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AK-
Infoservice
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Anträge auf Verbot der Ausbildung von Lehrlingen beziehungsweise
der Beschäftigung von Jugendlichen bei den zuständigen Behörden
zu stellen,
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Mitglieder in die Berufsbildungsbeiräte, Schulausschüsse und sonstige
für die Beschäftigung und Ausbildung Jugendlicher wichtige Organe
zu entsenden,
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Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderungen der betrieblichen Aus-
bildung von Lehrlingen durch die Lehrlingsstellen.
Die Lehrlingsstellen bei der Wirtschaftskammer haben in bestimmten
Verfahren vor Erlassung eines Bescheides der zuständigen Kammer für
Arbeiter und Angestellte Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme
zu geben. Widerspricht die Entscheidung der Lehrlingsstelle dieser Stel-
lungnahme, steht der Kammer für Arbeiter und Angestellte ein eigenes
Beschwerde- und Revisionsrecht zu.
Die Arbeiterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie er-
füllen ihre gesetzliche Aufgabe in Selbstverwaltung durch dazu berufene
Organe.
Diese Organe sind
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die
Vollversammlung
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der
Vorstand
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der/die
PräsidentIn
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die
Ausschüsse
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die
Fachausschüsse
Wichtigstes Organ ist die Vollversammlung. Ihre Mitglieder, die Kammer-
räte/rätinnen, werden bei den alle fünf Jahre stattfindenden Arbeiter-
kammerwahlen gewählt. Zur Deckung der Kosten für die Tätigkeit der
Arbeiterkammern wird von den Kammerzugehörigen – ausgenommen
den Lehrlingen, obwohl diese auch kammerzugehörig sind – eine Umlage
eingehoben.