Qualitative Analyse
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Wunsch hat in irgendeine Richtung, ja. Bei uns ist es mehr so, jeder macht alles und jeder kann alles
und, ah, und wie es sich halt in der Situation grad besser ausgeht“
, meint Klaus dazu.
Da Klaus Kinderbetreuung und Kindererziehung als Arbeit, die für alle gleich ist, gewertet haben
will, sieht er diesbezüglich in der einkommensabhängigen Variante einen Nachteil.
„Es ist schon
komisch, wenn zum Beispiel ein Kollege von mir doppelt so viel bekommt wie ich für das gleiche
Kinderaufpassen, die gleiche Ausbildung und den gleichen Beruf vorher, das kommt mir halt nicht
sehr gerecht vor“
, so Klaus dazu.
12.
Lena und Leo
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
60 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
–
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
Nein
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
10 Std./W innerhalb
von 24 M
Lena sowie Leo sind 31 Jahre alt und verheiratet. Ihr zweites und zugleich jüngstes Kind wurde
im September 2011 geboren. Sie haben sich für die einkommensabhängige Variante entschieden.
Ursprünglich war dabei geplant, dass auch Leo in Karenz geht und Kinderbetreuungsgeld bezieht.
Damit hätten Lena und Leo zwei Monate gemeinsam für die Kinderbetreuung gehabt, weil Lena erst
24 Monaten nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs wieder erwerbstätig sein will.
„Mir wäre
es lieber gewesen, er hätte es genommen, weil ich glaube, dass er einiges verpasst, wenn er es nicht
tut“, meint Lena dazu.
Aber Leo – der von jeher nicht ganz sicher war, ob er in Karenz gehen will – hat es sich noch
einmal anders überlegt und sich nun gegen die Karenz beziehungsweise gegen einen
Kinderbetreuungsgeld-Bezug entschieden. Dabei sind weder neue Gründe zum Tragen gekommen
noch hat sich etwas an den Rahmenbedingungen geändert. Lena vermutet aber auch, dass es
diesbezüglich arbeitgeberseitig schwierig für Leo gewesen wäre, in Karenz zu gehen.
„Ja. Es wäre
auch mit der 12+2 Variante […] sicherlich schwierig für ihn gewesen zu realisieren, weil […] die
vom Team her so knapp besetzt sind, so dass er, wenn er darauf bestanden hätte, da sicher ungute
(zögert) Schwingungen und so weiter, also für das Team wäre es sicher eine Belastung gewesen.“
In
diesem Zusammenhang wäre es für Leo aber grundsätzlich schon leichter gewesen, zwei Monate in
Karenz zu gehen anstatt drei.
Alternativ zur einkommensabhängigen Variante wäre für Lena eventuell auch die längste
Pauschalvariante 30+6 in Frage gekommen, fügt aber sofort hinzu:
„Da hätte er es sich noch weniger
überlegt, […] wenn ich 30+6 [gehe].“
Dies hat aber wohl auch etwas mit der grundsätzlichen
Vorstellung Lenas zu tun, wer wann idealerweise Kinderbetreuungsgeld beziehen sollte.
„Also