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Qualitative Analyse

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Vor diesem Hintergrund wirft sich für Daniela die Frage auf, weshalb eine Unterbrechung des

Kinderbetreuungsgeld-Bezugs, bei Erhalt der maximal möglichen Bezugsdauer, nicht möglich ist.

„Ja

und da kann man sich durchaus Varianten überlegen, dass man diese Restmonate, die dann der Vater

in Karenz gehen will, am Ende von diesen zwei Jahren konsumieren kann und da auch wirklich das

Kinderbetreuungsgeld bekommt, weil so, wenn er jetzt gegen Ende dieser zwei Jahre in Karenz geht,

dann fallt er um das Geld um, dann bekommt er es nicht und das ist eigentlich nicht wirklich ein

finanzieller Anreiz für ihn, in Karenz zu gehen“

, so Daniela.

5.

Erika und Emil

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Partner:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul-/FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul-/FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Einkommensstufe:

über € 2.051

Karenz:

12 M

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

nicht bindend

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

Nein

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

25 Std./W

Erika, 35 Jahre, und Emil, 40 Jahre, sind verheiratet und haben ein Kind, welches im November

2009 geboren wurde. Sie haben sich für die einkommensabhängige Variante entschieden, welche

erst kurz vor der Geburt ihres Kindes neu eingeführt wurde. Für sie war die Wahl dieser

Kinderbetreuungsgeld-Variante alternativenlos, da diese Variante für sie die finanziell beste Variante

darstellte. Darüber hinaus war für Erika klar, dass sie möglichst rasch wieder an ihren Arbeitsplatz –

wenn auch in reduziertem Ausmaß – zurückkehren wollte. Die rasche Rückkehr wurde nicht zuletzt

auch dadurch ermöglicht, weil der Dienstgeber ausgesprochen vorbildlich ist, was die Unterstützung

der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt. Diesbezüglich meint Erika:

„[…] deshalb habe ich

eigentlich auch diesen Arbeitgeber gewählt. Ehrlich gesagt. Mit, das war auch mit ein Grund.“

Die Zeit während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs war für Erika eine Zeit, in der sie sich

bewusst eine Auszeit vom Erwerbsleben nahm, weshalb sie auch nicht neben dem

Kinderbetreuungsgeld-Bezug einer Erwerbstätigkeit nachging. Erika bringt dies folgendermaßen zum

Ausdruck:

„Nein, also ein Jahr Karenz. Ich war da schon Vollzeit, also ich war ein Jahr lang brütende

Vollzeitmutter. Mich hätte alles andere gestresst.“

Auch meint Erika, dass gewisse Tätigkeiten, und

ihre fällt darunter, ein gewisses Mindeststundenausmaß voraussetzen und sich dies in ihrem Fall mit

der Zuverdienstgrenze gespießt hätte. Den raschen Wiedereinstieg nach Ablauf des

Kinderbetreuungsgeldes begründet Erika so:

„Einfach auf Grund der Tatsache, dass je länger du weg

bist, desto schwerer wird es, wieder zurück zu kommen in die alte Position, die du hast.“

Aber auch ist

es für Erika eine Frage des persönlichen Glücks, wenn sie meint:

„Es war, es ist wichtig für die

Familie, dass ich glücklich und ausgelastet bin und das wäre ich sicher nicht gewesen, wenn ich zwei

Jahre zuhause geblieben wäre.“