

Qualitative Analyse
62
der wörtlichen Transkription das Erfassen des Inhalts durch die Leserin nur sehr schwer möglich
gewesen wäre.
Die letztendliche Auswertung der Interviews erfolgte – in Anlehnung an Flick (1995) – in zwei
Schritten:
−
In einem ersten Schritt wurde jeder Fall getrennt vertieft analysiert. Basierend auf
diesen Einzelfallanalysen wurde anschließend jeder Fall auf eine Kurzbeschreibung
reduziert.
„Eine solche Einzelfallanalyse enthält eine für das Interview typische Aussage, eine knappe
Darstellung der Person in Hinblick auf die Fragestellung und die zentralen Themen, die sie im
Interview hinsichtlich des Untersuchungsgegenstandes angesprochen hat“ (Flick, 1995).
−
Aufbauend auf diesen Kurzbeschreibungen wurden in einem zweiten Schritt Gruppen-
bzw. Fallvergleiche angestellt, um so die fallübergreifenden zentralen Punkte
herausarbeiten zu können.
Die derart herausgearbeiteten fallübergreifenden Gemeinsamkeiten wurden vor dem
Hintergrund der durch die online-Befragung gewonnenen Erkenntnisse verallgemeinert. Die so
gewonnenen Ergebnisse werden im nun folgenden Abschnitt präsentiert.
4.2. Ergebnisse der qualitativen Interviews
Die wesentlichen Ergebnisse der qualitativen Interviews kreisen in Ergänzung der Ergebnisse aus
der online-Befragung rund um den Themenblock Relevanz der einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld-Varianten für die Väterbeteiligung, Relevanz der Verkürzung der
arbeitsrechtlichen Karenz auf die Väterbeteiligung sowie Relevanz und Effekte der individuellen
Zuverdienstgrenzen. Erkenntnisse hinsichtlich eines allfälligen Wiedereinstiegs bzw. des
Wiedereinstiegsverhaltens der Kinderbetreuungsgeld-Bezieherinnen ergänzen schließlich diese zuvor
genannten Themenblöcke.
4.2.1. Väterbeteiligung
Wenn es um die Frage der Väterbeteiligung geht, dann ist damit vor dem Hintergrund der
Diskussion rund um das Thema Kinderbetreuungsgeld nicht die Frage gemeint, ob sich der Vater
grundsätzlich an der Kinderbetreuung bzw. an der Erziehung des Kindes beteiligt. Vielmehr ist damit
die Frage angesprochen, ob der Vater selbst Kinderbetreuungsgeld bezieht und gegebenenfalls
Karenz in Anspruch nimmt bzw. seine Arbeitszeit auf Grund der Geburt des jüngsten Kindes
reduziert. Aufbauend auf diesem Begriffsverständnis können, basierend auf den Ergebnissen der
quantitativen sowie qualitativen Analyse, folgende Schlüsse gezogen werden.
Zum einen wurde insbesondere durch die Schaffung der einkommensabhängigen Variante eine
Kinderbetreuungsgeld-Variante geschaffen, die auf Grund des durchschnittlich geringeren
Einkommensverlusts die Vereinbarkeit von Beruf und Familien für den Vater aus finanzieller Sicht
erleichtert und damit tendenziell positiv auf die Väterbeteiligung wirkt. In dieselbe Richtung wirkt
auch die Verkürzung der arbeitsrechtlichen Karenz von drei auf zwei Monate und der parallelen