Qualitative Analyse
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16.
Petra und Paul
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Ja
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
45 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Karenz:
Nein
Karenz:
4 M
Zuverdienstgrenze:
bindend
Zuverdienstgrenze:
nicht bindend
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
2 Std./W
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
10 Std./W
Petra, eine 32-jährige Lehrerin und ihr 46-jähriger Mann, haben im Oktober 2010 ihr erstes Kind
bekommen, ein weiteres Kind ist geplant. Sie haben sich für die einkommensabhängige Variante des
Kinderbetreuungsgeldes entschieden, wobei Petra die ersten zehn Monate und Paul die restlichen
vier Monate Kinderbetreuungsgeld bezieht. Neben finanziellen Aspekten – es war für das Paar die
finanziell beste Variante – war ein möglichst rascher Wiedereinstieg von Petra für die Wahl der
Variante entscheidend. Zu ihrer persönlichen Situation führt Petra, die als Lehrerin zunächst noch
ausschließlich 1–Jahres-Verträge erhält, aus:
„Also mir ist das Arbeiten wichtig. Dass ich im
Arbeitsleben bleibe und weil ich auch die fünf Dienstjahre noch nicht voll habe. Deswegen wollte ich
schauen, dass ich den fixen Vertrag bekomme und das dann möglichst schnell. Weil es eine feine
Möglichkeit ist, dass ich beim zweiten Kind dann den Karenzanspruch habe.“
Petra hat neben dem
Bezug des Kinderbetreuungsgeldes unregelmäßig gearbeitet und ist dabei auch an die
Zuverdienstgrenzen gestoßen. Dazu meint sie:
„Also, ich habe mir das schon vorher durchgerechnet,
weil ich die Kurse, die ich hatte, behalten wollte. Deshalb habe ich mir das ausgerechnet, ob sich das
auch ausgeht“
und antwortet auf die Frage, welche Variante sie gewählt hätte, wenn die
Zuverdienstgrenzen zu gering gewesen wären:
„Dann hätte ich die 12+2 genommen, die
Pauschalvariante“
. Ohne Zuverdienstgrenzen wäre Petra noch früher, wenn auch nicht wesentlich,
wieder ins Arbeitsleben eingestiegen:
„Vielleicht schon zwei Monate früher, aber nicht viel früher.
Da habe ich lange gestillt“
, so Petra dazu.
Ihr Mann Paul geht vom elften bis 14. Lebensmonat des Kindes für vier Monate in Karenz, wobei
er neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug nicht erwerbstätig ist. Anschließend wird Paul
Elternteilzeit in Anspruch nehmen und sein Arbeitsausmaß auf 80% reduzieren, so dass dies optimal
mit der Erwerbstätigkeit von Petra, die nun an zwei Nachmittagen gesamt zehn Stunden arbeitet,
zusammen passt.
Hinsichtlich der Rollenverteilung ist Petra der Überzeugung, dass in den ersten Lebensmonaten
in erster Linie die Mutter beim Kind sein soll, dann aber Väter auch aktiv ihren Teil übernehmen
sollen
„Da bin ich ein bisschen altmodisch oder konservativ. Ich finde, dass aufgrund vom Stillen, die
Mutter beim Kind sein soll. Ich will auch, dass der Vater beim Kind ist, bin auch froh, dass es möglich
war soweit. Je älter das Kind wird, desto mehr kann sich auch der Vater einbringen“
, meint Petra
dazu, hebt aber auch die positiven Aspekte der Väterkarenz hervor:
„Auch um eine andere
Perspektive zu sehen, jetzt im Hinblick auf das Familienleben. Mein Mann hat auch gemeint, dass es