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Infoservice
Berufsausbildung durch Lehrverhältnis mit
verlängerter Lehrzeit oder Ausbildungsverhältnis
mit Teilqualifikation (ehemalige Integrative
Berufsausbildung)
Die Berufsausbildung durch ein Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit
oder ein Ausbildungsverhältnis mit Teilqualifikation wurde zur Verbesserung
der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermitt-
lungshindernissen in das Berufsleben vorgesehen.
Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit
Am Beginn oder im Laufe des Lehrverhältnisses kann eine gegenüber
der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer der Lehrzeit längere Lehrzeit
vereinbart werden. Die Lehrzeit kann um höchstens ein Jahr, in Aus-
nahmefällen um bis zu zwei Jahren, verlängert werden, sofern dies für die
Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig ist.
Ausbildungsverhältnis mit Teilqualifikation:
Im Ausbildungsvertrag kann die Festlegung einer Teilqualifikation durch
Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes,
allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufs-
bildern weiterer Lehrberufe, vereinbart werden. Die Dauer der Ausbildung
kann zwischen einem und drei Jahren betragen. Der Ausbildungsvertrag
hat Fertigkeiten und Kenntnisse zu umfassen, die im Wirtschaftsleben ver-
wertbar sind.
Die Ausbildung in beiden Ausbildungsarten soll vorrangig in Lehrbetrieben
durchgeführt werden, ist aber auch in Ausbildungseinrichtungen möglich.
Für folgende Personen kommt eine Ausbildung im Rahmen dieser Aus-
bildungsarten in Betracht, wenn das Arbeitsmarktservice diese Person
nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte:
■
Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen
Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer
Sonderschule unterrichtet wurden, oder
■
Personen ohne bzw. mit negativem Abschluss der Hauptschule oder
der Neuen Mittelschule, oder
■
Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des
jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder