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Abbildung 55: Pauschalvarianten

Quelle: GAW, 2012.

Unter den Pauschalvarianten 12+2, 15+3, 20+4 bzw. 30+6 geben demnach lediglich 10% aller

Befragten an, neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes einer Beschäftigung über der

Geringfügigkeitsgrenze nachgehen zu wollen. Für diese 10% gilt wiede

Bezug des Kinderbetreuungsgeldes im Durchschnitt einer Beschäftigung über der

Geringfügigkeitsgrenze nachgehen, sobald die Karenz abgelaufen ist bzw. beendet wurde. Damit

scheint es, dass der Verlust des Schutzes, der mit der Kare

Kinderbetreuungsgeld-Bezieherinnen bedeutsamer ist als ein möglicher Zuverdienst, der bis an die

individuelle Zuverdienstgrenze reichen kann.

zwei Tagen pro Monat oder darunter

Ja, immer wieder zwischendurch

Ja, regelmäßig und geringfügig

Ja, regelmäßig und mehr als geringfügig

Ja, Vollzeit

Pauschalvariante 12+2, 15+3, 20+4 und 30+6

– Beschäftigungsausmaß neben KBG-Bezug

rum, dass diese neben dem

nz verbunden ist, für die

Zudem wird in diesen Fällen meist im Ausmaß von rund

einer Erwerbsarbeit nachgegangen.

13%

23%

10%

0%

0% 10% 20% 30% 40%

Nein

Qualitative Analyse

66

53%

50% 60%