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Doppellehre
Nach dem Berufsausbildungsgesetz ist es zulässig, bei einem/einer Lehr-
berechtigten gleichzeitig in zwei Lehrberufen ausgebildet zu werden. Die
Doppellehre ist aber bei vollverwandten Lehrberufen und bei den Lehr-
berufen, bei denen ein Ersatz der Lehrabschlussprüfung vorgesehen ist,
ausgeschlossen. Auch kann bei Überschneidungen in wesentlichen Teilen
des Berufsbildes in den Ausbildungsvorschriften eines Lehrberufes die
Doppellehre mit einem bestimmten anderen Lehrberuf ausgeschlossen
werden. Überdies ist eine Doppellehre bei verschiedenen Lehrberechtigten
ausgeschlossen.
Ausbildungsvorschriften
Zur Sicherung einer sachgemäßen Ausbildung sind für die einzelnen
Lehrberufe Ausbildungsvorschriften festgelegt.
Die Ausbildungsvorschriften enthalten insbesondere:
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das Berufsbild:
Dieses gibt die nach Lehrjahren gegliederten wesentlichen Fertigkeiten
und Kenntnisse an, die in einem bestimmten Lehrberuf vom/von der
Lehrberechtigten (Ausbilder/In) dem Lehrling vermittelt werden müssen.
Für bestimmte Lehrberufe sind schwerpunktmäßig auszubildende
Kenntnisse und Fertigkeiten vorgesehen.
Bei modularen Lehrberufen sind die jeweils im Grundmodul, Hauptmodul
(Hauptmodule) und Spezialmodul (Spezialmodule) zu vermittelnden
Fertigkeiten und Kenntnisse vorgesehen und es ist die Dauer der
Module festgelegt. Ebenso ist festgelegt, inwiefern ein Grundmodul
eines Lehrberufes mit dem Haupt- oder Spezialmodul eines anderen
Lehrberufes kombiniert werden kann.
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die Verhältniszahlen, wenn sie von den im Berufsausbildungsgesetz
generell geregelten Verhältniszahlen abweichen:
Die Verhältniszahlen geben die Anzahl der Lehrlinge an, die im Lehrbetrieb
ausgebildet werden dürfen im Verhältnis zu den fachlich einschlägig aus-
gebildeten im Betrieb beschäftigten Personen sowie die Anzahl der Lehr-
linge im Verhältnis zu den im Betrieb beschäftigten haupt- und nebenberuf-
lich tätigen AusbilderInnen.
Die Ausbildungsvorschriften sind im Internet unter
www.bmwfw.gv.at(Berufsausbildung, Lehrberufe in Österreich, Liste der Lehrberufe von A-Z)
zu finden.