Qualitative Analyse
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für ihn gut war zu sehen, was es bedeutet, ein Kind den ganzen Tag zu versorgen“
, so Petra.
Grundsätzlich findet Petra Väterbeteiligung sehr wichtig und glaubt, dass das viele so sehen, wobei
sie mit einem Blick auf ihren Freundeskreis in der beruflichen Situation der Männer beziehungsweise
bei den Arbeitgebern die größten Hürden für eine höhere Väterbeteiligung sieht.
„Die Männer wären
auch gerne zu Hause geblieben, wenn es möglich gewesen wäre. Hier ist es aber seitens der
Arbeitgeber nicht möglich gewesen. Sie haben solche Jobs, der eine ist Architekt, der andere ist in
einer höheren Managementebene, da geht es auch nicht so leicht, dass man für zwei Monate
weggeht“
, meint Petra.
17.
Regina und Rainer
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
39 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
50 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
AHS- / BHS-Matura
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
€ 1.151 bis € 1.550
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
12 M
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
bindend
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
6 Std./W nach 2 M
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
10 Std./W
Regina, 25 Jahre, und Rainer, 35 Jahre, sind verheiratet und haben ein gemeinsames Kind,
welches im Oktober 2010 zur Welt gekommen ist. Regina bezieht Kinderbetreuungsgeld unter der
einkommensabhängigen Variante, weil sie so viel Kinderbetreuungsgeld wie möglich beziehen wollte.
Grundsätzlich wäre dabei geplant gewesen, dass Regina einmal ein Jahr aussetzt, aber „
der
Dienstgeber hat […] angerufen und gesagt, dass sie mich brauchen.“
Regina weiter:
„Wenn ich das
vorher gewusst hätte, dann hätte ich vielleicht eine andere Variante genommen, wo der Zuverdienst
höher gewesen wäre.“
In diesem Fall hätte sich Regina also für eine der Pauschalvarianten
entschieden, weil
„[…] da hätte ich wahrscheinlich mehr Stunden gearbeitet.“
Dabei sei gesagt, dass Regina nicht bereit gewesen wäre, für die Arbeit extra nach Innsbruck zu
fahren. Erst durch die Möglichkeit, die Arbeit von zu Hause aus zu machen, kam die geringfügige
Beschäftigung für sie in Frage. So kann Regina die Arbeit machen,
„wenn sie [Anm.: das Kind] schläft
oder auch an Wochenenden, wenn mein Mann da ist. Wenn ich da arbeite, bekommt sie das nicht
mit.“
Und hätte sie der Dienstgeber nicht dringend gebraucht, dann wäre das sowieso alles kein
Thema gewesen. Auf mehrmalige Nachfrage nennt Regina neben der Tatsache, dass sie den
Dienstgeber nicht im Stich lassen wollte, noch folgenden Grund für die Wiederaufnahme ihrer Arbeit
neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug:
„Vielleicht das Gefühl, dass man unabhängig ist.
Finanziell. Es ist zwar nicht viel, aber trotzdem ist es ein bisschen was.“
Und auf die Frage
„Unabhängig wovon?“ meint Regina:
„Dass ich weiß, ich habe mein eigenes Geld, meine eigene
Arbeit. Das ist eine tolle Abwechslung zum Kind.“
Und letzten Endes ist es für Regina auch eine Form
der
„persönlichen Wertschätzung“,
wenn sie meint:
„Auch für mich persönlich war es wichtig, dass
ich trotzdem weiterhin eine Arbeit habe, die man anders gedankt bekommt als man das zu Hause hat.“