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Qualitative Analyse

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Auch wenn Erika und Emil nicht das klassische Rollenbild vertreten, ging Emil weder in Karenz

noch hat er Kinderbetreuungsgeld bezogen – obwohl er dies gewollt hätte. Erika dazu:

„Ja, also man

hat ihm gesagt, es ist derzeit nicht möglich.“

Emil hat sich daher drei bis vier Wochen Urlaub –

welcher gerade in die Weihnachtszeit fiel – genommen und war insoweit nach der Geburt des Kindes

eine Stütze. Der Dienstgeber hat sich deshalb gegen die Karenz ausgesprochen, weil Emil zum einen

als Sales Manager eine

one-man-show

darstellt und zudem erst eineinhalb Jahre beim Unternehmen

war. Beim nächsten Kind, welches innerhalb von zwei bis drei Jahren nach der Geburt des jüngsten

Kindes geplant ist, möchte Emil aber in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen.

6.

Flora und Felix

Mutter

Vater (Interview-Partner)

KBG-Variante:

30+6

KBG-Bezug Vater:

Nein

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

18 Std./W

Erwerbstätig vor Geburt – Ausmaß:

38,5 Std./W

Höchster Bildungsabschluss:

AHS- /BHS-Matura

Höchster Bildungsabschluss:

AHS- /BHS-Matura

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Einkommensstufe:

€ 1.551 bis € 2.050

Karenz:

Nein

Karenz:

Nein

Zuverdienstgrenze:

bindend

Zuverdienstgrenze:

Erwerbstätig neben KBG-Bezug:

15 Std./W nach 2 M

Erwerbstätig nach KBG-Bezug:

23 Std./W

Flora, 35 Jahre, und ihr Lebensgefährte Felix, 37 Jahre, haben zwei Kinder. Das jüngste Kind

wurde im August 2011 geboren. Flora und Felix haben sich für die Pauschalvariante 30+6

entschieden, wobei ausschließlich Flora Kinderbetreuungsgeld bezieht. Felix bezieht kein

Kinderbetreuungsgeld, was sich auch mit seinem Rollenbild begründen lässt.

„Ich denke auch, dass

das in der Natur liegt, dass es eine Frau unter Anführungszeichen besser macht oder anders macht als

der Mann“

, so Felix. Da Flora aus finanziellen Gründen unmittelbar nach Ablauf des

Wochengeldbezugs mit 15 Stunden pro Woche wieder zu arbeiten angefangen hat, geht auch sie

nicht in Karenz. Felix dazu:

„Ja, bei uns ist es eigentlich wirklich das Finanzielle. Ich sage, wir haben

die Wohnung und wir lassen es uns relativ gut gehen – ich würde nicht sagen, dass es nicht auch ohne

den Gehalt der Frau ginge, aber wir wollen halt uns und unseren Kindern einen gewissen Luxus

ermöglichen.“

Auch war Flora anfänglich ihre Erwerbstätigkeit an sich wichtig, was sich aber im

Zeitablauf geändert hat.

„Lustiger Weise war ihr die Erwerbstätigkeit am Anfang schon wichtig, dass

sie genau diese Position auch halten wollte und sie gewusst hat, wenn sie zwei Jahre komplett

ausscheidet, sie nicht weiß, ob sie ihre Position wieder kriegt. Wobei jetzt mittlerweile, wo die Kinder

schon länger da sind, ich schon eher das Gefühl habe, ah, die Prioritäten verlagern sich dann auf

daheim und das Arbeiten hat jetzt nicht mehr den Stellenwert wie sie davor vermutet hat“

, so Felix.

Trotzdem wird Flora nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs ihr Beschäftigungsausmaß auf 23

Stunden pro Woche erhöhen.

Die einkommensabhängige Variante kam für sie beide zum einen auf Grund der niedrigen

Zuverdienstgrenze nicht in Frage, zum anderen war ihnen ein möglichst langer Bezug lieber als ein

höherer Bezug, der dann allerdings kürzer gewesen wäre, weil

„[…] Ich sage einmal, die 436 Euro

sind ok, wenn sie wegfallen nach zweieinhalb Jahren, das kann man verkraften.“

Der Wegfall des

höheren Bezugs wäre hingegen schmerzlich gewesen.