Qualitative Analyse
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rund 20 Monate voll zu Hause bleiben möchte. Zuverdienstgrenzen haben bei ihren Überlegungen
überhaupt keine Rolle gespielt. Danach plant sie wieder ins Erwerbsleben einzusteigen,
„weil mir
mein Beruf sehr viel Freude macht. Ich wäre wahrscheinlich nicht ganztägig tätig, aber gerade so
vielleicht zwei Tage die Woche. Wenn man eine gute Kinderbetreuung hat in der Zeit“
, begründet
Ursula ihren Plan.
Dass Ulrich auch Kinderbetreuungsgeld bezieht, war für die Zwei nie ein Thema. Für Ursula kam
ein zwei- oder auch drei-monatiger Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch Ulrich nicht in Frage – das
wäre aus Sicht Ursulas auch gar nicht sinnvoll gewesen.
„Weil ich mir denke, wenn ein Vater wirklich
eine dauerhafte Beziehung, wo er einen ganzen Tag mit seinem Kind verbringt, dass das glaube ich
nur nach einem halben Jahr, Jahr Sinn machen würde. Weil drei Monate da für mich fast zu kurz sind,
dass er in das ganze Leben reinkommt. Wir machen recht viel, treffen viele andere Mütter und Kinder.
Und ich glaube dass in drei Monaten die zwei nicht so sehr zusammenwachsen, und das so
weiterführen wie wir das bisher machen“, äußert sich Ursula diesbezüglich.
Wenn, dann macht es für
Ursula nur Sinn, dass Ulrich Kinderbetreuungsgeld bezieht, wenn er das auch wirklich über einen
längeren Zeitraum machen könnte – was aber durch seine Arbeit nicht möglich war. Ursula schätzt
Ulrich diesbezüglich aber so ein, dass es für ihn grundsätzlich kein Problem gewesen wäre zu Hause
zu bleiben, ergänzt aber noch:
„Ich, für mich, hätte das nicht wollen. Weil mir dann so viel
abgegangen wäre, was man nicht nachholen kann.“
Nach der Geburt des zweiten Kindes kann sich Ursula unter Umständen auch einen relativ
raschen Wiedereinstieg vorstellen, weil man da einfach auch schon weiß, was einen erwartet, wie
viel Arbeit ein Kind ist.
21.
Vinka und Viktor
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
Nein
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- / FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Einkommensstufe:
–
Karenz:
Ja
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
13 Std./W innerhalb
von 3 M
Vinka ist 31 Jahre und ihr Mann Viktor 28 Jahre alt. Sie haben ein gemeinsames Kind, welches im
Mai 2010 geboren wurde und für welches Vinka Kinderbetreuungsgeld bezogen hat. In wenigen
Monaten erwartet Vinka ihr zweites Kind.
Ausschlaggebend für die Wahl der einkommensabhängigen Variante bei ihrem ersten Kind
waren ausschließlich finanzielle Gründe, es war die finanziell beste Alternative. Vinka ist neben dem
Bezug des Kinderbetreuungsgeldes keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen, die Zuverdienstgrenzen
spielten dabei allerdings keine Rolle.