20
AK-
Infoservice
■
eine natürliche Person, die zur Gewerbeausübung einen Geschäfts-
führer zu bestellen hat, und selbst nicht die Fachkenntnisse für die Aus-
bildung von Lehrlingen nachweisen kann,
■
ein Unternehmen, dessen Art oder Umfang eine fachliche Ausbildung
des Lehrlings in dem betreffenden Lehrberuf unter alleiniger Aufsicht
des Lehrberechtigten nicht zulässt oder
■
ein Fortbetriebsberechtigter im Sinne des § 41 GewO 1994,
so ist der/die Lehrberechtigte verpflichtet, AusbilderInnen zu bestellen.
Wurden in einem Unternehmen mehrere AusbilderInnen bestellt, so ist der/
die Lehrberechtigte ferner verpflichtet, eine Person mit der Koordination
der gesamten Ausbildung zu betrauen (AusbildungsleiterIn), wenn dies zur
sachgemäßen Ausbildung der Lehrlinge erforderlich ist.
Scheidet ein/e bestellte/r AusbilderIn unvorhergesehen aus dem Betrieb
aus, so darf auch eine sonst geeignete Person, die die fachlichen Voraus-
setzungen erfüllt, als AusbilderIn herangezogen werden. Innerhalb von
18 Monaten muss diese Person die fehlende Ausbilderprüfung ablegen
oder den Ausbilderkurs absolvieren oder ein/e andere/r AusbilderIn be-
stellt werden, ansonsten dürfen die aufgenommenen Lehrlinge zwar weiter
ausgebildet, neue Lehrlinge aber nicht aufgenommen werden.
Wird anlässlich des erstmaligen Ausbildens von Lehrlingen die sachliche
Eignung des Betriebs festgestellt, so darf der/die Lehrberechtigte oder der/
dieAusbilderIn Lehrlinge ausbilden, auch wenn die Ausbilderprüfung noch
nichterfolgreich abgelegt bzw. der Ausbilderkurs noch nicht absolviert
wurde. Die Prüfung bzw. der Kurs muss aber dann innerhalb von 18 Mona-
ten abRechtskraft des Feststellungsbescheids nachgeholt werden. Erfolgt
dies nicht, so dürfen die bereits aufgenommenen Lehrlinge zwar zu Ende
ausgebildet, neue Lehrlinge jedoch nicht mehr aufgenommen werden.
Ausbilderprüfung und Ausbilderkurs
Die Ausbilderqualifikation kann erworben werden durch
■
Ablegung einer Ausbilderprüfung als Modul der Meister- oder sonstigen
Befähigungsprüfung oder für sich allein oder
■
Absolvierung eines Ausbilderkurses mit abschließendem Fachgespräch.