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Anhang

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49

Wie hoch war das persönliche monatliche Nettoeinkommen des Vaters aus bezahlter Arbeit

(d.h. ohne KBG, Familienbeihilfe, Trinkgelder, Überstunden usw.) unmittelbar vor der Geburt

des jüngsten Kindes?

Ñ

War geringfügig beschäftigt.

Ñ

Über der Geringfügigkeitsgrenze aber weniger als € 500

Ñ

€ 501 bis € 800

Ñ

€ 801 bis € 1.150

Ñ

€ 1.151 bis € 1.550

Ñ

€ 1.551 bis € 2.050

Ñ

über € 2.050

Ñ

Keine Angabe

50

Welcher Status traf vor der Geburt Ihres jüngsten Kindes auf den Vater zu?

Anmerkung:

MEHRFACHNENNUNGEN

möglich.

Ñ

Er war in arbeitsrechtlicher Karenz. Beruf?

Ñ

Angestellter. Beruf?

Ñ

Arbeiter. Beruf?

Ñ

Beamter / Vertragsbediensteter. Beruf?

Ñ

Selbständig erwerbstätig

Ñ

Hausmann

Ñ

Arbeitslos

Ñ

Schüler / Student

Ñ

In Ausbildung (sonstiges)

Ñ

Wehr- / Zivildienstleistender

Ñ

Rentner / Pensionist

Ñ

Aus anderen Gründen nicht erwerbstätig

ENDE