IX
10. Auch für Betriebskosten braucht es ein Beihilfensystem
Für einkommensschwache Wohnungsmieter ist vor allem auch eine Hürde, dass die Be-
triebskosten (Heizkosten) derzeit nicht gefördert werden.
Deshalb wäre eine Stützung durch die Beihilfensysteme erforderlich, zumal es hier kaum
Einsparungsmöglichkeiten gibt.
Für den Start sollte man mit einer Stützung im Ausmaß von 25 % beginnen und diese nach
oben deckeln.
11. Honorare dürfen nicht mehr an den Baukosten bemessen werden
Weil sich die Honorare etwa für Architekten an den Baukosten orientieren, ist das Interesse
an Einsparungen natürlich gering. Denn niedrigere Baukosten bedeuten gleichzeitig auch
gekürzte Honorare.
Um das Ziel der Baukostensenkung zu erreichen, braucht es deshalb auch hier ein Umdenken:
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So könnte etwa ein Bonussystem für Baukostenunterschreitungen eingeführt werden.
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Für Bebauungsstudien sollten mindestens zwei Architekten beauftragt werden, da die
Baukosten massiv von einer guten Planung abhängen.
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Bei Architektenwettbewerben sollte zudem ein maximaler Kostenrahmen vorgegeben
werden, der präzise einzuhalten und mit Kennzahlen abzusichern sein müsste (Kosten-
garantien verlangen).
12. Wohnungsinteressenten brauchen früher Informationen über die Höhe
der Wohnbeihilfe
Wer sich für eine Wohnung im objektgeförderten Neubau interessiert, kann nur sehr schwer
entscheiden, ob er sich diese auch leisten kann. Denn es mangelt an frühzeitigen Informa-
tionen, ob und wieviel Wohnbeihilfe gewährt wird.
Folgende Maßnahmen könnten eine frühzeitige Orientierung ermöglichen:
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So sollte etwa eine Erstberatung bei der Wohnbauförderung, in den Bezirkshauptmann-
schaften, beim Land Tirol und beim Stadtmagistrat Innsbruck eingerichtet werden.
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Eventuell könnte von der Wohnbauförderung auch ein eigenes Formular aufgelegt wer-
den für eine Orientierungsberechnung durch die Bauträger.
13. Startwohnungen müssen gebaut werden, vor allem in den Ballungsräumen
Gerade für junge Menschen fehlen immer noch sogenannte Startwohnungen.
Diese sollten folgende Anforderungen erfüllen:
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kleinere Wohnungen bis etwa 40 m²
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befristetes Wohnen bis maximal 5 Jahre
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Anlehnung an das System des Besonderen Mietwohnbaus (BMW)