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Qualitative Analyse

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nicht so 100%-ig zugetraut hätte. Letzteres bewertet Helga in letzter Konsequenz aber gar nicht

negativ. Aus ihrer Sicht stellt sich die ideale Situation nämlich so dar:

„Die Frau bleibt daheim beim

Kind, wenigstens eine Zeit halt dann, und der Mann geht arbeiten, hoffentlich, wenn er einen Job hat,

ja und hilft genauso mit und dann halt, dass die Frau später auch wieder arbeiten gehen kann.“

9.

Ingrid und Iskender

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

30+6

KBG-Bezug Vater:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

AHS- / BHS-Matura

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- / FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

Einkommensstufe:

€ 1.151 bis € 1.550

Karenz:

Nein

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

Nein

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

20 Std./W

Ingrid ist 34 Jahre und ihr Partner, Iskender, 31 Jahre alt. Das nicht verheiratete Paar hat bereits

ein vierjähriges Kind, das jüngste Kind ist im März 2011 auf die Welt gekommen.

Ingrid hat nach der Geburt ihres ersten Kindes zu studieren angefangen und studiert nun auch

nach der Geburt ihres jüngsten Kindes – und während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs – weiter. Sie

hat sich für die längste Kinderbetreuungsgeld-Variante entschieden, da diese Variante zum einen am

besten in die Familienplanung passt – es ist in zwei bis drei Jahren nach der Geburt des jüngsten

Kindes ein weiteres Kind geplant – und sie zum anderen so lange wie möglich Kinderbetreuungsgeld

beziehen wollte. Nach Ende des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs möchte Ingrid 20 Stunden pro Woche

arbeiten gehen, wobei sie nicht wieder ihren ursprünglichen Beruf, den sie vor der Geburt ihres

ersten Kindes ausgeübt hat, ausüben möchte, sondern einen

Neuanfang

plant, wie dies Ingrid

ausdrückt. Da Ingrid ein Stipendium bezieht und dieses nicht unter die Zuverdienstgrenzen des

Kinderbetreuungsgeldes fällt, besteht für sie darüber hinaus aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt

keine Notwendigkeit, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.

„Die Zuverdienstgrenzen habe ich mir

angeschaut, weil ich Stipendium beziehe, ich studiere. Ich bin dann draufgekommen, dass das

Stipendium nicht unter die Zuverdienstgrenze fällt. Und hab mich dann nicht weiter damit beschäftigt,

weil ich sonst keinen Zuverdienst habe“

, so Ingrid.

Iskender hat nach der Geburt des jüngsten Kindes weder seine Arbeitszeit reduziert noch wird er

Karenz in Anspruch nehmen beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen, obwohl auch für ihn

Gleichberechtigung in der Partnerschaft und mehr Zeit für die Kinder Argumente dafür gewesen

wären. Dass Iskender nicht in Karenz geht und kein Kinderbetreuungsgeld bezieht, hat ausschließlich

finanzielle Gründe, da Iskender – abgesehen von Ingrids Stipendium – Alleinverdiener ist. Und

während sich beim ersten Kind noch beide Elternteile partnerschaftlich um das Kind gekümmert

haben, herrscht nun die klassische Rollenverteilung. Ingrid dazu:

„Beim ersten Kind waren wir beide

noch studierend, da war das noch anders, aber jetzt beim zweiten ist es wie Bilderbuch.“