

Quantitative Analyse
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Die Effekte einer Einführung der Varianten 20+4 sowie 15+3 sind den oben diskutierten Effekten
der Variante 30+6 sehr ähnlich. Anders gestaltet sich die Situation für die beiden Varianten, die 12+2
Monate ausbezahlt werden. Hier ist in einem Zeitraum von drei Jahren auf Basis monetärer Anreize
sowie Anreizen der Freizeit keine statistisch signifikante Veränderung des Arbeitsangebots zu
erwarten.
Tabelle 4: Veränderung des Stundenausmaßes (Angaben in Prozent)
Mütter
in Paaren
Väter
in Paaren
Alleinerziehende
Mütter
Gesamt
Variante 30+6
-3.667
0.093
3.224
-2.263
(0.516)*
(0.056)
(0.953)*
(0.312)*
Variante 20+4
-3.516
0.09
3.055
-2.153
(0.498)*
(0.054)
(0.904)*
(0.3)*
Variante 15+3
-2.844
0.07
2.367
-1.723
(0.409)*
(0.045)
(0.749)*
(0.246)*
Variante(n) 12+2
-0.012
0
-1.124
0.056
(0.472)
(0.021)
(0.559)
(0.255)
Quelle: GAW, 2012.
Anmerkung: Standardfehler in Klammern; *… Am 5%-Signifikanzniveau statistisch signifikant.
3.6.2.2. Extensive Arbeitsangebotsveränderungen
Extensive Arbeitsangebotsveränderungen betreffen die Partizipation am Arbeitsmarkt. Dabei
zeigt sich, dass Veränderungen über die jeweiligen Simulationsszenarien nur bei Müttern in Paaren
und hier nur bei den Pauschalvarianten statistisch signifikant sind. Wie aus Tabelle 5 hervorgeht,
würde, ausgehend von einem Szenario ohne Kinderbetreuungsgeld, die Einführung der Variante 30+6
im Betrachtungszeitraum von drei Jahren zu einem Rückgang der Partizipation von Müttern in Paaren
von 0,42 Prozentpunkten führen. Ähnlich hoch ist der errechnete Effekt einer Einführung der
Variante 20+4 Monate (-0,4 Prozentpunkte) und etwas geringer der Effekt einer Einführung der
Variante 15+3 Monate (-0,33 Prozentpunkte). Statistisch nicht signifikant ist der errechnete Effekt
einer Einführung der beiden Varianten 12+2 Monate.