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AK-

Infoservice

eine natürliche Person, die zur Gewerbeausübung einen Geschäfts-

führer zu bestellen hat, und selbst nicht die Fachkenntnisse für die Aus-

bildung von Lehrlingen nachweisen kann,

ein Unternehmen, dessen Art oder Umfang eine fachliche Ausbildung

des Lehrlings in dem betreffenden Lehrberuf unter alleiniger Aufsicht

des Lehrberechtigten nicht zulässt oder

ein Fortbetriebsberechtigter im Sinne des § 41 GewO 1994,

so ist der/die Lehrberechtigte verpflichtet, AusbilderInnen zu bestellen.

Wurden in einem Unternehmen mehrere AusbilderInnen bestellt, so ist der/

die Lehrberechtigte ferner verpflichtet, eine Person mit der Koordination

der gesamten Ausbildung zu betrauen (AusbildungsleiterIn), wenn dies zur

sachgemäßen Ausbildung der Lehrlinge erforderlich ist.

Scheidet ein/e bestellte/r AusbilderIn unvorhergesehen aus dem Betrieb

aus, so darf auch eine sonst geeignete Person, die die fachlichen Voraus-

setzungen erfüllt, als AusbilderIn herangezogen werden. Innerhalb von

18 Monaten muss diese Person die fehlende Ausbilderprüfung ablegen

oder den Ausbilderkurs absolvieren oder ein/e andere/r AusbilderIn be-

stellt werden, ansonsten dürfen die aufgenommenen Lehrlinge zwar weiter

ausgebildet, neue Lehrlinge aber nicht aufgenommen werden.

Wird anlässlich des erstmaligen Ausbildens von Lehrlingen die sachliche

Eignung des Betriebs festgestellt, so darf der/die Lehrberechtigte oder der/

dieAusbilderIn Lehrlinge ausbilden, auch wenn die Ausbilderprüfung noch

nichterfolgreich abgelegt bzw. der Ausbilderkurs noch nicht absolviert

wurde. Die Prüfung bzw. der Kurs muss aber dann innerhalb von 18 Mona-

ten abRechtskraft des Feststellungsbescheids nachgeholt werden. Erfolgt

dies nicht, so dürfen die bereits aufgenommenen Lehrlinge zwar zu Ende

ausgebildet, neue Lehrlinge jedoch nicht mehr aufgenommen werden.

Ausbilderprüfung und Ausbilderkurs

Die Ausbilderqualifikation kann erworben werden durch

Ablegung einer Ausbilderprüfung als Modul der Meister- oder sonstigen

Befähigungsprüfung oder für sich allein oder

Absolvierung eines Ausbilderkurses mit abschließendem Fachgespräch.