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Qualitative Analyse

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Ein möglicher Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch Rainer oder dass Rainer in Karenz geht, war zu

keinem Zeitpunkt ein Thema. Zum einen, weil Rainer

„mit seiner ganzen Seele drinnen“

bei der

Arbeit ist, weil er den Betrieb, bei dem er angestellt ist, mit seinem Vater aufgebaut hat. Zum

anderen ist der Betrieb sehr nahe bei der Wohnung und er kann daher mittags immer nach Hause

kommen. Damit sieht er seine Tochter morgens, mittags und auch abends und nutzt

„auch am

Wochenende freiwillig jede Zeit mit ihr.“

Ein voller Wiedereinstieg ins Erwerbsleben kommt für

Regina auf Grund der Familienplanung derzeit nicht in Frage.

18.

Selma und Sascha

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

55 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Karenz:

24 M

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

Nein

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

20 Std./W innerhalb

von 12 M

Selma, 38 Jahre alt, und ihr Lebensgefährte Sascha, 41 Jahre alt, haben im Dezember 2010 ihr

zweites Kind bekommen, für welches ausschließlich Selma im Zuge der einkommensabhängigen

Variante Kinderbetreuungsgeld bezogen hat.

Selma hat diese Variante ausschließlich aus finanziellen Gründen gewählt. Auf ihr

Wiedereinstiegsverhalten hat die Variante keinen Einfluss, denn Selma plant erst nach dem Ablauf

ihrer 24-monatigen Karenz wieder einzusteigen. Selma hat vor der Geburt ihres ersten Kindes Vollzeit

gearbeitet und wird nun nach Ablauf der Karenzzeit für ihr jüngstes Kind mit 20 Stunden pro Woche

in Form der Elternteilzeit wieder bei ihrem ursprünglichen Arbeitgeber zu arbeiten beginnen. Neben

finanziellen Aspekten spielen dabei persönliche Gründe eine Rolle für den Wiedereinstieg.

„Weil ich

es gerne will. Ich will wieder arbeiten und natürlich spielt das Zusatzeinkommen eine Rolle. [...] Ja,

das ist mir schon wichtig. Dass ich wieder arbeiten kann und nicht zu Hause bei den Kindern bleibe

und nur Hausfrau und Mutter bin, sondern auch wieder meiner eigenen Arbeit nachkommen kann. [...]

Nein, gar nicht zu arbeiten, das wäre mir zu wenig“

, meint Selma, die neben dem Bezug des

Kinderbetreuungsgeldes nicht erwerbstätig sein wird, da ein sehr geringes Stundenausmaß aus ihrer

Sicht keinen Sinn macht, weil sie

„da nichts weiterbringen würde“

. Und mehr als ein paar Stunden

wollte Selma vor Ablauf ihrer Karenz nicht arbeiten. Auch wenn es keine Zuverdienstgrenzen gäbe,

würde Selma nicht früher wiedereinsteigen.

Ihr Lebensgefährte Sascha wird die Karenz nicht in Anspruch nehmen und auch nicht

Kinderbetreuungsgeld beziehen. Selma gibt dazu im Fragebogen an, dass es Saschas Firma nicht

gerne sieht, wenn Väter in Karenz gehen. Grund dafür ist laut Selmas Auskunft die

Projektorientiertheit der Tätigkeit ihres Partners, die ihn für den Arbeitgeber de facto unabkömmlich

macht. Die Ausgestaltung der Kinderbetreuungsgeld-Varianten spielt dabei keine Rolle

„[...] Es war