Qualitative Analyse
69
2.
Bettina und Bernhard
Mutter
Vater (Interview-Partner)
KBG-Variante:
12+2 ea.
KBG-Bezug Vater:
Ja
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
6 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
40 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Höchster Bildungsabschluss:
Hochschul- /FH-
Abschluss
Einkommensstufe:
€ 801 bis € 1.150
Einkommensstufe:
über € 2.051
Karenz:
4 M
Karenz:
10 M
Zuverdienstgrenze:
–
Zuverdienstgrenze:
nicht bindend
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
Nein
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
10 Std./W
Bernhard ist 40 Jahre alt, seine Frau Bettina 36. Vor der Geburt ihres jüngsten Kindes hatten sie
bereits ein gemeinsames Kind. Unmittelbar vor der Geburt des jüngsten Kindes arbeitete Bettina
sechs Stunden pro Woche als Pädagogin. Bernhard arbeitete vor der Geburt des jüngsten Kindes 40
Stunden pro Woche in einer leitenden Funktion. Bis zum vierten Lebensmonat des jüngsten Kindes
beanspruchte Bettina die Karenz und bezog in dieser Zeit im Rahmen der einkommensabhängigen
Variante auch Kinderbetreuungsgeld ohne nebenbei einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nach
Ablauf der vier Monate nahm Bettina wieder ihre Tätigkeit als Pädagogin – im erhöhten Ausmaß von
zehn Stunden pro Woche – auf. Bernhard zu den Motiven seiner Frau:
„Ja, weil (…) sie nicht
unbedingt immer daheim sitzen will. Also ihr fallt das nachher auch auf den Kopf, weil sie es auch
gewohnt gewesen ist, das Arbeiten.“
Bernhard, welcher zu den Gutverdienern zählt, ging im Anschluss an Bettina für zehn Monate in
Karenz und bezog in dieser Zeit auch Kinderbetreuungsgeld. Für ihn stellt die Entscheidung in Karenz
zu gehen, keine Entscheidung zwischen Karriere und Familie dar.
„Nein, schon aus der Hinsicht nicht,
weil ich kein Interesse habe, irgendwie die Karriereleiter weit nach oben zu steigen, weil dann bin ich
von dem Gebiet, was ich studiert habe und was Spaß macht, so weit weg, dass ich jetzt schon sagen
kann, dass es dann keinen Spaß mehr macht voraussichtlich“
, so Bernhard. Daher war es für
Bernhard auch kein Problem, die leitende Funktion innerhalb seiner Abteilung abzugeben. Für
Bernhard war zum einen viel wichtiger, dass er mehr Zeit mit seinem Kind verbringen kann und bringt
das exemplarisch wie folgt auf den Punkt: „
[…] der Kleinere war ja vier Monate, wie ich in Karenz
gegangen bin, jetzt ist er ein Jahr, das ist schon total lässig zum zuschauen oder, wenn er sich das
erste Mal umdreht, das erste Mal aufsitzt, das erste Mal aufsteht, das ist schon lässig.“
Zum anderen
war für Bernhard auch das Thema Gleichberechtigung in der Partnerschaft wichtig. „
Die Zeiten haben
sich einfach wirklich geändert. Auch wenn, auch wenn, sag ich jetzt einmal, die Bezahlung von
generell die Frauen immer noch schlechter ist“
, so Bernhard dazu
.
Erleichtert wurde die Entscheidung, dass Bernhard in Karenz geht und Kinderbetreuungsgeld
bezieht zum einen dadurch, dass sich das Haushaltseinkommen kaum veränderte. Dies deshalb, weil
sein persönlicher Einkommensverlust durch das höhere Beschäftigungsausmaß von Bettina nahezu
kompensiert wird. Zum anderen war es auf Grund der betrieblichen Struktur, und hier insbesondere
der Betriebsgröße, für Bernhard leicht möglich in Karenz zu gehen, ohne dass dabei für den
Dienstgeber oder die Arbeitskollegen merkliche Nachteile entstanden wären. Als zentral erachtet