Qualitative Analyse
81
seinem Arbeitgeber nicht darüber geredet. Das war von Anfang an klar“
, so Martha dazu. Martha, die
ihren Mann in dieser Hinsicht als
„ein bisschen einen altmodischen Mensch“
bezeichnet, führt auch
an, dass es letztendlich doch auch finanzielle Gründe sind, die für eine Karenz durch sie und gegen
eine Karenz durch ihren Mann sprechen. Denn obwohl Martha und Michael vor der Geburt des
Kindes in etwa dasselbe Gehalt hatten, spielen dann andere Gründe eine Rolle.
„Er verdient zwar
netto gleich viel wie ich, aber er hat noch das Firmenauto. Da spielt jetzt mehr mit, so einfach ist es
nicht. Wenn ich arbeiten gehen würde, hätten wir dann kein Auto mehr. Es sind alles so
Nebenbeigeschichten, die man beachten muss“
, so Martha. Ganz allgemein steht Martha einer Karenz
von Männern eher skeptisch gegenüber, da sie glaubt, dass Männer die Arbeit der Kinderbetreuung
unterschätzen.
„Ich glaube, die Männer stellen sich das leichter vor. Es ist ganz schwierig, das Kind
den ganzen Tag zu betreuen“
, erläutert Martha, um dann noch anzufügen:
„Ja, ich kenne einen, der
die zwei Monate Karenz genommen hat und dann sind beide nach Thailand geflogen (lacht).“
14.
Nina und Norbert
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
30+6
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
18 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
50 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
€ 501 bis € 800
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
Ja
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
15 Std./W nach 24 M
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
15 Std./W
Nina, 40 Jahre, und Norbert, 51 Jahre, sind verheiratet und haben drei Kinder. Das jüngste
wurde im Oktober 2009 geboren. Nina und Norbert haben sich für die längste Pauschalvariante 30+6
entschieden. Die einkommensabhängige Variante war für Nina und Norbert kein Thema – schon aus
finanziellen Gründen nicht, die finanzielle Einbuße gegenüber der jetzigen Wahl wäre einfach zu groß
gewesen. Norbert bezieht kein Kinderbetreuungsgeld und ist auch nach der Geburt des jüngsten
Kindes nicht in Karenz gegangen. Der Grund dafür ist nicht, dass Norbert ein klassisches Rollenbild
hat und die Kinderbetreuung als Aufgabe der Frau sieht, sondern dass Norbert bereits nach der
Geburt des ersten Kindes seine Arbeitszeit reduziert hat und dann, bedingt durch einen Jobwechsel,
später noch einmal. Nun ist Norbert Lehrer und da stellt sich die Frage der Karenz auch nicht. Erstens
weil es der Dienstgeber wahrscheinlich gar nicht so gerne sehen würde – was im Übrigen auch schon
beim ersten Dienstgeber der Fall war –, aber auch, weil Norbert zum Beispiel über die Sommerferien
ohnedies einen Gehalt bezieht und dabei zu Hause sein kann.
Grundsätzlich war geplant, dass Nina nach 30 Monaten wieder in ihren alten Beruf zurückkehrt,
wobei sie dafür gleich mehrere Gründe anführt
„Damit ich das, was ich gelernt habe, irgendwo
anwenden kann und weil ich auf die 40 zugehe, es wird einfach schwieriger. Als Frau über 40 eine
Neueinstellung zu finden in einem Beruf, den man gelernt hat, ist wirklich nicht mehr so einfach, und
andererseits, gehe ich, weil es mir wirklich Freude macht und weil wir das Geld gut brauchen
können“
, so Nina.