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Qualitative Analyse

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für Beamte eben noch nicht geändert gehabt hat und da war noch drinnen, wie früher im Bundesgesetz

auch, dass man mindestens drei Monate in Karenz gehen muss. Und das ist vor Kurzem erst […]

geändert worden. Jetzt ist es bei uns auch möglich zwei Monate in Karenz zu gehen.“

Diese

Verkürzung der Mindestkarenz bewertet Clemens grundsätzlich positiv, auch wenn er meint:

„Und

da sind zwei Monate natürlich ok, das ist ein längerer Urlaub eigentlich. Und drei Monate sind dann

schon wieder, ich meine, gehen tut es schon auch.“

Zum anderen führt er als Grund gegen eine eigene

Inanspruchnahme der Karenz bzw. gegen einen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes an: „

[…] wenn

ich da gehen würde, dann müsste die Freundin Vollzeit arbeiten“

, wobei hierfür nicht finanzielle

Gründe ausschlaggebend seien, sondern dies gesetzlich nicht anders möglich sei.

4.

Daniela und David

Mutter (Interview-Partnerin)

Vater

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

35 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

über € 2.051

Einkommensstufe:

über € 2.051

Karenz:

24 M

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

Nein

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

20 Std./W innerhalb

von 12 M

Daniela ist 35, ihr Mann David 37 Jahre alt. Ihr erstes und bis zum heutigen Zeitpunkt einziges

Kind wurde im September 2011 geboren. Vor der Geburt des Kindes war David Vollzeit und Daniela

im Ausmaß von ca. 35 Stunden erwerbstätig. Auch wenn sie sich aus finanziellen Gründen für die

einkommensabhängige Variante und damit für eine 12-Monats-Variante entschieden haben, geht

Daniela 24 Monate in Karenz.

„Ja, das will ich schon, das will ich meinem Kind gönnen, es ist

natürlich fein, ich habe mir das durchgerechnet, und ab einem gewissen Einkommen ist man

wahnsinnig, wenn man eine andere Variante nimmt“,

meint Daniela und fügt hinzu

„Teilzeit geht in

diesem Fall nicht, weil die [Anm.: der Arbeitgeber] würden wollen, dass man mindestens 20 Stunden

kommt und damit ist man relativ schnell über der Zuverdienstgrenze.“

Für Teleworking sind nach

Ansicht Danielas nicht die nötigen Voraussetzungen seitens des Arbeitgebers vorhanden – was für sie

ein Manko darstellt. Daher wird Daniela neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug keiner

Erwerbstätigkeit nachgehen. Nach dem Ende der Karenz will Daniela wieder mit 20 Stunden pro

Woche an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren.

David würde gerne in Karenz gehen, kann aber voraussichtlich nicht.

„Er möchte gerne,

ausschlaggebend für die Entscheidung ist aber gar nicht so sehr das Kinderbetreuungsgeld, sondern

die berufliche Situation mit der befristeten Arbeitsstelle. Weil er da einfach in einer anderen Situation

ist als jemand mit einer unbefristeten Stelle. Und inwieweit das dort toleriert, goutiert wird, dass er

als Mann in Karenz geht, das ist schwer vorhersehbar“

, meint Daniela. Dabei ist Daniela überzeugt,

„dass beide Elternteile für das Wohl des Kindes verantwortlich und wichtig sind, d.h. dass man für

Väter einen Anreiz schafft um in Karenz zu gehen oder auch den Papamonat nach der Geburt, das

halte ich für wahnsinnig wichtige Ansätze und ich halte es auch für die Väter wichtig.“