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Qualitative Analyse

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meiner Meinung nach ist es sinnvoller, wenn der Vater es am Ende der Karenzzeit in Anspruch nimmt

und das wäre dann sozusagen weiter in der Zukunft gelegen und das hätte dann noch weniger gepasst,

weil er da schon selbständig ist oder in der Selbständigkeit wäre.“

Gewählt haben sie die

einkommensabhängige Variante letztendlich, weil

„bei der einkommensabhängigen Variante steige

ich einfach besser aus, finanziell“

und sie können sich dabei auch monatlich etwas zur Seite legen –

auch wenn das finanziell nicht notwendig wäre, da Leo gut verdient.

13.

Martha und Michael

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Ja

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

AHS- / BHS-Matura

Höchster Bildungsabschluss:

Lehrabschluss /

Fachschule /

Berufsbildende

Mittlere Schule

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Karenz:

24 M

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

nicht bindend

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

Nein

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

20 Std./W innerhalb

von 12 M

Martha, 34 Jahre alt, und ihr Mann Michael, 40 Jahre alt, haben im Februar 2011 ihr erstes Kind

bekommen. Beide Elternteile haben vor der Geburt des Kindes Vollzeit gearbeitet. Nun wird Martha,

die 24 Monate in Karenz geht, zwei Jahre lang eine berufliche Auszeit nehmen und wird daher neben

der Karenz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Martha hat sich ausschließlich aus finanziellen Gründen für die einkommensabhängige Variante

entschieden.

„Ich habe die einkommensabhängige eigentlich nur deshalb gewählt, weil insgesamt,

wenn man es auf den ganzen Zeitraum rechnet, das meiste Geld dabei herauskommt. Jetzt nicht

hauptsächlich wegen den zwölf Monaten“

, meint Martha dazu und fügt hinzu:

„[...] der

Wiedereinstieg hat gar keine Rolle gespielt“

. Martha spart einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes

und verwendet das Ersparte im zweiten Jahr, so dass dies de facto einem Kinderbetreuungsgeld-

Bezug über zwei Jahre gleichkommt. Nach dem Ende der Karenz wird das Geld aufgebraucht sein und

Martha wird innerhalb von zwölf Monaten nach Karenzende wieder für 20 Stunden zu arbeiten

beginnen. Die Zuverdienstgrenzen stellen für Martha kein Thema dar.

„Dadurch, dass ich das erste

Jahr nicht arbeiten gehen wollte [...] und im zweiten Jahr ist es für mich nicht mehr relevant

gewesen“

, so Martha.

Auf das Erwerbsleben von Michael hat sich die Geburt des Kindes nicht ausgewirkt. Weder hat

er seine Arbeitszeit reduziert noch nimmt er Karenz in Anspruch oder bezieht Kinderbetreuungsgeld.

Auch wenn Martha angibt, dass die Karenz für Michael aufgrund der kleinen Betriebsgröße des

Arbeitgebers von Michael nicht gegangen wäre, so sagt sie auch, dass Michael gar nicht in Karenz

gehen wollte und sie selbst ihn dazu auch nicht gedrängt hätte.

„Das macht er nicht. Da haben wir

auch nicht lange diskutiert. Wenn er nicht will, dann werde ich ihn nicht dazu drängen. [...] Er hat mit