Qualitative Analyse
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für Beamte eben noch nicht geändert gehabt hat und da war noch drinnen, wie früher im Bundesgesetz
auch, dass man mindestens drei Monate in Karenz gehen muss. Und das ist vor Kurzem erst […]
geändert worden. Jetzt ist es bei uns auch möglich zwei Monate in Karenz zu gehen.“
Diese
Verkürzung der Mindestkarenz bewertet Clemens grundsätzlich positiv, auch wenn er meint:
„Und
da sind zwei Monate natürlich ok, das ist ein längerer Urlaub eigentlich. Und drei Monate sind dann
schon wieder, ich meine, gehen tut es schon auch.“
Zum anderen führt er als Grund gegen eine eigene
Inanspruchnahme der Karenz bzw. gegen einen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes an: „
[…] wenn
ich da gehen würde, dann müsste die Freundin Vollzeit arbeiten“
, wobei hierfür nicht finanzielle
Gründe ausschlaggebend seien, sondern dies gesetzlich nicht anders möglich sei.
4.
Daniela und David
Mutter (Interview-Partnerin)
Vater
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
35 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
über € 2.051
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
24 M
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
20 Std./W innerhalb
von 12 M
Daniela ist 35, ihr Mann David 37 Jahre alt. Ihr erstes und bis zum heutigen Zeitpunkt einziges
Kind wurde im September 2011 geboren. Vor der Geburt des Kindes war David Vollzeit und Daniela
im Ausmaß von ca. 35 Stunden erwerbstätig. Auch wenn sie sich aus finanziellen Gründen für die
einkommensabhängige Variante und damit für eine 12-Monats-Variante entschieden haben, geht
Daniela 24 Monate in Karenz.
„Ja, das will ich schon, das will ich meinem Kind gönnen, es ist
natürlich fein, ich habe mir das durchgerechnet, und ab einem gewissen Einkommen ist man
wahnsinnig, wenn man eine andere Variante nimmt“,
meint Daniela und fügt hinzu
„Teilzeit geht in
diesem Fall nicht, weil die [Anm.: der Arbeitgeber] würden wollen, dass man mindestens 20 Stunden
kommt und damit ist man relativ schnell über der Zuverdienstgrenze.“
Für Teleworking sind nach
Ansicht Danielas nicht die nötigen Voraussetzungen seitens des Arbeitgebers vorhanden – was für sie
ein Manko darstellt. Daher wird Daniela neben dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug keiner
Erwerbstätigkeit nachgehen. Nach dem Ende der Karenz will Daniela wieder mit 20 Stunden pro
Woche an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren.
David würde gerne in Karenz gehen, kann aber voraussichtlich nicht.
„Er möchte gerne,
ausschlaggebend für die Entscheidung ist aber gar nicht so sehr das Kinderbetreuungsgeld, sondern
die berufliche Situation mit der befristeten Arbeitsstelle. Weil er da einfach in einer anderen Situation
ist als jemand mit einer unbefristeten Stelle. Und inwieweit das dort toleriert, goutiert wird, dass er
als Mann in Karenz geht, das ist schwer vorhersehbar“
, meint Daniela. Dabei ist Daniela überzeugt,
„dass beide Elternteile für das Wohl des Kindes verantwortlich und wichtig sind, d.h. dass man für
Väter einen Anreiz schafft um in Karenz zu gehen oder auch den Papamonat nach der Geburt, das
halte ich für wahnsinnig wichtige Ansätze und ich halte es auch für die Väter wichtig.“