Qualitative Analyse
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Nun geht Nina aber doch schon sechs Monaten vor Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs
wieder ihrer alten Beschäftigung nach. Dabei ist die Initiative nicht von Nina ausgegangen, vielmehr
wurde Nina gefragt, ob sie nicht wieder zurückkommen möchte. Und da hat Nina ja gesagt. Der
Grund:
„Das Angebot aber war gut, dass ich einfach gesagt habe, dass ich das halbe Jahr einfach
früher komme. War sozusagen eine freie Entscheidung. Da war das Geld auch nicht der Auslöser,
dass ich ein halbes Jahr früher gehen muss. Wir hätten uns das noch gut geleistet, dass ich das halbe
Jahr noch zu Hause geblieben wäre.“
Viel früher wieder einzusteigen wäre Nina aber nicht bereit
gewesen, denn es war zudem auch der richtige Zeitpunkt. 15 Stunden pro Woche sind für Nina dabei
genau richtig, weil sie damit Familie und Beruf noch gut vereinbaren kann – das Stundenausmaß war
also eine Frage der Familienplanung und keine Frage der Zuverdienstgrenze. Dabei wäre
„[…] der
Arbeitgeber […] schon froh, wenn jemand mehr Stunden macht, aber ich habe noch nie den Druck
gespürt, also auch früher nicht.“
15.
Olivia und Otto
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
30+6
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
20 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
41 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Lehrabschluss /
Fachschule /
Berufsbildende
Mittlere Schule
Einkommensstufe:
€ 1.151 bis € 1.550
Einkommensstufe:
€ 1.151 bis € 1.550
Karenz:
Nein
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
nicht bindend
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
6 Std./W nach 12M
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
20 Std./W
Olivia, eine 29-jährige Lehrerin, und ihr 32-jähriger Mann Otto, bekamen im Oktober 2011 ihr
zweites Kind. Die Familie hat sich für die längste Kindergeldbetreuungsgeld-Variante entschieden,
wobei weder Olivia noch Otto Karenz in Anspruch nehmen. Ottos Erwerbsleben hat sich durch die
Geburt des jüngsten Kindes nicht verändert und Olivia hatte keinen Anspruch auf Karenz, da ihr
einjähriger Arbeitsvertrag vor der Geburt des jüngsten Kindes auslief.
Olivia hat sich für die längste Variante entschieden, weil sie beim ersten Kind, als sie damals mit
15 Monaten die kürzest mögliche Variante gewählt hat, Gewissensbisse hatte, als sie unmittelbar
danach wieder ihre Erwerbstätigkeit aufgenommen hat.
„Ich hatte da für mich Gewissensbisse, weil
ich mein Kind nach einem Jahr abgeben habe müssen. [...] Das Gefühl, dass ich meinem Kind nicht
diese zwei Jahre geben kann, wie es früher auch war. Die Mütter sind früher im Großen und Ganzen
zwei Jahre zu Hause geblieben. Da habe ich schon ein schlechtes Gewissen gehabt“
, meint Olivia
dazu. Dieses Mal wollte Olivia dies bewusst anders gestalten und hat sich daher entschieden, erst
nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes in einem geringen Stundenausmaß, nämlich sechs
Stunden pro Woche, wiedereinzusteigen. Für Olivia spielen dabei sowohl finanzielle als auch
persönliche Gründe eine Rolle:
„Es ist die Geldsache natürlich. Ich meine, ich habe jetzt nicht
studiert, damit ich die nächsten zehn Jahre nur zu Hause bleibe. Ich habe doch viel Zeit in die