Abbildung 55: Pauschalvarianten
Quelle: GAW, 2012.
Unter den Pauschalvarianten 12+2, 15+3, 20+4 bzw. 30+6 geben demnach lediglich 10% aller
Befragten an, neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes einer Beschäftigung über der
Geringfügigkeitsgrenze nachgehen zu wollen. Für diese 10% gilt wiede
Bezug des Kinderbetreuungsgeldes im Durchschnitt einer Beschäftigung über der
Geringfügigkeitsgrenze nachgehen, sobald die Karenz abgelaufen ist bzw. beendet wurde. Damit
scheint es, dass der Verlust des Schutzes, der mit der Kare
Kinderbetreuungsgeld-Bezieherinnen bedeutsamer ist als ein möglicher Zuverdienst, der bis an die
individuelle Zuverdienstgrenze reichen kann.
zwei Tagen pro Monat oder darunter
Ja, immer wieder zwischendurch
Ja, regelmäßig und geringfügig
Ja, regelmäßig und mehr als geringfügig
Ja, Vollzeit
Pauschalvariante 12+2, 15+3, 20+4 und 30+6
– Beschäftigungsausmaß neben KBG-Bezug
rum, dass diese neben dem
nz verbunden ist, für die
Zudem wird in diesen Fällen meist im Ausmaß von rund
einer Erwerbsarbeit nachgegangen.
13%
23%
10%
0%
0% 10% 20% 30% 40%
Nein
Qualitative Analyse
66
53%
50% 60%