Pauschalvariante 30+6 beziehen
wollen (Abbildung 49).
Abbildung 49: Wann nimmt Mutter
Quelle: GAW, 2012.
Anmerkung: KBG… Kinderbetreuungsgeld
Werden die bisher präsentierten Ergebnisse ergänzt um die Darstellung des Erwerbsverhaltens
der Mutter neben dem Kinderbetreuungsgeld
deutlich, dass Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen Variante 12+2
beziehen, in den ersten 36 Lebensmonaten ihres jüngsten Kindes
ein höheres Beschäftigungsausmaß aufweisen als Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter der
Pauschalvariante 30+6 beziehen.
Dies ist insofern erkennbar, als weniger Mütter
(62%) neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes keiner bezahlten Arbeit nachgehen als Mütter,
die Kinderbetreuungsgeld unter der Pauschalvariante 30+6 beziehen (70%). Da zudem der Anteil der
Mütter, die angeben, immer wieder zwischendurch bzw. mehr als geringfügig
Arbeit nach zugehen, gleich ist und mehr Mütter unter der einkommensabhängigen Variante einer
geringfügigen Beschäftigung nachgehen, führt dies dazu, dass bereits in den ersten 12
Lebensmonaten das durchschnittliche
Mütter unter der einkommensabhängigen Variante höher ist als von jenen Müttern, die
Kinderbetreuungsgeld unter der Pauschalvariante 30+6 beziehen.
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Die Angaben von Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen Variante 12+2,
„regelmäßig und mehr als geringfügig“ neben dem Bezug des Kinderbetre
nachzugehen, stehen grundsätzlich im Widerspruch zu den Zuverdienstgrenzen unter dieser Variante.
Nein, derzeit nicht geplant
Nicht unmittelbar nach Ablauf des KBG
Unmittelbar nach Ablauf des KBG
Variante 30+6 pauschal
, angeben, nach Bezugsende eine bezahlte Arbeit annehmen zu
nach Ablauf des KBG-Bezugs eine Erwerbstätigkeit auf?
-Bezug (Abbildung 50), so wird bereits
im Durchschnitt
unter der einkommensabhängigen Variante
Ausmaß der Erwerbstätigkeit (in Stunden pro Woche) der
uungsgeldes einer bezahlten Arbeit
15%
12%
0% 10% 20% 30% 40% 50%
-Bezugs
-Bezugs
Quantitative Analyse
53
an dieser Stelle
zu jedem Zeitpunkt
32
einer bezahlten
73%
60% 70% 80%