Qualitative Analyse
86
Ein möglicher Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch Rainer oder dass Rainer in Karenz geht, war zu
keinem Zeitpunkt ein Thema. Zum einen, weil Rainer
„mit seiner ganzen Seele drinnen“
bei der
Arbeit ist, weil er den Betrieb, bei dem er angestellt ist, mit seinem Vater aufgebaut hat. Zum
anderen ist der Betrieb sehr nahe bei der Wohnung und er kann daher mittags immer nach Hause
kommen. Damit sieht er seine Tochter morgens, mittags und auch abends und nutzt
„auch am
Wochenende freiwillig jede Zeit mit ihr.“
Ein voller Wiedereinstieg ins Erwerbsleben kommt für
Regina auf Grund der Familienplanung derzeit nicht in Frage.
18.
Selma und Sascha
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
55 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
–
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Karenz:
24 M
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
20 Std./W innerhalb
von 12 M
Selma, 38 Jahre alt, und ihr Lebensgefährte Sascha, 41 Jahre alt, haben im Dezember 2010 ihr
zweites Kind bekommen, für welches ausschließlich Selma im Zuge der einkommensabhängigen
Variante Kinderbetreuungsgeld bezogen hat.
Selma hat diese Variante ausschließlich aus finanziellen Gründen gewählt. Auf ihr
Wiedereinstiegsverhalten hat die Variante keinen Einfluss, denn Selma plant erst nach dem Ablauf
ihrer 24-monatigen Karenz wieder einzusteigen. Selma hat vor der Geburt ihres ersten Kindes Vollzeit
gearbeitet und wird nun nach Ablauf der Karenzzeit für ihr jüngstes Kind mit 20 Stunden pro Woche
in Form der Elternteilzeit wieder bei ihrem ursprünglichen Arbeitgeber zu arbeiten beginnen. Neben
finanziellen Aspekten spielen dabei persönliche Gründe eine Rolle für den Wiedereinstieg.
„Weil ich
es gerne will. Ich will wieder arbeiten und natürlich spielt das Zusatzeinkommen eine Rolle. [...] Ja,
das ist mir schon wichtig. Dass ich wieder arbeiten kann und nicht zu Hause bei den Kindern bleibe
und nur Hausfrau und Mutter bin, sondern auch wieder meiner eigenen Arbeit nachkommen kann. [...]
Nein, gar nicht zu arbeiten, das wäre mir zu wenig“
, meint Selma, die neben dem Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes nicht erwerbstätig sein wird, da ein sehr geringes Stundenausmaß aus ihrer
Sicht keinen Sinn macht, weil sie
„da nichts weiterbringen würde“
. Und mehr als ein paar Stunden
wollte Selma vor Ablauf ihrer Karenz nicht arbeiten. Auch wenn es keine Zuverdienstgrenzen gäbe,
würde Selma nicht früher wiedereinsteigen.
Ihr Lebensgefährte Sascha wird die Karenz nicht in Anspruch nehmen und auch nicht
Kinderbetreuungsgeld beziehen. Selma gibt dazu im Fragebogen an, dass es Saschas Firma nicht
gerne sieht, wenn Väter in Karenz gehen. Grund dafür ist laut Selmas Auskunft die
Projektorientiertheit der Tätigkeit ihres Partners, die ihn für den Arbeitgeber de facto unabkömmlich
macht. Die Ausgestaltung der Kinderbetreuungsgeld-Varianten spielt dabei keine Rolle
„[...] Es war