Qualitative Analyse
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1.
Anna und Anton
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Ja
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
43 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
über € 2.051
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
12 M
Karenz:
2 M
Zuverdienstgrenze:
bindend
Zuverdienstgrenze:
nicht bindend
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
3 Std./W nach 2 M
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
10 Std./W innerhalb
von 1 M
Anna ist 28 Jahre alt. Ihr Mann Anton ist fünf Jahre älter. Anna arbeitete vor der Geburt ihres
jüngsten und bis dato einzigen Kindes, welches im September 2011 geboren wurde, Vollzeit als
Controllerin. Zwei Monate nach der Geburt reduzierte Anna ihre Arbeitszeit auf Geringfügigkeit, da
die Zuverdienstgrenze unter der gewählten Kinderbetreuungsgeld-Variante kein höheres
Beschäftigungsausmaß zuließ. Dazu meint Anna:
„Ich wollte auf alle Fälle auch den Kontakt halten
und den Arbeitsplatz, zumindest die Tätigkeit, die mir gut gefällt, behalten. Wäre für mich besser
gewesen, wenn ich mehr Stunden arbeiten könnte, weil zurzeit kann ich mit einem Minimum an
Stunden nur angestellt sein, was ich persönlich überhaupt nicht verstehe, weil grad für Leute, die die
einkommensabhängige Variante nehmen, die haben eher höhere Gehälter und dementsprechend wenig
Stunden dürfen die dann – um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten – arbeiten.“
Trotzdem
haben sie sich für die einkommensabhängige Variante entschieden, weil dieses Variante in Summe
für sie die finanziell beste Variante darstellt.
Anton, welcher eine leitende Funktion innehat, reduzierte seine Arbeitszeit vorerst nicht und
war sogar in den ersten Monaten nach der Geburt kaum eine Stütze für Anna.
„Also leider muss ich
sagen, habe ich die ersten zwei Monate wenig Unterstützung gehabt, er hat gearbeitet von sechs Uhr
in der Früh bis zehn Uhr abends, auch am Wochenende durch“,
meint dazu Anna. Anton plant jedoch
im Sommerloch, wenn das Kind bereits knapp ein Jahr alt ist, selbst für zwei Monate in Karenz zu
gehen und dabei Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Ausschlaggebend für Anton ist dabei, dass er
zum einen mehr Zeit mit seinem Kind verbringen kann, aber auch, dass sie so die maximale
Bezugsdauer beanspruchen können. Für Anton wäre es dabei kein Problem gewesen, auch drei
Monate in Karenz zu gehen. Nachdem der Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch Anton ausgelaufen ist,
wird Anna noch einmal Kinderbetreuungsgeld beziehen. Wenn auch dieser Bezug ausgelaufen ist,
wird Anna ihr Beschäftigungsausmaß auf zehn Stunden pro Woche erhöhen. Ein deutlich höheres
Beschäftigungsausmaß kommt für Anna nicht in Frage. Der Grund: „
Ja, ich finde es gerade wichtig in
den ersten, in den ersten eineinhalb, zwei Jahren, dass die Mutter daheim ist, vor allem wenn man
stillt, natürlich. Weil ich bin absoluter Stillfan (lacht). Und ja, ein Kind braucht einfach seine Mutter“
,
so Anna. Aber auch hinsichtlich der Rolle des Vaters meint Anna:
„Ich finde es wichtig, dass der Vater
sehr, sehr viel Zeit mit dem Kind auch in den ersten Lebensjahren verbringt, dass er kein Workaholic
ist, der 60 Stunden die Woche arbeitet.“