Previous Page  74 / 310 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 74 / 310 Next Page
Page Background

Qualitative Analyse

74

Neben Felix Rollenbild spielte für ihn auch seine konkrete berufliche Situation mit hinein in die

Entscheidung, nicht in Karenz zu gehen bzw. kein Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.

„Ich persönlich

hätte sicher mehr Schwierigkeiten, wobei das nicht nur mit dem Unternehmen zu tun hat, sondern

auch mit der Position. Weil einfach in der Abteilung, wo ich bin, es sehr schwierig wäre, für kurze

Zeit, zum Beispiel für zwei Monate, jemanden einzustellen oder für drei Monate“

, so Felix weiter.

7.

Gabi und Gerhard

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Ja

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

45 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

über € 2.051

Einkommensstufe:

über € 2.051

Karenz:

12 M

Karenz:

2 M

Zuverdienstgrenze:

bindend

Zuverdienstgrenze:

nicht bindend

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

5 Std./W nach 4 M

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

10 Std./W

Gabi und Gerhard, 31 und 32 Jahre alt, zählen zu den Gutverdienern, wobei sowohl Gabi als

auch Gerhard neben ihrer unselbständigen Beschäftigung auch noch selbständig tätig sind. Gabi ist

und war dabei die ihre Erwerbstätigkeit von jeher wichtig. Daher möchte Gabi auch nach der Geburt

ihres ersten und bisher einzigen Kindes, welches im März 2011 auf die Welt kam, weiterhin

erwerbstätig sein. Für Gabi stellt sich die Situation wie folgt dar:

„Weil ich es vorher gern getan habe.

Ich bin zwar auch gerne mit meinem Kind daheim, aber ich finde es auch gut und wichtig, den Kopf

mit anderen Dingen zu beschäftigen als eben nur mit Kinderspielzeug (lacht). Also ich möchte es

schon so einteilen, dass beides geht, also ich werde niemand sein, der gleich 40 oder 50 Stunden

arbeiten geht, weil ah sonst braucht man kein Kind kriegen, aber – aber – es macht mir Spaß und ich

glaube, dass es wichtig ist, dass man ein Leben abseits von daheim hat.“

Aber auch finanzielle Gründe spielen eine nicht unwesentliche Rolle – daher auch Gabis

Entscheidung neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug geringfügig zu arbeiten. Alles in allem war vor

diesem Hintergrund die einkommensabhängige Variante die beste, auch wenn dies bedeutet hat,

dass das Ausmaß der Beschäftigung nach oben gedeckelt ist. Nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-

Bezugs wird Gabi daher auch das Beschäftigungsausmaß auf zehn Stunden pro Woche verdoppeln.

Gerhard konnte nicht zuletzt auf Grund seiner teilweisen Selbständigkeit in den ersten Monaten

sein Arbeitspensum von 45 Stunden pro Woche relativ unkompliziert deutlich reduzieren und,

nachdem Gabis Kinderbetreuungsgeld-Bezug ausgelaufen ist, auch in Karenz gehen und dabei für

zwei Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen.

„[…] in den zwei Monaten wird er seine Arbeitszeit

sicher reduzieren aber auch weiterhin arbeiten – er ist ja selbständig, so kann er das Gott sei Dank

relativ gut dosieren, was echt super, super fein ist für uns. Aber das geht halt als Selbständiger nicht,

dass du sagst, du arbeitest zwei Monate gar nichts […],“

so Gabi. Einen deutlich längeren

Kinderbetreuungsgeld-Bezug durch Gerhard stellt sich Gabi jedoch schwierig vor – drei Monate

wären aber auch kein Problem gewesen.