

AK-
Infoservice 7
Die Bedeutung der Kammern für Arbeiter
und Angestellte (Arbeiterkammern)
Die Kammern für Arbeiter und Angestellte sind nach dem Gesetz berufen,
die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der
ArbeitnehmerInnen und daher auch die der Lehrlinge zu vertreten und zu
fördern.
In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages erstreckt sich die Tätigkeit der
Arbeiterkammern auf nahezu alle Lebensbereiche, und die Aufgaben und
das Wirken der Arbeiterkammern sind so vielfältig wie die Beziehungen,
die sich aus der sozialen Stellung der unselbstständigen Erwerbstätigen
überhaupt ergeben.
Die Tätigkeit der Arbeiterkammern lässt sich in eine Mitwirkung an der
Gesetzgebung und der Gesetzesvollziehung sowie in die Betreuungs- und
Servicetätigkeit gliedern.
Große Aufmerksamkeit widmen sie der unmittelbaren Betreuung der
ArbeitnehmerInnen. Dazu gehören unter anderem alle Fragen, die mit dem
Arbeitsverhältnis zusammenhängen, die Errichtung und Erhaltung von
Berufs-, Bildungs-, Schulungs- und Wohlfahrtseinrichtungen sowie finanzi-
elle Unterstützungen.
Bedeutung für Lehrlinge und Jugendliche haben die Kammern für Arbeiter
und Angestellte insofern, als ihnen die Aufgabe obliegt:
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Lehrlings- und Jugendschutzstellen zu errichten,
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durch diese die Einhaltung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungs-
rechtlichen und arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften bei
der Beschäftigung von Jugendlichen und Lehrlingen zu überwachen,
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die Arbeits- und Wohnverhältnisse (Quartier am Arbeitsort) von Lehr-
lingen und Jugendlichen zu überprüfen,
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die Abstellung gesetzwidriger Zustände zu begehren,
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die fachliche Ausbildung von Lehrlingen zu überwachen,
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Mitglieder in die Prüfungskommission der Lehrabschluss-, Ausbilder-,
Meister- und sonstigen Bef.higungsprüfungen zu entsenden,
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im Einvernehmen mit den Wirtschaftskammern über Anträge auf die
Befreiung von der Weiterverwendungspflicht zu entscheiden,