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lst die Anspruchs- oder Rechtsgrundlage für eine Streitigkeit im ABGB zu
finden, ist ein normaler Zivilprozess (streitiges Verfahren) zu führen; wie zB
bei Unterlassungsklagen gegen Nachbarn oder Besitzstörungsklagen so-
wie bei Ansprüchen auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Freiheit des
Eigentums.
Die Schlichtungsstellen haben im Wohnungseigentumsbereich (anders als
im Mietrecht) nur für
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die Neufestsetzung der Nutzwerte und
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eine eventuelle Überprüfung des Kaufpreises nach dem WGG (wenn
man eine Eigentumswohnung von einer gemeinnützigen Bauvereini-
gung kauft)
Bedeutung.