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XII
20. Einheitliche Regelungen in allen Tiroler Gemeinden für Mietzins- und
Annuitätenbeihilfen
Derzeit ist der Zugang zu Mietzins- und Annuitätenbeihilfe in den 278 Tiroler Gemeinden
sehr unterschiedlich geregelt.
Eine Vereinheitlichung ist längst überfällig, eine Einteilung der Orte in Klassen wäre dabei
aber durchaus vorstellbar. Es bräuchte lediglich entsprechende Initiativen im Tiroler Ge-
meindeverband und eine Beschlussfassung im Tiroler Landtag.
21. Die NHT muss die Verwaltungskosten für Mietwohnungen senken
Obwohl der Aufwand geringer ist, sind die Verwaltungskosten für Mietwohnungen bei der
NHT höher als jene für fremdverwaltete Eigentumswohnungen. Dies, obwohl für Eigen-
tumswohnungen mit jährlich 267,60 Euro ein höherer Verwaltungskostensatz gesetzlich
genehmigt wurde, als für Mietwohnungen mit 217,20 Euro.
Grund dafür ist der am Markt herrschende Wettbewerb.
Weil Mieter als „hauseigene Kunden“ nicht benachteiligt werden sollen, wären entspre-
chende Entscheidungen in den zuständigen Firmengremien zu treffen.