Qualitative Analyse
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Auch wenn Erika und Emil nicht das klassische Rollenbild vertreten, ging Emil weder in Karenz
noch hat er Kinderbetreuungsgeld bezogen – obwohl er dies gewollt hätte. Erika dazu:
„Ja, also man
hat ihm gesagt, es ist derzeit nicht möglich.“
Emil hat sich daher drei bis vier Wochen Urlaub –
welcher gerade in die Weihnachtszeit fiel – genommen und war insoweit nach der Geburt des Kindes
eine Stütze. Der Dienstgeber hat sich deshalb gegen die Karenz ausgesprochen, weil Emil zum einen
als Sales Manager eine
one-man-show
darstellt und zudem erst eineinhalb Jahre beim Unternehmen
war. Beim nächsten Kind, welches innerhalb von zwei bis drei Jahren nach der Geburt des jüngsten
Kindes geplant ist, möchte Emil aber in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen.
6.
Flora und Felix
Mutter
Vater (Interview-Partner)
KBG-Variante:
30+6
KBG-Bezug Vater:
Nein
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
18 Std./W
Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:
38,5 Std./W
Höchster Bildungsabschluss:
AHS- /BHS-Matura
Höchster Bildungsabschluss:
AHS- /BHS-Matura
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Einkommensstufe:
€ 1.551 bis € 2.050
Karenz:
Nein
Karenz:
Nein
Zuverdienstgrenze:
bindend
Zuverdienstgrenze:
–
Erwerbstätig neben KBG-Bezug:
15 Std./W nach 2 M
Erwerbstätig nach KBG-Bezug:
23 Std./W
Flora, 35 Jahre, und ihr Lebensgefährte Felix, 37 Jahre, haben zwei Kinder. Das jüngste Kind
wurde im August 2011 geboren. Flora und Felix haben sich für die Pauschalvariante 30+6
entschieden, wobei ausschließlich Flora Kinderbetreuungsgeld bezieht. Felix bezieht kein
Kinderbetreuungsgeld, was sich auch mit seinem Rollenbild begründen lässt.
„Ich denke auch, dass
das in der Natur liegt, dass es eine Frau unter Anführungszeichen besser macht oder anders macht als
der Mann“
, so Felix. Da Flora aus finanziellen Gründen unmittelbar nach Ablauf des
Wochengeldbezugs mit 15 Stunden pro Woche wieder zu arbeiten angefangen hat, geht auch sie
nicht in Karenz. Felix dazu:
„Ja, bei uns ist es eigentlich wirklich das Finanzielle. Ich sage, wir haben
die Wohnung und wir lassen es uns relativ gut gehen – ich würde nicht sagen, dass es nicht auch ohne
den Gehalt der Frau ginge, aber wir wollen halt uns und unseren Kindern einen gewissen Luxus
ermöglichen.“
Auch war Flora anfänglich ihre Erwerbstätigkeit an sich wichtig, was sich aber im
Zeitablauf geändert hat.
„Lustiger Weise war ihr die Erwerbstätigkeit am Anfang schon wichtig, dass
sie genau diese Position auch halten wollte und sie gewusst hat, wenn sie zwei Jahre komplett
ausscheidet, sie nicht weiß, ob sie ihre Position wieder kriegt. Wobei jetzt mittlerweile, wo die Kinder
schon länger da sind, ich schon eher das Gefühl habe, ah, die Prioritäten verlagern sich dann auf
daheim und das Arbeiten hat jetzt nicht mehr den Stellenwert wie sie davor vermutet hat“
, so Felix.
Trotzdem wird Flora nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs ihr Beschäftigungsausmaß auf 23
Stunden pro Woche erhöhen.
Die einkommensabhängige Variante kam für sie beide zum einen auf Grund der niedrigen
Zuverdienstgrenze nicht in Frage, zum anderen war ihnen ein möglichst langer Bezug lieber als ein
höherer Bezug, der dann allerdings kürzer gewesen wäre, weil
„[…] Ich sage einmal, die 436 Euro
sind ok, wenn sie wegfallen nach zweieinhalb Jahren, das kann man verkraften.“
Der Wegfall des
höheren Bezugs wäre hingegen schmerzlich gewesen.