Previous Page  84 / 310 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 84 / 310 Next Page
Page Background

Qualitative Analyse

84

16.

Petra und Paul

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Ja

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

45 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Karenz:

Nein

Karenz:

4 M

Zuverdienstgrenze:

bindend

Zuverdienstgrenze:

nicht bindend

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

2 Std./W

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

10 Std./W

Petra, eine 32-jährige Lehrerin und ihr 46-jähriger Mann, haben im Oktober 2010 ihr erstes Kind

bekommen, ein weiteres Kind ist geplant. Sie haben sich für die einkommensabhängige Variante des

Kinderbetreuungsgeldes entschieden, wobei Petra die ersten zehn Monate und Paul die restlichen

vier Monate Kinderbetreuungsgeld bezieht. Neben finanziellen Aspekten – es war für das Paar die

finanziell beste Variante – war ein möglichst rascher Wiedereinstieg von Petra für die Wahl der

Variante entscheidend. Zu ihrer persönlichen Situation führt Petra, die als Lehrerin zunächst noch

ausschließlich 1–Jahres-Verträge erhält, aus:

„Also mir ist das Arbeiten wichtig. Dass ich im

Arbeitsleben bleibe und weil ich auch die fünf Dienstjahre noch nicht voll habe. Deswegen wollte ich

schauen, dass ich den fixen Vertrag bekomme und das dann möglichst schnell. Weil es eine feine

Möglichkeit ist, dass ich beim zweiten Kind dann den Karenzanspruch habe.“

Petra hat neben dem

Bezug des Kinderbetreuungsgeldes unregelmäßig gearbeitet und ist dabei auch an die

Zuverdienstgrenzen gestoßen. Dazu meint sie:

„Also, ich habe mir das schon vorher durchgerechnet,

weil ich die Kurse, die ich hatte, behalten wollte. Deshalb habe ich mir das ausgerechnet, ob sich das

auch ausgeht“

und antwortet auf die Frage, welche Variante sie gewählt hätte, wenn die

Zuverdienstgrenzen zu gering gewesen wären:

„Dann hätte ich die 12+2 genommen, die

Pauschalvariante“

. Ohne Zuverdienstgrenzen wäre Petra noch früher, wenn auch nicht wesentlich,

wieder ins Arbeitsleben eingestiegen:

„Vielleicht schon zwei Monate früher, aber nicht viel früher.

Da habe ich lange gestillt“

, so Petra dazu.

Ihr Mann Paul geht vom elften bis 14. Lebensmonat des Kindes für vier Monate in Karenz, wobei

er neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug nicht erwerbstätig ist. Anschließend wird Paul

Elternteilzeit in Anspruch nehmen und sein Arbeitsausmaß auf 80% reduzieren, so dass dies optimal

mit der Erwerbstätigkeit von Petra, die nun an zwei Nachmittagen gesamt zehn Stunden arbeitet,

zusammen passt.

Hinsichtlich der Rollenverteilung ist Petra der Überzeugung, dass in den ersten Lebensmonaten

in erster Linie die Mutter beim Kind sein soll, dann aber Väter auch aktiv ihren Teil übernehmen

sollen

„Da bin ich ein bisschen altmodisch oder konservativ. Ich finde, dass aufgrund vom Stillen, die

Mutter beim Kind sein soll. Ich will auch, dass der Vater beim Kind ist, bin auch froh, dass es möglich

war soweit. Je älter das Kind wird, desto mehr kann sich auch der Vater einbringen“

, meint Petra

dazu, hebt aber auch die positiven Aspekte der Väterkarenz hervor:

„Auch um eine andere

Perspektive zu sehen, jetzt im Hinblick auf das Familienleben. Mein Mann hat auch gemeint, dass es