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Wenn die Bewohner dann noch Hausmeistertätigkeiten in Eigenregie durchführen,

sinken zusätzlich die Betriebskosten.

14. Man sollte hinterfragen, ob Förderungen nicht stärker unter sozialen

Gesichtspunkten zu vergeben sind, statt die einkommensunabhängige

Sanierungsoffensive fortzuführen.

Die einkommensunabhängige Sanierungsoffensive stellt vor allem eine Wirtschaftsförde-

rung dar und bindet hohe Fördermittel. Obwohl sich alle befragten Experten für die Bei-

behaltung dieser einkommensunabhängigen Förderung durch das Land Tirol aussprachen

und das Land diese auch 2015 fortsetzen wird, ist abzuwägen, ob die Prioritäten nicht

stärker unter sozialen Gesichtspunkten gesetzt werden sollten.

Dann könnten die Ausgaben für Förderungen, die im Voranschlag für 2013 mit 36 Millionen

und für 2014 mit 48 Millionen Euro budgetiert waren, halbiert werden – zu Gunsten von

zusätzlichen 250 geförderten Neubauwohnungen im Besonderen Mietwohnbau (BMW).

15. Schaffung eines einheitlichen reformierten Bundes-Wohnrechts

Die Wohnrechtsgesetze sind für Normalbürger unverständlich, selbst für Fachleute schwie-

rig. Deshalb sollte mit entsprechenden Initiativen im Nationalrat ein reformiertes Bun-

des-Wohnrecht forciert werden.

Von allen Herausforderungen für die Wohnpolitik steht die Forderung nach einem refor-

mierten Bundes-Wohnrecht ganz oben auf der Agenda. Schon Justizministerin Beatrix Karl

versprach eine große Mietrechtsreform. Ein Jahr und einen Justizminister später klingt es

verdächtig ähnlich. Minister Wolfgang Brandstätter kündigte Ergebnisse einer Arbeitsgrup-

pe nicht vor dem Frühherbst 2014 an.

Aber Fehlanzeige: Das Mietrecht sei ein extrem dickes Brett aus Hartholz, das Bohren über-

lässt er nun dem Parlament.

Beispiel Mietvertrag:

In der Schweiz besteht ein Mietvertrag aus einer DIN-A4-Seite. Maklergebühren gibt es

dort nicht, so Prof. Christoph Luxinger vom Institut für Städtebau an der UNI Wien. Er sei

sich allerdings nicht sicher, ob dies auch in Österreich gelinge. Zuletzt wurde bei einer Pres-

sekonferenz am 4. Dezember 2014 ein Entwurf der SPÖ für eine Mietrechtsnovelle 2015

– das erste österreichische Universalmietrechtsgesetz - vorgestellt.