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lst die Anspruchs- oder Rechtsgrundlage für eine Streitigkeit im ABGB zu

finden, ist ein normaler Zivilprozess (streitiges Verfahren) zu führen; wie zB

bei Unterlassungsklagen gegen Nachbarn oder Besitzstörungsklagen so-

wie bei Ansprüchen auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Freiheit des

Eigentums.

Die Schlichtungsstellen haben im Wohnungseigentumsbereich (anders als

im Mietrecht) nur für

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die Neufestsetzung der Nutzwerte und

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eine eventuelle Überprüfung des Kaufpreises nach dem WGG (wenn

man eine Eigentumswohnung von einer gemeinnützigen Bauvereini-

gung kauft)

Bedeutung.