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Nein zu Altersarmut

Montagezulage

auch für Lehrlinge

Teuer.

Das Ende der Notstandshilfe bedeutet auch den Weg in die

Altersarmut. Die AK stellt sich gegen die geplanten Änderungen!

W

enn Sie als Arbeitneh-

merin bzw. Arbeitneh-

mer wegen der Pflege

eines im gemeinsamen

Haushalt lebenden nahen Angehö-

rigen nicht arbeiten gehen können,

haben Sie Anspruch auf bezahlte

Pflegefreistellung. Diese soll nur

dann beansprucht werden, wenn

kein anderer Obsorgepflichtiger

die Betreuung übernehmen kann.

Krankes Kind.

Auch jene leib-

lichen Elternteile, die nach einer

Trennung nicht mit dem Kind im

selben Haushalt wohnen, haben ein

Recht auf Pflegefreistellung. Eben-

so als neuer Partner in Patchwork-

Familien können Sie als Ehegat-

tin bzw. Ehegatte, eingetragener

Partner oder Lebensgefährte dann

Pflegefreistellung nehmen, wenn

Sie mit dem leiblichen Elternteil

und dem zu betreuenden Kind im

selben Haushalt leben. Dabei ist es

unerheblich, welches Geschlecht

die neuen Partner haben.

Das steht zu.

Elternteile (Wahl-

und Pflegeeltern) haben jeweils

Anspruch auf Pflegefreistellung

und Fortzahlung des Entgelts bis

zu einer Woche pro Arbeitsjahr.

Eigentlich handelt es sich um eine

regelmäßige wöchentliche Ar-

beitszeit, sodass auch regelmäßig

geleistete Mehr- und Überstunden

einzurechnen sind. Etwaige Reste

können nicht ins nächste Jahr mit-

genommen werden, der Anspruch

verfällt. Auch ein bloß stunden-

weiser Konsum der Pflegefrei-

stellung ist möglich.

Wird ein Kind, das das

zwölfte Lebensjahr noch

nicht vollendet hat, inner-

halb desselben Jahres

neuerlich krank, steht

den Arbeitnehmern

eine zweite Woche

Pflegefreistellung zu.

Auch wenn die üb-

liche Betreuungsper-

son eines Kindes, also

etwa der andere Eltern-

teil, die Tages-

mutter oder ein

Großelternteil, erkrankt, können

Eltern eine sogenannte Betreu-

ungsfreistellung beanspruchen.

Krankenhaus.

Für die Betreu-

ung Ihres Kindes im Krankenhaus

gibt es Pflegefreistellung, wenn

das Kind sein 10. Lebensjahr noch

nicht vollendet hat. Für leibliche

Kinder ist dafür kein gemeinsamer

Haushalt erforderlich, für leibliche

Kinder des anderen Ehegatten,

eingetragenen Partners oder Le-

bensgefährten bei gemeinsamem

Haushalt. Ist das Kind älter als 10

Jahre, gibt es bei entsprechender

medizinischer Notwendigkeit Pfle-

gefreistellung, zum Beispiel dann,

wenn eine ärztliche Bestätigung

attestiert, dass die Anwesenheit für

die Genesung des Kindes erforder-

lich ist.

Berufliche Situation.

Alleine

die Eltern entscheiden, wer die

Freistellung in Anspruch nimmt –

Arbeitgeber haben hier kein Mit-

spracherecht. Ratsam ist es aller-

dings, bei der Organisation der

Betreuung in der Familie auch die

berufliche Situation im Auge zu

behalten und die Pflegefreistellung

so auf die Eltern zu verteilen, dass

wichtige Termine trotzdem wahr-

genommen werden können, emp-

fehlen die AK Experten.

Nahe Angehörige.

Als nahe

Angehörige gelten übrigens nicht

nur leibliche Kin-

der und im gemeinsamen Haus-

halt lebende leibliche Kinder von

Ehegatten, eingetragenen Partnern

oder Lebensgefährten: Eine Frei-

stellung ist ebenso möglich, wenn

Ehegatten, eingetragene Partner &

Lebensgefährten, Eltern, Großel-

tern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel,

Adoptiv- und Pflegekinder krank

werden.

Meldepflicht.

Eine Arbeitsver-

hinderung aufgrund der Pflege

oder Betreuung eines nahen An-

gehörigen muss dem Arbeitgeber

so schnell wie möglich gemeldet

werden. Dieser darf eine ärztliche

Bestätigung dafür verlangen, muss

aber die Kosten dafür übernehmen.

Eltern – und auch andere Personen

im Patchwork-Familienverband

– erhalten während der Pflege-

freistellung jenes Entgelt, das sie

in dieser Zeit bekommen hätten,

wenn sie wie gewohnt ihrer Arbeit

nachgegangen wären.

Tipp.

