

AK-
Infoservice 15
Erweiterte Schulgemeinschaft
Zur Pflege und Förderung der zwischen den Berufsschulen und dem
Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindungen können als erweiterte
Schulgemeinschaft Schulausschüsse unter Mitwirkung der gesetzlichen
Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und der ArbeitnehmerInnen
errichtet werden.
Überschulische Schülervertretungen
Die Vertretung der Interessen der SchülerInnen auf Landes- bzw. Bundes-
ebene obliegt je nach Zuständigkeit der Landes-, Bundes- oder Zentral-
lehranstaltenschülervertretung. Aufgabe der Schülervertretungen ist unter
anderem die Beratung in grundsätzlichen Fragen des Unterrichtes, das
Erstatten von Vorschlägen zur Erlassung von Gesetzen und Verordnun-
gen, die Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für
SchülervertreterInnen usw.