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Qualitative Analyse

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Nun geht Nina aber doch schon sechs Monaten vor Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs

wieder ihrer alten Beschäftigung nach. Dabei ist die Initiative nicht von Nina ausgegangen, vielmehr

wurde Nina gefragt, ob sie nicht wieder zurückkommen möchte. Und da hat Nina ja gesagt. Der

Grund:

„Das Angebot aber war gut, dass ich einfach gesagt habe, dass ich das halbe Jahr einfach

früher komme. War sozusagen eine freie Entscheidung. Da war das Geld auch nicht der Auslöser,

dass ich ein halbes Jahr früher gehen muss. Wir hätten uns das noch gut geleistet, dass ich das halbe

Jahr noch zu Hause geblieben wäre.“

Viel früher wieder einzusteigen wäre Nina aber nicht bereit

gewesen, denn es war zudem auch der richtige Zeitpunkt. 15 Stunden pro Woche sind für Nina dabei

genau richtig, weil sie damit Familie und Beruf noch gut vereinbaren kann – das Stundenausmaß war

also eine Frage der Familienplanung und keine Frage der Zuverdienstgrenze. Dabei wäre

„[…] der

Arbeitgeber […] schon froh, wenn jemand mehr Stunden macht, aber ich habe noch nie den Druck

gespürt, also auch früher nicht.“

15.

Olivia und Otto

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

30+6

KBG-Bezug Vater:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

20 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

41 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Lehrabschluss /

Fachschule /

Berufsbildende

Mittlere Schule

Einkommensstufe:

€ 1.151 bis € 1.550

Einkommensstufe:

€ 1.151 bis € 1.550

Karenz:

Nein

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

nicht bindend

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

6 Std./W nach 12M

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

20 Std./W

Olivia, eine 29-jährige Lehrerin, und ihr 32-jähriger Mann Otto, bekamen im Oktober 2011 ihr

zweites Kind. Die Familie hat sich für die längste Kindergeldbetreuungsgeld-Variante entschieden,

wobei weder Olivia noch Otto Karenz in Anspruch nehmen. Ottos Erwerbsleben hat sich durch die

Geburt des jüngsten Kindes nicht verändert und Olivia hatte keinen Anspruch auf Karenz, da ihr

einjähriger Arbeitsvertrag vor der Geburt des jüngsten Kindes auslief.

Olivia hat sich für die längste Variante entschieden, weil sie beim ersten Kind, als sie damals mit

15 Monaten die kürzest mögliche Variante gewählt hat, Gewissensbisse hatte, als sie unmittelbar

danach wieder ihre Erwerbstätigkeit aufgenommen hat.

„Ich hatte da für mich Gewissensbisse, weil

ich mein Kind nach einem Jahr abgeben habe müssen. [...] Das Gefühl, dass ich meinem Kind nicht

diese zwei Jahre geben kann, wie es früher auch war. Die Mütter sind früher im Großen und Ganzen

zwei Jahre zu Hause geblieben. Da habe ich schon ein schlechtes Gewissen gehabt“

, meint Olivia

dazu. Dieses Mal wollte Olivia dies bewusst anders gestalten und hat sich daher entschieden, erst

nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes in einem geringen Stundenausmaß, nämlich sechs

Stunden pro Woche, wiedereinzusteigen. Für Olivia spielen dabei sowohl finanzielle als auch

persönliche Gründe eine Rolle:

„Es ist die Geldsache natürlich. Ich meine, ich habe jetzt nicht

studiert, damit ich die nächsten zehn Jahre nur zu Hause bleibe. Ich habe doch viel Zeit in die