Qualitative Analyse
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Vor diesem Hintergrund wirft sich für Daniela die Frage auf, weshalb eine Unterbrechung des
Kinderbetreuungsgeld-Bezugs, bei Erhalt der maximal möglichen Bezugsdauer, nicht möglich ist.
„Ja
und da kann man sich durchaus Varianten überlegen, dass man diese Restmonate, die dann der Vater
in Karenz gehen will, am Ende von diesen zwei Jahren konsumieren kann und da auch wirklich das
Kinderbetreuungsgeld bekommt, weil so, wenn er jetzt gegen Ende dieser zwei Jahre in Karenz geht,
dann fallt er um das Geld um, dann bekommt er es nicht und das ist eigentlich nicht wirklich ein
finanzieller Anreiz für ihn, in Karenz zu gehen“
, so Daniela.
5.
Erika und Emil
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Partner:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul-/FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul-/FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
12 M
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
nicht bindend
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
25 Std./W
Erika, 35 Jahre, und Emil, 40 Jahre, sind verheiratet und haben ein Kind, welches im November
2009 geboren wurde. Sie haben sich für die einkommensabhängige Variante entschieden, welche
erst kurz vor der Geburt ihres Kindes neu eingeführt wurde. Für sie war die Wahl dieser
Kinderbetreuungsgeld-Variante alternativenlos, da diese Variante für sie die finanziell beste Variante
darstellte. Darüber hinaus war für Erika klar, dass sie möglichst rasch wieder an ihren Arbeitsplatz –
wenn auch in reduziertem Ausmaß – zurückkehren wollte. Die rasche Rückkehr wurde nicht zuletzt
auch dadurch ermöglicht, weil der Dienstgeber ausgesprochen vorbildlich ist, was die Unterstützung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt. Diesbezüglich meint Erika:
„[…] deshalb habe ich
eigentlich auch diesen Arbeitgeber gewählt. Ehrlich gesagt. Mit, das war auch mit ein Grund.“
Die Zeit während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs war für Erika eine Zeit, in der sie sich
bewusst eine Auszeit vom Erwerbsleben nahm, weshalb sie auch nicht neben dem
Kinderbetreuungsgeld-Bezug einer Erwerbstätigkeit nachging. Erika bringt dies folgendermaßen zum
Ausdruck:
„Nein, also ein Jahr Karenz. Ich war da schon Vollzeit, also ich war ein Jahr lang brütende
Vollzeitmutter. Mich hätte alles andere gestresst.“
Auch meint Erika, dass gewisse Tätigkeiten, und
ihre fällt darunter, ein gewisses Mindeststundenausmaß voraussetzen und sich dies in ihrem Fall mit
der Zuverdienstgrenze gespießt hätte. Den raschen Wiedereinstieg nach Ablauf des
Kinderbetreuungsgeldes begründet Erika so:
„Einfach auf Grund der Tatsache, dass je länger du weg
bist, desto schwerer wird es, wieder zurück zu kommen in die alte Position, die du hast.“
Aber auch ist
es für Erika eine Frage des persönlichen Glücks, wenn sie meint:
„Es war, es ist wichtig für die
Familie, dass ich glücklich und ausgelastet bin und das wäre ich sicher nicht gewesen, wenn ich zwei
Jahre zuhause geblieben wäre.“