Qualitative Analyse
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meiner Meinung nach ist es sinnvoller, wenn der Vater es am Ende der Karenzzeit in Anspruch nimmt
und das wäre dann sozusagen weiter in der Zukunft gelegen und das hätte dann noch weniger gepasst,
weil er da schon selbständig ist oder in der Selbständigkeit wäre.“
Gewählt haben sie die
einkommensabhängige Variante letztendlich, weil
„bei der einkommensabhängigen Variante steige
ich einfach besser aus, finanziell“
und sie können sich dabei auch monatlich etwas zur Seite legen –
auch wenn das finanziell nicht notwendig wäre, da Leo gut verdient.
13.
Martha und Michael
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Ja
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
AHS- / BHS-Matura
Höchster Bildungsabschluss:
Lehrabschluss /
Fachschule /
Berufsbildende
Mittlere Schule
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Karenz:
24 M
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
nicht bindend
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
20 Std./W innerhalb
von 12 M
Martha, 34 Jahre alt, und ihr Mann Michael, 40 Jahre alt, haben im Februar 2011 ihr erstes Kind
bekommen. Beide Elternteile haben vor der Geburt des Kindes Vollzeit gearbeitet. Nun wird Martha,
die 24 Monate in Karenz geht, zwei Jahre lang eine berufliche Auszeit nehmen und wird daher neben
der Karenz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Martha hat sich ausschließlich aus finanziellen Gründen für die einkommensabhängige Variante
entschieden.
„Ich habe die einkommensabhängige eigentlich nur deshalb gewählt, weil insgesamt,
wenn man es auf den ganzen Zeitraum rechnet, das meiste Geld dabei herauskommt. Jetzt nicht
hauptsächlich wegen den zwölf Monaten“
, meint Martha dazu und fügt hinzu:
„[...] der
Wiedereinstieg hat gar keine Rolle gespielt“
. Martha spart einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes
und verwendet das Ersparte im zweiten Jahr, so dass dies de facto einem Kinderbetreuungsgeld-
Bezug über zwei Jahre gleichkommt. Nach dem Ende der Karenz wird das Geld aufgebraucht sein und
Martha wird innerhalb von zwölf Monaten nach Karenzende wieder für 20 Stunden zu arbeiten
beginnen. Die Zuverdienstgrenzen stellen für Martha kein Thema dar.
„Dadurch, dass ich das erste
Jahr nicht arbeiten gehen wollte [...] und im zweiten Jahr ist es für mich nicht mehr relevant
gewesen“
, so Martha.
Auf das Erwerbsleben von Michael hat sich die Geburt des Kindes nicht ausgewirkt. Weder hat
er seine Arbeitszeit reduziert noch nimmt er Karenz in Anspruch oder bezieht Kinderbetreuungsgeld.
Auch wenn Martha angibt, dass die Karenz für Michael aufgrund der kleinen Betriebsgröße des
Arbeitgebers von Michael nicht gegangen wäre, so sagt sie auch, dass Michael gar nicht in Karenz
gehen wollte und sie selbst ihn dazu auch nicht gedrängt hätte.
„Das macht er nicht. Da haben wir
auch nicht lange diskutiert. Wenn er nicht will, dann werde ich ihn nicht dazu drängen. [...] Er hat mit