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XII

20. Einheitliche Regelungen in allen Tiroler Gemeinden für Mietzins- und

Annuitätenbeihilfen

Derzeit ist der Zugang zu Mietzins- und Annuitätenbeihilfe in den 278 Tiroler Gemeinden

sehr unterschiedlich geregelt.

Eine Vereinheitlichung ist längst überfällig, eine Einteilung der Orte in Klassen wäre dabei

aber durchaus vorstellbar. Es bräuchte lediglich entsprechende Initiativen im Tiroler Ge-

meindeverband und eine Beschlussfassung im Tiroler Landtag.

21. Die NHT muss die Verwaltungskosten für Mietwohnungen senken

Obwohl der Aufwand geringer ist, sind die Verwaltungskosten für Mietwohnungen bei der

NHT höher als jene für fremdverwaltete Eigentumswohnungen. Dies, obwohl für Eigen-

tumswohnungen mit jährlich 267,60 Euro ein höherer Verwaltungskostensatz gesetzlich

genehmigt wurde, als für Mietwohnungen mit 217,20 Euro.

Grund dafür ist der am Markt herrschende Wettbewerb.

Weil Mieter als „hauseigene Kunden“ nicht benachteiligt werden sollen, wären entspre-

chende Entscheidungen in den zuständigen Firmengremien zu treffen.