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Quantitative Analyse

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3.4. Evaluation Väter

Für 82% der Väter gilt, dass sie in Österreich geboren sind und für jene Väter, die nicht in

Österreich geboren sind, dass in der Hälfte der Fälle zumindest ein Elternteil in Österreich geboren

ist. Fälle, in denen beide Elternteile außerhalb der EU-27 geboren sind, stellen die Ausnahme dar. Das

durchschnittliche Alter bei Geburt des zum Befragungszeitpunkt jüngsten Kindes lag bei rund 35

Jahren, wobei 6% zwischen 20 und 25 Jahre waren, weitere 24% zwischen 26 und 30 und 52%

zwischen 30 und 40 Jahre. Älter als 45 Jahre bei der Geburt des jüngsten Kindes waren etwas mehr

als 5% der Väter.

3.4.1. Höchster Bildungsabschluss

Eine Differenzierung in der Betrachtung des höchsten Bildungsabschlusses nach der

Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes durch den Vater sowie nach der Wahl der

Kinderbetreuungsgeld-Variante zeigt folgendes Bild.

Väter,

die

selbst

kein

Kinderbetreuungsgeld

beziehen

und

deren

Partnerin

Kinderbetreuungsgeld unter einer der Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw. 30+6 bezieht, weisen in

55% der Fälle höchstens einen Lehrabschluss, Fachschulabschluss oder einen Abschluss einer

berufsbildenden mittleren Schule als höchsten Bildungsabschluss auf. Weitere 17% besitzen eine

AHS- oder BHS-Matura und 28% einen Hochschulabschluss.

Demgegenüber stehen jene Väter, die Kinderbetreuungsgeld gemeinsam mit der Mutter unter

einer der genannten Pauschalvarianten beziehen. Davon besitzen 36% einen Hochschulabschluss,

25% eine AHS- oder BHS-Matura und weitere 39% einen Abschluss einer Lehre, Fachschule oder

einer berufsbildenden mittleren Schule. Das heißt, 61% der Väter, die Kinderbetreuungsgeld unter

einer der Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw. 30+6 beziehen, weisen mindestens eine Matura als

höchsten Bildungsabschluss auf, wohingegen dies auf 45% der Väter zutrifft, die sich gegen den

Bezug des Kinderbetreuungsgeldes entschieden haben (Abbildung 26).