das große Pendlerpauschale gibt es be-

reits ab mindestens 2 Kilometern Entfernung, sofern die

Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumindest

für die Hälfte des Weges unzumutbar ist.

Zusätzlich zum großen und kleinen Pendlerpauschale

gibt es seit 2013 auch einmal pro Jahr einen Pendlereuro

für jeden Kilometer des Hin- und des Retourwegs. Für

Öffi-Fahrer können Arbeitgeber ein steuerfreies Jobticket

zur Verfügung stellen. Einen Rechner dazu gibt es auf

pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner

A

us- und Fortbildungskosten, die durch Ihren Beruf

veranlasst sind und von Ihnen auch selbst bezahlt

werden, können Sie bei der Steuer berücksichtigen lassen.

Die Kosten für grundsätzliche kaufmännische oder büro-

technische Kurse, wie zum Beispiel ein Buchhaltungskurs

oder der europäische Computerführerschein, den Sie selbst

bezahlt haben, können Sie als Werbungskosten immer von

der Steuer abziehen. Aber auch ein Sprachkurs kann für die

Steuer relevant sein, sofern man die Sprachkenntnisse für

den Beruf benötigt. Abzugsfähig sind die Kursgebühren,

die Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten, aber

auch die Fahrtkosten zum Kursort – also alle Ausgaben, die

in Zusammenhang mit dem Kurs anfallen.

F

ür alleinerziehende und alleinverdienende Personen

gibt es Absetzbeträge, die jeweils von der Anzahl der

Kinder abhängig sind. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag

dürfen die Partner höchstens 6.000 € im Jahr dazuver-

dienen und man muss für mindestens ein Kind mehr als

sechs Monate die Familienbeihilfe beziehen.

Die Lohnsteuer verringert sich einmal im Jahr jeweils um

folgende Beträge für Kinder, für die Sie jeweils Familien-

beihilfe erhalten:

494 € bei einem Kind,

insgesamt 669 € bei zwei Kindern und

zusätzlich 220 € für das dritte und jedes weitere Kind.

V

on den Kosten für Kinderbetreuung kann man unter

bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung

des 10. Lebensjahres pro Kind bis zu 2.300 € absetzen.

Für erheblich behinderte Kinder mit erhöhter Familien-

beihilfe können Kinderbetreuungskosten bis zur Voll-

endung des 16. Lebensjahres abgeschrieben werden.

Sie müssen allerdings in einer institutionellen Kinder-

betreuungseinrichtung oder von einer pädagogisch

qualifizierten Person wie z. B. ausgebildeten Tageseltern

betreut werden. Die Kinderbetreuung während der

schulfreien Zeit in den Ferien oder ein Ferienlager kann

man ebenfalls bei der Steuer berücksichtigen lassen.

Alleinerziehende können Kinderbetreuungskosten über

2.300 € oder für Kinder über 10 Jahren als sonstige

außergewöhnliche Belastungen mit einem Selbstbehalt

geltend machen – längstens jedoch bis zur Vollendung

der Schulpflicht.

W

enn Sie sich einen Computer für zuhause kaufen, den

Sie auch beruflich nutzen, dann können Sie diesen

über mehrere Jahre hinweg als Werbungskosten von der

Steuer abschreiben. Für die private Nutzung müssen Sie

40 % der Kosten, die Sie für das Gerät und Zubehör bezahlt

haben, abziehen. Bei einem Computer geht man davon aus,

dass er drei Jahre genutzt wird: Das Absetzen der Kosten für

die Abnutzung (AfA) wird also auf drei Jahre verteilt.

D

ie Betriebsratsumlage wird zwar bei der Lohnverrech-

nung gleich von den Arbeitgebern einbehalten. Sie

wirkt sich da aber noch nicht steuermindernd aus: Deshalb

die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmerver-

anlagung unter „Sonstige Werbungskosten“ eintragen!

W

enn Sie Ausgaben wegen einer Behinderung oder

einer längerfristigen Krankheit haben oder Diät hal-

ten müssen, zählen diese Kosten zu den außergewöhn-

lichen Belastungen, für die es keinen Selbstbehalt gibt.

Pauschale Freibeträge:

Beim Sozialministeriumservice

wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ist dieser

zumindest 25 %, gibt es gestaffelt je nach Grad pauschale

Freibeträge von 75 € bis 726 € jährlich. Wenn Sie Pflege-

geld beziehen, fällt der Freibetrag allerdings weg.

