Qualitative Analyse
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Neben Felix Rollenbild spielte für ihn auch seine konkrete berufliche Situation mit hinein in die
Entscheidung, nicht in Karenz zu gehen bzw. kein Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.
„Ich persönlich
hätte sicher mehr Schwierigkeiten, wobei das nicht nur mit dem Unternehmen zu tun hat, sondern
auch mit der Position. Weil einfach in der Abteilung, wo ich bin, es sehr schwierig wäre, für kurze
Zeit, zum Beispiel für zwei Monate, jemanden einzustellen oder für drei Monate“
, so Felix weiter.
7.
Gabi und Gerhard
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Ja
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
45 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
über € 2.051
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
12 M
Karenz:
2 M
Zuverdienstgrenze:
bindend
Zuverdienstgrenze:
nicht bindend
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
5 Std./W nach 4 M
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
10 Std./W
Gabi und Gerhard, 31 und 32 Jahre alt, zählen zu den Gutverdienern, wobei sowohl Gabi als
auch Gerhard neben ihrer unselbständigen Beschäftigung auch noch selbständig tätig sind. Gabi ist
und war dabei die ihre Erwerbstätigkeit von jeher wichtig. Daher möchte Gabi auch nach der Geburt
ihres ersten und bisher einzigen Kindes, welches im März 2011 auf die Welt kam, weiterhin
erwerbstätig sein. Für Gabi stellt sich die Situation wie folgt dar:
„Weil ich es vorher gern getan habe.
Ich bin zwar auch gerne mit meinem Kind daheim, aber ich finde es auch gut und wichtig, den Kopf
mit anderen Dingen zu beschäftigen als eben nur mit Kinderspielzeug (lacht). Also ich möchte es
schon so einteilen, dass beides geht, also ich werde niemand sein, der gleich 40 oder 50 Stunden
arbeiten geht, weil ah sonst braucht man kein Kind kriegen, aber – aber – es macht mir Spaß und ich
glaube, dass es wichtig ist, dass man ein Leben abseits von daheim hat.“
Aber auch finanzielle Gründe spielen eine nicht unwesentliche Rolle – daher auch Gabis
Entscheidung neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug geringfügig zu arbeiten. Alles in allem war vor
diesem Hintergrund die einkommensabhängige Variante die beste, auch wenn dies bedeutet hat,
dass das Ausmaß der Beschäftigung nach oben gedeckelt ist. Nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-
Bezugs wird Gabi daher auch das Beschäftigungsausmaß auf zehn Stunden pro Woche verdoppeln.
Gerhard konnte nicht zuletzt auf Grund seiner teilweisen Selbständigkeit in den ersten Monaten
sein Arbeitspensum von 45 Stunden pro Woche relativ unkompliziert deutlich reduzieren und,
nachdem Gabis Kinderbetreuungsgeld-Bezug ausgelaufen ist, auch in Karenz gehen und dabei für
zwei Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen.
„[…] in den zwei Monaten wird er seine Arbeitszeit
sicher reduzieren aber auch weiterhin arbeiten – er ist ja selbständig, so kann er das Gott sei Dank
relativ gut dosieren, was echt super, super fein ist für uns. Aber das geht halt als Selbständiger nicht,
dass du sagst, du arbeitest zwei Monate gar nichts […],“
so Gabi. Einen deutlich längeren
Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch Gerhard stellt sich Gabi jedoch schwierig vor – drei Monate
wären aber auch kein Problem gewesen.