Qualitative Analyse
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Ingrid hat sich auch von ihren Wunschvorstellungen hinsichtlich ihrer Rollenbilder gelöst, wobei
sie angibt, dass sie mit der Situation, in der sie sich nun befindet, durchaus zufrieden ist.
„[...]
einerseits so ein bisschen eine Wunschvorstellung, dass beide gleichberechtigt Haushalt,
Kindererziehung und überhaupt Familie sich beteiligen. Aber das muss ich sagen, hat sich nach der
Geburt vom ersten Kind schon ziemlich verabschiedet oder relativiert, sagen wir so. Und es ist schon
eine recht klassische Rollenaufteilung. Die Hausfrau und Mutter und der Mann, der Arbeiten geht und
das Geld herbringt. Ich finde das jetzt nicht so schlimm, muss ich sagen, ich hab mir das anders
vorgestellt, aber ich bin da schon hineingewachsen und bin schon recht zufrieden in meiner Rolle“
,
meint Ingrid.
10.
Jasmin und Junus
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
30+6
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
50 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Lehrabschluss /
Fachschule /
Berufsbildende
Mittlere Schule
Einkommensstufe:
–
Einkommensstufe:
€ 1.151 bis € 1.550
Karenz:
Nein
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
20 Std./W
Jasmin, 41 Jahre, und Junus, 47 Jahre, sind verheiratet. Das jüngste ihrer insgesamt vier Kinder
wurde im Oktober 2010 geboren. Jasmin hat sich für die längste Pauschalvariante 30+6 entschieden,
wobei für die Wahl die Länge der Variante ausschlaggebend war. Die Wahl der Variante selbst haben
Jasmin und Junus dabei nie wirklich diskutiert oder näher darüber nachgedacht, wenn sie meint:
„Wir haben nicht beratschlagt, also. Für uns war das von vornherein klar, dass ich daheim bleibe und
er arbeiten geht.“
Dementsprechend hat Junus auch nie mit seinem Arbeitgeber über eine mögliche
Karenz gesprochen. Jasmin könnte sich lediglich dann vorstellen, dass Junus Kinderbetreuungsgeld
bezieht, wenn er arbeitslos wäre, weil
„[…] er dann nicht das Gefühl hätte, dass er was versäumt,
also [es würde] nicht in sein Bild passen, einen Job zu lassen, damit er daheim bleiben kann.“
Nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs möchte Jasmin im Ausmaß von 20 Stunden pro
Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wobei neben dem finanziellen Grund auch der soziale
Kontakt bzw. die Abwechslung ganz allgemein für die Entscheidung, wieder erwerbstätig zu sein, eine
Rolle spielen. Neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes einer Erwerbstätigkeit nachzugehen,
kommt für Jasmin nicht in Frage – nicht zuletzt auch, weil Jasmin denkt,
„dass ich am besten auf sie
[Anm.: die Kinder] aufpassen kann“
, weshalb Jasmin ihre Kinder auch nicht in eine
Kinderbetreuungseinrichtung geben möchte. Grundsätzlich stellt sich für Jasmin die Situation so dar,
dass sie mit der Aufgabenverteilung innerhalb der Familie zufrieden ist und auch den Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes eher als Möglichkeit sieht, zu Hause bei den Kindern zu bleiben, denn als
„Herdprämie“.