Wenn der Anspruch auf

Pflegefreistellung ausgeschöpft ist

und kein Anspruch auf Entgeltfort-

zahlung aus sonstigen wichtigen

Gründen besteht, können Sie für

die notwendige Pflege eines Kin-

des unter 12 Jahren ohne vorherige

Vereinbarung mit demArbeitgeber

Urlaub nehmen, sofern Sie noch

offenen Urlaub haben. Sie müssen

aber dem Arbeitgeber sofort mit-

teilen, dass Sie aus diesem Grund

Urlaub ohne Vereinbarung neh-

men.

A

RBEIT

&

R

ECHT

4

Nr. 104, Februar 2018

D

ie Bundesregierung disku-

tiert derzeit das „Arbeits-

losengeld neu“. Dabei ist

geplant, die Notstandshilfe

abzuschaffen und sie in die Mindest-

sicherung zu verschieben. Davon

betroffen wären mehr als 167.000

Menschen (61 % Männer, 39 %

Frauen). Betrachtet man die Ver-

teilung nach Alter, zeigt sich: Fast

57.000 Bezieher sind älter als 50

Jahre, knapp 13.000 jünger als 24

Jahre. Rund 97.500 Bezieher sind

zwischen 25 und 49 Jahre alt.

Notstandshilfe kann bezogen wer-

den, wenn davor Arbeitslosengeld

bezogen wurde und die mögliche

Bezugsdauer ausgeschöpft ist. Die-

se Leistung wird aber nur bei einer

Notlage ausbezahlt. Sie ist zwar zeit-

lich unbegrenzt, wird aber für längs­

tens 52 Wochen genehmigt. Nach

E

igentlich ist sie im Kollek-

tivvertrag der Metallarbei-

ter seit vielen Jahren gere-

gelt: Die „Montagezulage“,

die eigentlich

Entfernungszulage

heißt. Sie soll die Aufwendungen

der Dienstnehmer für die Mittags-

verpflegung abdecken und gebührt

immer dann, wenn an einem Ar-

beitstag mehr als sechs Stunden

außerhalb des Betriebsgeländes

gearbeitet werden muss. Das ist bei

Montageberufen im Metallbereich

(Elektriker, Installateure, Schlosser

usw.) regelmäßig der Fall.

Dass diese Zulage von derzeit

8,72 Euro pro Tag auch Lehrlinge

bekommen müssen, wissen nach

wie vor viele Betriebe nicht bzw.

wollen es nicht wissen. In mehre-

ren aktuellen Fällen muss die Ju-

gendabteilung der Arbeiterkammer

diese Entfernungszulagen für Lehr-

linge geltend machen. Aufgrund

der ebenfalls kollektivvertraglich

geregelten Verfallsbestimmungen

ist dies aber nur für die vergange-

nen sechs Monate möglich. Alle

älteren Ansprüche sind verloren,

das heißt, dass sich der Betrieb in

diesen Fällen zumindest einige 100

Euro auf Kosten seines Lehrlings

spart.

Betroffene Lehrlinge können

sich unter 0800/22 55 22 – 1566

kostenlos an die AK Jugendabteilung

wenden und erhalten hier Hilfe.

Achtung.

Die Entfernungszulage steht auch

Lehrlingen zu. Bei Problemen hilft die AK.

Wenn der Papa

zu Hause

bleibenmuss

Krank.

Die kleine Anna hat Grippe. Ihr Papa sollte eigentlich

in die Arbeit, aber er kann die Tochter nicht alleine lassen.

Für solche Fälle gibt es die bezahlte Pflegefreistellung.

Notstandshilfe

Notstandshilfebezieher nach

Geschlecht und Alter im Jahr 2016

25 bis 49

bis 24

Jahre

Frauen

65.548

Männer

101.527

Gesamt

167.075

4.868 8.080 12.948

18.655 38.040 56.695

50 und älter

42.025 55.407 97.432

Ablauf dieser Zeit muss wieder ein

neuer Antrag gestellt werden.

Wird die Notstandshilfe in die

Mindestsicherung verschoben, kann

auf das Vermögen der betroffenen

Menschen (Sparbuch, Bausparer,

Auto, Haus, etc.) zugegriffen wer-

den. Zudem ist man in der Min-

destsicherung nicht mehr pensions-

versichert. Zwar betont die neue

Bundesregierung, dass „dies zwar

nicht generell der Fall sei, in ge-

wissen Fällen aber schon“. Unklar

bleibt, welche Fälle damit gemeint

sind. Sicher ist, dass der Übergang in

die Mindestsicherung, vor allem bei

Betroffenen im Alter 50+, den Weg

in die Altersarmut beschleunigen

würde. Die Arbeiterkammer sagt

deshalb ganz klar: Nein zu Hartz IV

in Österreich!

Siehe dazu auch Seiten 1, 3 und 10

Quelle:AK

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