

AK-
Infoservice
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Musterbriefe für den Schriftverkehr
mit dem Hausverwalter
lm WEG gehört die Legung einer jährlichen Abrechnung zu den wesent-
lichen Aufgaben des Verwalters
Absender (Wohnungseigentümer)
Datum
Adressat (Hausverwaltung)
Betrifft: Jahresabrechnung 20..
Sehr geehrte/r ................
Gemäß § 20 Abs 3 WEG sind Sie verpflichtet, jedem Miteigentümer
bis spätestens 30. Juni eine ordentliche und richtige Abrechnung
über das vergangene Kalenderjahr zu legen und Einsicht in die Be-
lege zu gewähren.
lch habe bis zum heutigen Tage keine Abrechnung für 20.. erhalten.
lch fordere Sie daher auf, mir binnen 14 Tagen diese Abrechnung zu
übermitteln und mir bekanntzugeben, wann und wo ich in die Belege
Einsicht nehmen kann.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis spätestens ......... nachkom-
men, sehe ich mich gezwungen, einen entsprechenden Antrag bei
Gericht einzubringen.
Hochachtungsvoll
Information:
Wenn Sie eine Abrechnung erhalten, kann es sein, dass
die.seAbrech-
nung Mängel oder Ungereimtheiten aufweist, unvollständig ist, oder mit den Belegen
nicht übereinstimmt. ln diesem Fall sollten Sie den Verwalter auffordern, die Abrech-
nung aufzuklären, zu ergänzen und binnen einer Frist neu vorzulegen. Eine mangelhaft
gelegte Abrechnung ist keine gesetzmäßige Abrechnung! Vergessen Sie nicht, dass
Sie Anspruch darauf haben, sich von Belegen (auf Ihre Kosten) Abschriften oder Ko-
pien anzufertigen.