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Anhang

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I: Super. Worum wollen Sie überhaupt wieder arbeiten?

M: Finanzieller Grund.

I: Finanzieller Grund. Und ist Ihnen die Erwerbstätigkeit an sich wichtig?

M: Also ich würde sagen, es (zögert) es ist eine tolle Abwechslung natürlich zum Kinderalltag, sage ich einmal,

aber ja, also finanziell ist sicher Nummer eins und als Zweites dann die Abwechslung. Jetzt ist das Kind erst

dreieinhalb Monate alt, vielleicht bin ich dann in einem halben Jahr noch froher um die Abwechslung

(lacht).

I: (Lacht) Das weiß man nicht. Zur Väterbeteiligung: Der Vater des Kindes wird zwei Monate in Karenz gehen

und zwei Monate das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Würde er auch – wenn Sie nicht diese Variante

gewählt hätten oder wenn Sie Ihre Variante anders gesplittet hätten – länger als zwei Monate in Karenz

gehen beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen?

M: (Zögert). Also wenn ich denke, dass ich längere Varianten genommen hätte ... also jetzt, wo das Kind so

klein ist, hätte ich es nicht zulassen, weil ich habe noch relativ viele Urlaubstage gut, die werde ich dann

schon konsumieren. Da hätte ich wahrscheinlich nicht zulassen, dass das Kind jetzt ohne Mutter in den

ersten ein, zwei Jahren jetzt. Wenn ich mir denke, vielleicht dann im dritten Lebensjahr des Kindes, das

wäre dann schon eine Möglichkeit gewesen, dass ich kurzzeitig Vollzeit arbeite und der Vater ein paar

Monate in Karenz geht – doch, das wäre durchaus vorstellbar. Zumal man sich dann ja – und da muss ich

mich erst schlau machen – das Kinderbetreuungsgeld zählt ja glaube ich nicht zum steuerpflichtigen

Einkommen – das heißt, dementsprechend viel Lohnsteuer kann man sich dann zurückholen. Da wäre man

ja doppelt blöd, wenn man das nicht macht! Erstens beziehen wir das Kinderbetreuungsgeld so länger und

zweitens bekomme ich dann ja de facto mein Bruttogehalt als netto, außer der Sozialversicherung.

I: Wenn die Mindestdauer der Karenz drei Monate gewesen wäre, hätte dies Ihre Entscheidung beeinflusst?

Wäre der Vater trotzdem in Karenz gegangen?

M: Gute Frage (zögert). Also das heißt, die Frage ist jetzt, ob er – wenn er drei Monate nehmen hätte müssen...

I: Ja, genau, richtig.

M. Dann hätte er drei Monate genommen. Ja.

I: Wie hat sich die Geburt des Kindes auf das Erwerbsleben beziehungsweise die Arbeitszeit des Vaters

ausgewirkt?

M: (Lacht). Das Kind ist – der Vater ist Finanzleiter-Stellvertreter – und das Kind ist im ärgsten

Budgetierungsstress zur Welt gekommen. Also leider muss ich sagen, habe ich die ersten zwei Monate

wenig Unterstützung gehabt, er hat gearbeitet von sechs Uhr in der Früh bis zehn Uhr abends, auch am

Wochenende durch. Also das leider hat überhaupt keine Auswirkungen gehabt. Da hat niemand Rücksicht

genommen (lacht).

I: Und der Vater wird die Karenz beziehungsweise das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, wenn das

Kind ein Jahr alt ist?

M: Ja, er nimmt es in Anspruch, wenn bei ihm in der Firma ein bisschen weniger los ist, das ist im Sommerloch,

im Juli, August. Und ich schaue, was ich tue in diesen zwei Monaten, weil da sicher einige auf Urlaub sein

werden, dass ich die dann vertreten kann oder dass ich meine Urlaubstage, die noch übrig sind, abbaue.

I: Zu den Zuverdienstgrenzen – das Thema ist eh schon gefallen. Bei der einkommensabhängigen Variante kann

man ja geringfügig dazuverdienen. Haben die Zuverdienstgrenzen eine Rolle gespielt bei der Wahl der

Variante des Kinderbetreuungsgeldes?