Previous Page  85 / 310 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 85 / 310 Next Page
Page Background

Qualitative Analyse

85

für ihn gut war zu sehen, was es bedeutet, ein Kind den ganzen Tag zu versorgen“

, so Petra.

Grundsätzlich findet Petra Väterbeteiligung sehr wichtig und glaubt, dass das viele so sehen, wobei

sie mit einem Blick auf ihren Freundeskreis in der beruflichen Situation der Männer beziehungsweise

bei den Arbeitgebern die größten Hürden für eine höhere Väterbeteiligung sieht.

„Die Männer wären

auch gerne zu Hause geblieben, wenn es möglich gewesen wäre. Hier ist es aber seitens der

Arbeitgeber nicht möglich gewesen. Sie haben solche Jobs, der eine ist Architekt, der andere ist in

einer höheren Managementebene, da geht es auch nicht so leicht, dass man für zwei Monate

weggeht“

, meint Petra.

17.

Regina und Rainer

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

39 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

50 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

AHS- / BHS-Matura

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- / FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

€ 1.151 bis € 1.550

Einkommensstufe:

über € 2.051

Karenz:

12 M

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

bindend

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

6 Std./W nach 2 M

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

10 Std./W

Regina, 25 Jahre, und Rainer, 35 Jahre, sind verheiratet und haben ein gemeinsames Kind,

welches im Oktober 2010 zur Welt gekommen ist. Regina bezieht Kinderbetreuungsgeld unter der

einkommensabhängigen Variante, weil sie so viel Kinderbetreuungsgeld wie möglich beziehen wollte.

Grundsätzlich wäre dabei geplant gewesen, dass Regina einmal ein Jahr aussetzt, aber „

der

Dienstgeber hat […] angerufen und gesagt, dass sie mich brauchen.“

Regina weiter:

„Wenn ich das

vorher gewusst hätte, dann hätte ich vielleicht eine andere Variante genommen, wo der Zuverdienst

höher gewesen wäre.“

In diesem Fall hätte sich Regina also für eine der Pauschalvarianten

entschieden, weil

„[…] da hätte ich wahrscheinlich mehr Stunden gearbeitet.“

Dabei sei gesagt, dass Regina nicht bereit gewesen wäre, für die Arbeit extra nach Innsbruck zu

fahren. Erst durch die Möglichkeit, die Arbeit von zu Hause aus zu machen, kam die geringfügige

Beschäftigung für sie in Frage. So kann Regina die Arbeit machen,

„wenn sie [Anm.: das Kind] schläft

oder auch an Wochenenden, wenn mein Mann da ist. Wenn ich da arbeite, bekommt sie das nicht

mit.“

Und hätte sie der Dienstgeber nicht dringend gebraucht, dann wäre das sowieso alles kein

Thema gewesen. Auf mehrmalige Nachfrage nennt Regina neben der Tatsache, dass sie den

Dienstgeber nicht im Stich lassen wollte, noch folgenden Grund für die Wiederaufnahme ihrer Arbeit

neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug:

„Vielleicht das Gefühl, dass man unabhängig ist.

Finanziell. Es ist zwar nicht viel, aber trotzdem ist es ein bisschen was.“

Und auf die Frage

„Unabhängig wovon?“ meint Regina:

„Dass ich weiß, ich habe mein eigenes Geld, meine eigene

Arbeit. Das ist eine tolle Abwechslung zum Kind.“

Und letzten Endes ist es für Regina auch eine Form

der

„persönlichen Wertschätzung“,

wenn sie meint:

„Auch für mich persönlich war es wichtig, dass

ich trotzdem weiterhin eine Arbeit habe, die man anders gedankt bekommt als man das zu Hause hat.“