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Infoservice 9
Berufsausbildung
Die Ziele der Berufsausbildung
Das Berufsausbildungsgesetz sieht als wesentliches Ziel die Ausbildung
in qualifizierten beruflichen Tätigkeiten und die Vermittlung der dazu erfor-
derlichen Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Schlüsselqualifika-
tionen) vor. Die AbsolventInnen sollen insbesondere zur Übernahme von
Verantwortung und Selbstständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen (be-
rufliche Handlungskompetenz) befähigt werden. Weiters soll die Berufs-
ausbildung zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen, dabei
ist insbesondere auf die Aktualität und die Arbeitsmarktrelevanz der Berufs-
bilder der einzelnen Lehrberufe hinzuwirken. Zur Förderung der Attraktivi-
tät der Berufsausbildung ist auf die Durchlässigkeit zwischen den ver-
schiedenen Bildungswegen und die internationale Dimension der Berufs-
ausbildung zu achten. Um diese Ziele zu erreichen ist im Berufsausbil-
dungsgesetz vorgesehen, dass der/die Bundesminister/in für Wissen-
schaft, Forschung und Wirtschaft die Zusammenarbeit zwischen den mit
der Berufsausbildung befassten Behörden und Sozialpartnern bei der Er-
stellung von Strategien und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qua-
litätsentwicklung koordiniert und fördert.
Berufsschule
Für alle Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes sowie für Per-
sonen, die in einem Lehrberuf in Ausbildungseinrichtungen ausgebildet
werden, besteht Berufsschulpflicht.
Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und
dauert bis zu dessen Ende, längstens jedoch aber bis zum erfolgreichen
Abschluss der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Schulstufe der in Be-
tracht kommenden Berufsschule.
BerufsschülerInnen, deren Lehrverhältnis während eines Schuljahres ge-
endet hat, können bis zum Ende dieses Schuljahres die Berufsschule
weiterbesuchen, sofern sie nicht die letzte lehrplanmäßig vorgesehene
Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben.