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AK-

Infoservice 33

Weiters können unter anderem noch folgende

Beratungs-, Betreuungs-

und Unterstützungsleistungen

 zur Verfügung gestellt werden:

Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe – es können

Lehrlinge

(für sich selbst) sowie Ausbilder/innen oder Ausbildungs-

verantwortliche

bei der Lehrlingsstelle

 ein begleitendes Coaching

durch einen professionellen 

Coach (kostenlos) beanspruchen

bzw anfordern; Betrieben kann ein/e Berater/in zur Verfügung gestellt

werden,

Qualität in der Ausbildung – Erstellung von Ausbildungsleitfäden für

zentrale Lehrberufe,

Lehrabschlussprüfung – Einrichtung einer „Clearingstelle LAP“ zur

Sicherung der Qualität von Prüfungsbeispielen, Aufgaben sind u.a.

Prüfung von Beispielen auf Praxisrelevanz, Erstellung eines Konzepts

für die Vorbereitung von Prüfern auf ihre Prüfungstätigkeit; Teilnahme-

kosten an Schulungen nach dem Konzept der Clearingstelle werden

von der Lehrlingsstelle über Antrag des/der teilnehmenden Prüfers/

Prüferin bzw. seines/ihres Arbeitgebers ersetzt,

Unterstützung bei Auslandspraktika von Lehrlingen über Antrag des

Betriebes bei der jeweils örtlich zuständigen Lehrlingsstelle.

Förderung des Besuchs von anerkannten 

Vorbereitungskursen

 auf

die Lehrabschlussprüfung; unterstützt wird die Teilnahme von Lehr-

lingen im letzten Jahr der Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeit-

ende maximal zwölf Monate zurückliegt, die Kosten der Teilnahme-

gebühr werden bis maximal € 250,- pro Kursteilnahme ersetzt;

Lehrlinge und Lehrbetriebe können den Ersatz der Kurskosten

bei der örtlich zuständigen Lehrlingsstelle 

beantragen,

ausgenom-

men von dieser Förderung sind Gebietskörperschaften (Bund, Länder,

Gemeinden), politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Übernahme der Kosten des wiederholten Antritts zur Lehr-

abschlussprüfung;

die Verpflichtung des Lehrlings zur Zahlung der

Prüfungstaxe sowie der Kosten für die erforderlichen Prüfungsmateri-

alien für den Zweit- oder Drittantritt entfällt, wenn zur Lehrabschluss-

prüfung nach einer nicht bestandenen Prüfung ohne zwischenzeitigen

Prüfungstermin, bei dem der/die Prüfungskandidat/in ohne gerecht-

fertigten Grund nicht erschienen ist, angetreten wird.