Anhang
110
I: Super. Worum wollen Sie überhaupt wieder arbeiten?
M: Finanzieller Grund.
I: Finanzieller Grund. Und ist Ihnen die Erwerbstätigkeit an sich wichtig?
M: Also ich würde sagen, es (zögert) es ist eine tolle Abwechslung natürlich zum Kinderalltag, sage ich einmal,
aber ja, also finanziell ist sicher Nummer eins und als Zweites dann die Abwechslung. Jetzt ist das Kind erst
dreieinhalb Monate alt, vielleicht bin ich dann in einem halben Jahr noch froher um die Abwechslung
(lacht).
I: (Lacht) Das weiß man nicht. Zur Väterbeteiligung: Der Vater des Kindes wird zwei Monate in Karenz gehen
und zwei Monate das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Würde er auch – wenn Sie nicht diese Variante
gewählt hätten oder wenn Sie Ihre Variante anders gesplittet hätten – länger als zwei Monate in Karenz
gehen beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen?
M: (Zögert). Also wenn ich denke, dass ich längere Varianten genommen hätte ... also jetzt, wo das Kind so
klein ist, hätte ich es nicht zulassen, weil ich habe noch relativ viele Urlaubstage gut, die werde ich dann
schon konsumieren. Da hätte ich wahrscheinlich nicht zulassen, dass das Kind jetzt ohne Mutter in den
ersten ein, zwei Jahren jetzt. Wenn ich mir denke, vielleicht dann im dritten Lebensjahr des Kindes, das
wäre dann schon eine Möglichkeit gewesen, dass ich kurzzeitig Vollzeit arbeite und der Vater ein paar
Monate in Karenz geht – doch, das wäre durchaus vorstellbar. Zumal man sich dann ja – und da muss ich
mich erst schlau machen – das Kinderbetreuungsgeld zählt ja glaube ich nicht zum steuerpflichtigen
Einkommen – das heißt, dementsprechend viel Lohnsteuer kann man sich dann zurückholen. Da wäre man
ja doppelt blöd, wenn man das nicht macht! Erstens beziehen wir das Kinderbetreuungsgeld so länger und
zweitens bekomme ich dann ja de facto mein Bruttogehalt als netto, außer der Sozialversicherung.
I: Wenn die Mindestdauer der Karenz drei Monate gewesen wäre, hätte dies Ihre Entscheidung beeinflusst?
Wäre der Vater trotzdem in Karenz gegangen?
M: Gute Frage (zögert). Also das heißt, die Frage ist jetzt, ob er – wenn er drei Monate nehmen hätte müssen...
I: Ja, genau, richtig.
M. Dann hätte er drei Monate genommen. Ja.
I: Wie hat sich die Geburt des Kindes auf das Erwerbsleben beziehungsweise die Arbeitszeit des Vaters
ausgewirkt?
M: (Lacht). Das Kind ist – der Vater ist Finanzleiter-Stellvertreter – und das Kind ist im ärgsten
Budgetierungsstress zur Welt gekommen. Also leider muss ich sagen, habe ich die ersten zwei Monate
wenig Unterstützung gehabt, er hat gearbeitet von sechs Uhr in der Früh bis zehn Uhr abends, auch am
Wochenende durch. Also das leider hat überhaupt keine Auswirkungen gehabt. Da hat niemand Rücksicht
genommen (lacht).
I: Und der Vater wird die Karenz beziehungsweise das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, wenn das
Kind ein Jahr alt ist?
M: Ja, er nimmt es in Anspruch, wenn bei ihm in der Firma ein bisschen weniger los ist, das ist im Sommerloch,
im Juli, August. Und ich schaue, was ich tue in diesen zwei Monaten, weil da sicher einige auf Urlaub sein
werden, dass ich die dann vertreten kann oder dass ich meine Urlaubstage, die noch übrig sind, abbaue.
I: Zu den Zuverdienstgrenzen – das Thema ist eh schon gefallen. Bei der einkommensabhängigen Variante kann
man ja geringfügig dazuverdienen. Haben die Zuverdienstgrenzen eine Rolle gespielt bei der Wahl der
Variante des Kinderbetreuungsgeldes?