Anhang
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49
Wie hoch war das persönliche monatliche Nettoeinkommen des Vaters aus bezahlter Arbeit
(d.h. ohne KBG, Familienbeihilfe, Trinkgelder, Überstunden usw.) unmittelbar vor der Geburt
des jüngsten Kindes?
Ñ
War geringfügig beschäftigt.
Ñ
Über der Geringfügigkeitsgrenze aber weniger als € 500
Ñ
€ 501 bis € 800
Ñ
€ 801 bis € 1.150
Ñ
€ 1.151 bis € 1.550
Ñ
€ 1.551 bis € 2.050
Ñ
über € 2.050
Ñ
Keine Angabe
50
Welcher Status traf vor der Geburt Ihres jüngsten Kindes auf den Vater zu?
Anmerkung:
MEHRFACHNENNUNGEN
möglich.
Ñ
Er war in arbeitsrechtlicher Karenz. Beruf?
Ñ
Angestellter. Beruf?
Ñ
Arbeiter. Beruf?
Ñ
Beamter / Vertragsbediensteter. Beruf?
Ñ
Selbständig erwerbstätig
Ñ
Hausmann
Ñ
Arbeitslos
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Schüler / Student
Ñ
In Ausbildung (sonstiges)
Ñ
Wehr- / Zivildienstleistender
Ñ
Rentner / Pensionist
Ñ
Aus anderen Gründen nicht erwerbstätig
ENDE