Diätverpflegung:

Wenn Sie eine mindestens 25-pro-

zentige Behinderung haben und deswegen Diät halten

müssen, so gibt es dafür ebenso pauschale Freibeträge:

Für Diabetiker oder Menschen mit Zöliakie beträgt dieser

Freibetrag zum Beispiel 70 € monatlich, für eine Gallen-

diät sind 51 € monatlich vorgesehen und für Menschen

mit Magenerkrankungen 42 € monatlich.

Medikamente, Kuren, Spitalskosten oder Hilfsmittel:

Zusätzlich zu den pauschalen Freibeträgen können Sie in

der Arbeitnehmerveranlagung auch Kosten für Medika-

mente oder Heilbehandlung, Kuren, Spitalskosten oder

Hilfsmittel wie Rollstühle usw. geltend machen.

Allein erziehen & verdienen

Computer absetzen

Abschreiben der

Betriebsratsumlage

Unterhaltsabsetzbetrag,

Alimente

Aus- und Fortbildungen

Kirchenbeitrag oder

Spenden absetzen

heiße Tipps

zum Thema

AK SERVICE IN DEN BEZIRKEN

D

ie Experten der AK Tirol und der Fi-

nanzämter kommen wieder in die

Bezirke und helfen den Mitgliedern im

Rahmen der kostenlosen Steuerspar-

tage bei der Arbeitnehmerveranlagung.

Deshalb am besten gleich anmelden,

persönlichen Termin sichern und die zu

viel bezahlte Steuer zurückholen!

0800/22 55 22 – 2018

Egal, ob Sie Fragen zum Steueraus-

gleich haben oder Hilfe beim Ausfül-

len von Formular bzw. Online-Variante

benötigen: Bei den Steuerspartagen

werden Sie von den Profis von AK

und Finanzämtern optimal beraten.

Unter der Gratis-Hotline

0800/22 55

22 – 2018

können Sie einen Termin

für den Steuerspartag in Ihrem Bezirk

vereinbaren. Vergessen Sie nicht, alle

notwendigen Unterlagen mitzuneh-

men sowie einen Ausweis für die PIN-

Code-Vergabe, falls die Arbeitnehmer-

veranlagung online durchgeführt

werden soll.

BERATUNG

Beratungszeiten jeweils von 9 bis

12 und von 13 bis 17 Uhr.

Achtung:

Beratung nur zu nichtselbständigen

Einkünften, NICHT zu Mieteinkünften

bzw. NICHT für Gewerbescheininhaber.

Mehr auf

ak-tirol.com

Jetzt anmelden zum Steuerspartag!

D

en Kirchenbeitrag und die Spenden kann man ab

dem Jahr 2017 nicht mehr in der Steuererklärung

eintragen, die Beträge müssen von der Kirchenbeitrags-

stelle und den Spendenempfängern ans Finanzamt

gemeldet werden und werden somit automatisch im

Steuerbescheid erfasst.

F

ür Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben, und

für die man nachweislich den gesetzlichen Unterhalt

bezahlt, kann man einen Unterhaltsabsetzbetrag gel-

tend machen. Dieser Unterhaltsabsetzbetrag beträgt für

das erste Kind 29,20 € monatlich,

das zweite Kind 43,80 € monatlich,

jedes weitere Kind 58,40 € monatlich.

Voraussetzung:

Die Kinder müssen ständig in Öster-

reich, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder

in der Schweiz leben. Sofern die Kinder dauerhaft in

anderen Ländern leben, können pro Monat 50 € oder

der halbe Unterhalt berücksichtigt werden.

Kosten für Kinderbetreuung

Behinderung, Krankheit

oder Diätverpflegung

Weiterführende Infos und zusätzliche Tipps finden Sie auf

ak-tirol.com

unter Beratung/Steuer & Einkommen

AK Steuerspartage 2018

AK Innsbruck:

Do. 1., Mo. 5. März

AK Imst:

Di. 6. März

AK Reutte:

Do. 8. März

AK Lienz*:

Mi. 14. März

AK Kitzbühel:

Do. 15. März

AK Landeck*:

Di. 20. März

AK Schwaz*:

Do. 22. März

AK Telfs:

Mi. 4. April

AK Kufstein:

Do. 5. April

AK Innsbruck*:

Di. 10., Mi. 11. April

(*ohne PIN-Code-Vergabe)

Telefonische Anmeldung unter der

Hotline 0800/22 55 22 – 2018.

Rat von den Experten.

Nach wie

vor nutzen Arbeitnehmer Steuervorteile

nicht aus und verschenken damit bares

Geld: Die AK Steuerexperten haben die

10 besten Tipps, wie Sie sich Geld

vom Fiskus zurückholen können!

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