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Qualitative Analyse

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rund 20 Monate voll zu Hause bleiben möchte. Zuverdienstgrenzen haben bei ihren Überlegungen

überhaupt keine Rolle gespielt. Danach plant sie wieder ins Erwerbsleben einzusteigen,

„weil mir

mein Beruf sehr viel Freude macht. Ich wäre wahrscheinlich nicht ganztägig tätig, aber gerade so

vielleicht zwei Tage die Woche. Wenn man eine gute Kinderbetreuung hat in der Zeit“

, begründet

Ursula ihren Plan.

Dass Ulrich auch Kinderbetreuungsgeld bezieht, war für die Zwei nie ein Thema. Für Ursula kam

ein zwei- oder auch drei-monatiger Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch Ulrich nicht in Frage – das

wäre aus Sicht Ursulas auch gar nicht sinnvoll gewesen.

„Weil ich mir denke, wenn ein Vater wirklich

eine dauerhafte Beziehung, wo er einen ganzen Tag mit seinem Kind verbringt, dass das glaube ich

nur nach einem halben Jahr, Jahr Sinn machen würde. Weil drei Monate da für mich fast zu kurz sind,

dass er in das ganze Leben reinkommt. Wir machen recht viel, treffen viele andere Mütter und Kinder.

Und ich glaube dass in drei Monaten die zwei nicht so sehr zusammenwachsen, und das so

weiterführen wie wir das bisher machen“, äußert sich Ursula diesbezüglich.

Wenn, dann macht es für

Ursula nur Sinn, dass Ulrich Kinderbetreuungsgeld bezieht, wenn er das auch wirklich über einen

längeren Zeitraum machen könnte – was aber durch seine Arbeit nicht möglich war. Ursula schätzt

Ulrich diesbezüglich aber so ein, dass es für ihn grundsätzlich kein Problem gewesen wäre zu Hause

zu bleiben, ergänzt aber noch:

„Ich, für mich, hätte das nicht wollen. Weil mir dann so viel

abgegangen wäre, was man nicht nachholen kann.“

Nach der Geburt des zweiten Kindes kann sich Ursula unter Umständen auch einen relativ

raschen Wiedereinstieg vorstellen, weil man da einfach auch schon weiß, was einen erwartet, wie

viel Arbeit ein Kind ist.

21.

Vinka und Viktor

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

Nein

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- / FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Einkommensstufe:

Karenz:

Ja

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

Nein

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

13 Std./W innerhalb

von 3 M

Vinka ist 31 Jahre und ihr Mann Viktor 28 Jahre alt. Sie haben ein gemeinsames Kind, welches im

Mai 2010 geboren wurde und für welches Vinka Kinderbetreuungsgeld bezogen hat. In wenigen

Monaten erwartet Vinka ihr zweites Kind.

Ausschlaggebend für die Wahl der einkommensabhängigen Variante bei ihrem ersten Kind

waren ausschließlich finanzielle Gründe, es war die finanziell beste Alternative. Vinka ist neben dem

Bezug des Kinderbetreuungsgeldes keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen, die Zuverdienstgrenzen

spielten dabei allerdings keine Rolle.