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AK-

Infoservice

Berufsausbildung durch Lehrverhältnis mit

verlängerter Lehrzeit oder Ausbildungsverhältnis

mit Teilqualifikation (ehemalige Integrative

Berufsausbildung)

Die Berufsausbildung durch ein Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit

oder ein Ausbildungsverhältnis mit Teilqualifikation wurde zur Verbesserung

der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermitt-

lungshindernissen in das Berufsleben vorgesehen.

Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit

Am Beginn oder im Laufe des Lehrverhältnisses kann eine gegenüber

der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer der Lehrzeit längere Lehrzeit

vereinbart werden. Die Lehrzeit kann um höchstens ein Jahr, in Aus-

nahmefällen um bis zu zwei Jahren, verlängert werden, sofern dies für die

Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig ist.

Ausbildungsverhältnis mit Teilqualifikation:

Im Ausbildungsvertrag kann die Festlegung einer Teilqualifikation durch

Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes,

allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufs-

bildern weiterer Lehrberufe, vereinbart werden. Die Dauer der Ausbildung

kann zwischen einem und drei Jahren betragen. Der Ausbildungsvertrag

hat Fertigkeiten und Kenntnisse zu umfassen, die im Wirtschaftsleben ver-

wertbar sind.

Die Ausbildung in beiden Ausbildungsarten soll vorrangig in Lehrbetrieben

durchgeführt werden, ist aber auch in Ausbildungseinrichtungen möglich.

Für folgende Personen kommt eine Ausbildung im Rahmen dieser Aus-

bildungsarten in Betracht, wenn das Arbeitsmarktservice diese Person

nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte:

Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen

Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer

Sonderschule unterrichtet wurden, oder

Personen ohne bzw. mit negativem Abschluss der Hauptschule oder

der Neuen Mittelschule, oder

Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des

jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder