Quantitative Analyse
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3.4. Evaluation Väter
Für 82% der Väter gilt, dass sie in Österreich geboren sind und für jene Väter, die nicht in
Österreich geboren sind, dass in der Hälfte der Fälle zumindest ein Elternteil in Österreich geboren
ist. Fälle, in denen beide Elternteile außerhalb der EU-27 geboren sind, stellen die Ausnahme dar. Das
durchschnittliche Alter bei Geburt des zum Befragungszeitpunkt jüngsten Kindes lag bei rund 35
Jahren, wobei 6% zwischen 20 und 25 Jahre waren, weitere 24% zwischen 26 und 30 und 52%
zwischen 30 und 40 Jahre. Älter als 45 Jahre bei der Geburt des jüngsten Kindes waren etwas mehr
als 5% der Väter.
3.4.1. Höchster Bildungsabschluss
Eine Differenzierung in der Betrachtung des höchsten Bildungsabschlusses nach der
Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes durch den Vater sowie nach der Wahl der
Kinderbetreuungsgeld-Variante zeigt folgendes Bild.
Väter,
die
selbst
kein
Kinderbetreuungsgeld
beziehen
und
deren
Partnerin
Kinderbetreuungsgeld unter einer der Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw. 30+6 bezieht, weisen in
55% der Fälle höchstens einen Lehrabschluss, Fachschulabschluss oder einen Abschluss einer
berufsbildenden mittleren Schule als höchsten Bildungsabschluss auf. Weitere 17% besitzen eine
AHS- oder BHS-Matura und 28% einen Hochschulabschluss.
Demgegenüber stehen jene Väter, die Kinderbetreuungsgeld gemeinsam mit der Mutter unter
einer der genannten Pauschalvarianten beziehen. Davon besitzen 36% einen Hochschulabschluss,
25% eine AHS- oder BHS-Matura und weitere 39% einen Abschluss einer Lehre, Fachschule oder
einer berufsbildenden mittleren Schule. Das heißt, 61% der Väter, die Kinderbetreuungsgeld unter
einer der Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw. 30+6 beziehen, weisen mindestens eine Matura als
höchsten Bildungsabschluss auf, wohingegen dies auf 45% der Väter zutrifft, die sich gegen den
Bezug des Kinderbetreuungsgeldes entschieden haben (Abbildung 26).