Qualitative Analyse
76
nicht so 100%-ig zugetraut hätte. Letzteres bewertet Helga in letzter Konsequenz aber gar nicht
negativ. Aus ihrer Sicht stellt sich die ideale Situation nämlich so dar:
„Die Frau bleibt daheim beim
Kind, wenigstens eine Zeit halt dann, und der Mann geht arbeiten, hoffentlich, wenn er einen Job hat,
ja und hilft genauso mit und dann halt, dass die Frau später auch wieder arbeiten gehen kann.“
9.
Ingrid und Iskender
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
30+6
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
AHS- / BHS-Matura
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
–
Einkommensstufe:
€ 1.151 bis € 1.550
Karenz:
Nein
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
20 Std./W
Ingrid ist 34 Jahre und ihr Partner, Iskender, 31 Jahre alt. Das nicht verheiratete Paar hat bereits
ein vierjähriges Kind, das jüngste Kind ist im März 2011 auf die Welt gekommen.
Ingrid hat nach der Geburt ihres ersten Kindes zu studieren angefangen und studiert nun auch
nach der Geburt ihres jüngsten Kindes – und während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs – weiter. Sie
hat sich für die längste Kinderbetreuungsgeld-Variante entschieden, da diese Variante zum einen am
besten in die Familienplanung passt – es ist in zwei bis drei Jahren nach der Geburt des jüngsten
Kindes ein weiteres Kind geplant – und sie zum anderen so lange wie möglich Kinderbetreuungsgeld
beziehen wollte. Nach Ende des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs möchte Ingrid 20 Stunden pro Woche
arbeiten gehen, wobei sie nicht wieder ihren ursprünglichen Beruf, den sie vor der Geburt ihres
ersten Kindes ausgeübt hat, ausüben möchte, sondern einen
Neuanfang
plant, wie dies Ingrid
ausdrückt. Da Ingrid ein Stipendium bezieht und dieses nicht unter die Zuverdienstgrenzen des
Kinderbetreuungsgeldes fällt, besteht für sie darüber hinaus aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt
keine Notwendigkeit, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.
„Die Zuverdienstgrenzen habe ich mir
angeschaut, weil ich Stipendium beziehe, ich studiere. Ich bin dann draufgekommen, dass das
Stipendium nicht unter die Zuverdienstgrenze fällt. Und hab mich dann nicht weiter damit beschäftigt,
weil ich sonst keinen Zuverdienst habe“
, so Ingrid.
Iskender hat nach der Geburt des jüngsten Kindes weder seine Arbeitszeit reduziert noch wird er
Karenz in Anspruch nehmen beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen, obwohl auch für ihn
Gleichberechtigung in der Partnerschaft und mehr Zeit für die Kinder Argumente dafür gewesen
wären. Dass Iskender nicht in Karenz geht und kein Kinderbetreuungsgeld bezieht, hat ausschließlich
finanzielle Gründe, da Iskender – abgesehen von Ingrids Stipendium – Alleinverdiener ist. Und
während sich beim ersten Kind noch beide Elternteile partnerschaftlich um das Kind gekümmert
haben, herrscht nun die klassische Rollenverteilung. Ingrid dazu:
„Beim ersten Kind waren wir beide
noch studierend, da war das noch anders, aber jetzt beim zweiten ist es wie Bilderbuch.“