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Qualitative Analyse

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2.

Bettina und Bernhard

Mutter

Vater (Interview-Partner)

KBG-Variante:

12+2 ea.

KBG-Bezug Vater:

Ja

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

6 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

40 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Höchster Bildungsabschluss:

Hochschul- /FH-

Abschluss

Einkommensstufe:

€ 801 bis € 1.150

Einkommensstufe:

über € 2.051

Karenz:

4 M

Karenz:

10 M

Zuverdienstgrenze:

Zuverdienstgrenze:

nicht bindend

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

Nein

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

10 Std./W

Bernhard ist 40 Jahre alt, seine Frau Bettina 36. Vor der Geburt ihres jüngsten Kindes hatten sie

bereits ein gemeinsames Kind. Unmittelbar vor der Geburt des jüngsten Kindes arbeitete Bettina

sechs Stunden pro Woche als Pädagogin. Bernhard arbeitete vor der Geburt des jüngsten Kindes 40

Stunden pro Woche in einer leitenden Funktion. Bis zum vierten Lebensmonat des jüngsten Kindes

beanspruchte Bettina die Karenz und bezog in dieser Zeit im Rahmen der einkommensabhängigen

Variante auch Kinderbetreuungsgeld ohne nebenbei einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nach

Ablauf der vier Monate nahm Bettina wieder ihre Tätigkeit als Pädagogin – im erhöhten Ausmaß von

zehn Stunden pro Woche – auf. Bernhard zu den Motiven seiner Frau:

„Ja, weil (…) sie nicht

unbedingt immer daheim sitzen will. Also ihr fallt das nachher auch auf den Kopf, weil sie es auch

gewohnt gewesen ist, das Arbeiten.“

Bernhard, welcher zu den Gutverdienern zählt, ging im Anschluss an Bettina für zehn Monate in

Karenz und bezog in dieser Zeit auch Kinderbetreuungsgeld. Für ihn stellt die Entscheidung in Karenz

zu gehen, keine Entscheidung zwischen Karriere und Familie dar.

„Nein, schon aus der Hinsicht nicht,

weil ich kein Interesse habe, irgendwie die Karriereleiter weit nach oben zu steigen, weil dann bin ich

von dem Gebiet, was ich studiert habe und was Spaß macht, so weit weg, dass ich jetzt schon sagen

kann, dass es dann keinen Spaß mehr macht voraussichtlich“

, so Bernhard. Daher war es für

Bernhard auch kein Problem, die leitende Funktion innerhalb seiner Abteilung abzugeben. Für

Bernhard war zum einen viel wichtiger, dass er mehr Zeit mit seinem Kind verbringen kann und bringt

das exemplarisch wie folgt auf den Punkt: „

[…] der Kleinere war ja vier Monate, wie ich in Karenz

gegangen bin, jetzt ist er ein Jahr, das ist schon total lässig zum zuschauen oder, wenn er sich das

erste Mal umdreht, das erste Mal aufsitzt, das erste Mal aufsteht, das ist schon lässig.“

Zum anderen

war für Bernhard auch das Thema Gleichberechtigung in der Partnerschaft wichtig. „

Die Zeiten haben

sich einfach wirklich geändert. Auch wenn, auch wenn, sag ich jetzt einmal, die Bezahlung von

generell die Frauen immer noch schlechter ist“

, so Bernhard dazu

.

Erleichtert wurde die Entscheidung, dass Bernhard in Karenz geht und Kinderbetreuungsgeld

bezieht zum einen dadurch, dass sich das Haushaltseinkommen kaum veränderte. Dies deshalb, weil

sein persönlicher Einkommensverlust durch das höhere Beschäftigungsausmaß von Bettina nahezu

kompensiert wird. Zum anderen war es auf Grund der betrieblichen Struktur, und hier insbesondere

der Betriebsgröße, für Bernhard leicht möglich in Karenz zu gehen, ohne dass dabei für den

Dienstgeber oder die Arbeitskollegen merkliche Nachteile entstanden wären. Als zentral erachtet